Schnelleinstieg
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Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz
Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen
Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus
Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt
Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt (Rhein-Main-Link)
Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus (Abschnitt HE3)
etwa 53 km | Hessen | Amprion
Abschnitt HE3Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusAnhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt im hessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Gemeinde Fronhausen südlich von Sichertshausen. Von dort aus führt sie in den Landkreis Gießen durch die Gemeinden Staufenberg und Buseck. In Buseck quert sie die Bundesautobahn 48 und teilt sich für ca. 1,6 km in jeweils zwei Systeme auf. Anschließend führt die Vorschlagstrasse durch die Gemeinden Fernwald und Pohlheim, wo sie auf die Bundesautobahn 5 trifft, mit der sie im weiteren Verlauf größtenteils bündelt. Im Wetteraukreis verläuft sie durch die Gemeinden Münzenberg und Butzbach. Südlich der Stadt Butzbach schwenkt die Vorschlagstrasse von der Bundesautobahn 5 in südöstliche Richtung nach Maibach. Kurz nach der Grenze der Gemeinde Usingen im Hochtaunuskreis endet der Abschnitt Hessen 3 (HE3).
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 53 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.
Aufgrund eines Darstellungsfehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlagstrasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 362 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1 | Gesamtübersichtsplan (pdf, 13 MB)
Anlage 1.2 | Raumordnerische und umweltfachliche Belange (pdf, 323 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse und Alternativen (pdf, 24 MB)
Anlage 3 | Typenpläne (pdf, 2 MB)
Anlage 4 | Kartierkonzept (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antragskonferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (29.08.2024, Butzbach)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (04.09.2024, Königstein)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (10.09.2024, Steinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (12.09.2024, Bürstadt)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (17.09.2024, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.
Der Vorhabenträger hat am 7. September 2026 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur prüft diese nun auf Vollständigkeit.
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
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