Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)

    Landkreis Trier-Saarburg – Bundesgrenze (Luxemburg)

    11 km | Rheinland-Pfalz | Amprion

     

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    abgeschlossen imQ1 2026


    Verlauf

    Die Trasse beginnt am neu zu errichtenden Umspann­werk Aach in Ralingen. Sie verlässt das Umspann­werk zunächst in süd­östlicher Richtung, bevor sie nach etwa 500 Metern in Richtung Süden schwenkt und sich an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Sie passiert dabei den Ortsteil Hohen­sonne der Gemeinde Aach. Nord­westlich der Gemeinde Sirzenich knickt die Trasse nach Süd­westen ab, wobei sie sich weiter an bestehenden 110- und 220-kV-Leitungen orientiert. Weiter verläuft sie südlich an Trier­weiler entlang und orientiert sich dabei weiter nach Westen, wobei sie die Ort­schaft Fusenich nördlich passiert. Nördlich der Gemeinde Langsur trifft sie auf die deutsch-luxemburgische Grenze am Fluss Sauer.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Rheinland-Pfalz

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau

    Länge

    11 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 13. März 2026

    Der Bundes­bedarfsplan sieht für das Vorhaben aufgrund seiner besonderen Eil­bedürftig­keit den Verzicht auf eine Bundes­fachplanung vor. Es konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Amprion hat gleich­zeitig zwei Anträge auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt: Zum einen als Vorhaben­träger für das Vorhaben 71, zum anderen stell­vertretend für die Westnetz GmbH für den Ersatz­neubau zweier 110-kV-Systeme zwischen den Punkten Aach und Sirzenich. Ebenfalls hat Amprion auf dieser Strecke für beide Vorhaben eine ein­heit­liche Entscheidung gemäß § 26 des Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetzes Über­tragungs­netz (NABEG) beantragt. Die Bundes­netz­agentur bezieht den Ersatz­neubau der beiden West­netz-Systeme in die Plan­feststellung für das Vorhaben 71 ein und führt für beide Vorhaben ein schriftliches Verfahren (als Ersatz für eine Antrags­konferenz) durch. Es ist vorgesehen, dass Amprion gemeinsame Unter­lagen nach § 21 NABEG für beide Vorhaben erstellt.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat am 25. Februar 2022 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat aufgrund des Infektions­geschehens anstelle einer Antrags­konferenz ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durch­geführt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, die an­erkannten Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit konnten bis zum 30. April 2022 zu Gegen­stand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie zu sonstigen für die Plan­feststellung er­heblichen Fragen Stellung nehmen. Die damit gewonnenen Informationen er­möglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen fest­zulegen.

    Der Vorhaben­träger Amprion hat auf seiner Website eine Präsentation zum Vorhaben bereit­gestellt.

    Auf Grundlage der Ergebnisse des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 PlanSiG hat die Bundes­netzagentur am 3. August 2022 einen Untersuchungs­rahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.

    Der Vorhaben­träger hat am 31. Oktober 2024 den be­arbeiteten Plan und die an­geforderten Unter­lagen ein­gereicht. Die Bundes­netz­agentur hat deren Voll­ständigkeit am 29. November 2024 bestätigt.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffent­licher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, auf­gefordert, zum ein­gereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 16. Dezember 2024 bis zum 17. Februar 2025 Ein­wendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden aus­schließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Die Bundesnetzagentur hat in einem nicht­öffentlichen Termin die erhobenen Ein­wendungen und Stellung­nahmen erörtert. Teilnahme­berechtigt waren der Vorhaben­träger, die Träger öffentlicher Belange und die­jenigen, die recht­zeitig Ein­wendungen erhoben oder Stellung­nahmen ab­gegeben haben. Der Erörterungs­termin war am 24. Juni 2025 in Trier.

    Der Vorhabenträger hat am 30. September 2025 einen Antrag auf Änderung des bereits ausgelegten Plans und der Unter­lagen gestellt. Die Plan­änderung umfasst unter anderem Anpassungen von Arten­schutz­maßnahmen, Zuwegungen, Zufahrten, Schlepp­kurven, einer Mast­höhe, Seilzug- und Arbeits­flächen sowie von einer Folge­maßnahme. Die betroffenen Behörden, Vereinigungen und Dritte, die erstmalig oder stärker als bisher berührt werden, wurden von der Bundes­netz­agentur individuell angeschrieben und über die Möglich­keit der Stellung­nahme beziehungs­weise Einwendung informiert. Die Unter­lagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Termine und Meldungen

    veranstaltung 24.06.2025
    BBPlG 71
    Planfeststellung
    meldung03.08.2022
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    frist 01.-30.04.2022
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