Schnelleinstieg
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Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz
Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen
Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus
Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt
Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt (Rhein-Main-Link)
Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen (Abschnitt HE2)
etwa 63 km | Hessen | Amprion
Abschnitt HE2Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 82 und 82a-c, Abschnitt HE2
05.10.-04.12.2026
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt im hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg südwestlich der Gemeinde Sachsenberg und verläuft zunächst in südliche Richtung. Die Kernstadt der Gemeinde Frankenberg (Eder) wird in einer Bogenform östlich umgangen. Südlich der Gemeinde Frankenberg (Eder) verläuft die Vorschlagstrasse in süd-südwestliche Richtung zwischen Birkenbringhausen und Burgwald hindurch, quert die Bundesstraße 252 mehrfach und verläuft in südwestliche Richtung entlang einer bestehenden 110 kV-Freileitung. Südwestlich von Münchhausen nähert sich die Vorschlagstrasse dem Verlauf der B252 an und quert diese zwischen Niederasphe und Simtshausen. Im Anschluss verläuft die Vorschlagstrasse parallel zur B252 auf der westlichen Seite. Sie quert diese zwei weitere Male und knickt südlich von Wetter (Hessen) nach Südwesten ab. Von Hermershausen bis Niederwalgern verläuft die Vorschlagstrasse erneut in einer Bogenform, die sich an der B252 orientiert. Südlich von Niederwalgern knickt die Vorschlagstrasse in Richtung Süden ab und umgeht den Ortsbezirks Bellnhausen (Fronhausen) östlich. Die Vorschlagstrasse endet in der Gemeinde Fronhausen im Landkreis Marburg-Biedenkopf südwestlich des Ortsbezirks Sichertshausen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 63 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.
Aufgrund eines Darstellungsfehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlagstrasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 362 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1 | Gesamtübersichtsplan (pdf, 13 MB)
Anlage 1.2 | Raumordnerische und umweltfachliche Belange (pdf, 323 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse und Alternativen (pdf, 24 MB)
Anlage 3 | Typenpläne (pdf, 2 MB)
Anlage 4 | Kartierkonzept (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antragskonferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (29.08.2024, Butzbach)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (04.09.2024, Königstein)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (10.09.2024, Steinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (12.09.2024, Bürstadt)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (17.09.2024, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.
Der Vorhabenträger hat am 10. August 2026 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 9. September 2026 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 298 KB)
Teil A | Allgemein (zip, 34 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung (zip, 13 MB)
Teil C | Trassierung (zip, 140 MB)
Teil D | Verzeichnisse (zip, 6 MB)
Teil E | Immssionsschutz (zip, 45 MB)
Teil G | Raumordnerische sowie sonstige öffentliche und private Belange (zip, 1,3 GB)
Teil H | Eingeschlossene Entscheidungen (zip, 542 MB)
Teil I | Gutachten und Konzepte (zip, 744 MB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 4. Dezember 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 05.10.-04.12.2026BBPlG 82 BBPlG 82a BBPlG 82b BBPlG 82c Abschnitt HE2
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