Hemmingstedt/Epenwöhrden – Seth/Leezen/Groß Niendorf/Travenbrück

    Seth/Leezen/Groß Niendorf/Travenbrück – Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land

    Grenzkorridor N-V – Ämter Büchen/​Breitenfelde/​Schwarzenbek-Land (NordOstLink, TraveBilleLink)

    Seth/Leezen/Groß Niendorf/Travenbrück – Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land (TraveBilleLink)

    etwa 56 km | Schleswig-Holstein | 50Hertz

    TraveBilleLink

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2025

    möglicher Trassenverlauf des Bestandteils Seth/Leezen/Groß Niendorf/Travenbrück – Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek-Land (TraveBilleLink) des BBPlG-Vorhabens 81d
    Status

    Plan und Unterlagen

    Anhörungsverfahren

    Erörterungstermin

    Planfeststellungsbeschluss


    Verlauf

    Die Vorschlags­trasse beginnt in der Gemeinde Leezen im Kreis Sege­berg nord­westlich von Bad Oldesloe und umgeht dieses westlich. Dort verläuft sie in südöstlicher Richtung durch den Kreis Stormarn und biegt dann in Höhe der Gemeinden Sandes­neben und Nusse im Kreis Herzog­tum Lauen­burg in südliche Richtung ab. Dort umgeht sie ein größeres Wald­gebiet östlich sowie das darin liegende FFH-Gebiet DE 2329-391 »Wälder des Heven­bruch und des Koberger Forstes«, das Vogelschutzgebiet DE 2328-491 »Wald­gebiete in Lauen­burg« und die IBA »Wälder in Lauen­burg«. Sie endet östlich von Schwarzen­bek im Kreis Herzog­tum Lauen­burg am geplanten Umspann­werk Sahms Nord.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Schleswig-Holstein

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse; Parallelneubau

    Länge

    etwa 56 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 6. März 2026

    Der Vorhaben­träger 50Hertz hat am 26. Juni 2025 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Am 30. September 2025 hat die Bundes­netz­agentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.

    Eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie Alternativen stellt der Vorhabenträger als Download im unteren Bereich auf seiner Website zur Verfügung.

    Die Bundesnetz­agentur hat am 19. November 2025 in Reinbek eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durchge­führt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffent­licher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffentlich­keit. Themen waren Gegenstand, Umfang und Methoden der Umwelt­verträglichkeits­prüfung sowie sonstige für die Planfest­stellung erhebliche Fragen. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Infor­mationen ermög­lichen es der Bundesnetz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 27. Februar 2026 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Plan und Unterlagen (§ 21 NABEG)

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

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