Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz

    Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen

    Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus

    Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt

    Ovelgönne/​Rastede/​Wiefelstede/​Westerstede – Bürstadt (Rhein-Main-Link)

    Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt (Abschnitt HE5)

    etwa 51 km | Hessen | Amprion

    Abschnitt HE5

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2024


    Verlauf

    Die Vorschlagstrasse beginnt südlich der Gemeinde Niedernhausen im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen und verläuft zunächst in südlicher Richtung. Südlich der Ortschaft Medenbach knickt sie nach Westen ab und quert die Bundesautobahn A3. Direkt nach der Querung knickt sie erneut nach Süden ab und verläuft in südlicher Richtung bis auf Höhe der Ortschaften Wallau im Osten und Nordenstadt im Westen. Sie nimmt einen südwestlichen Verlauf auf, bevor sie nördlich des Stadtteils Wiesbaden-Delkenheim die A66 quert. Sie quert im weiteren Verlauf die A671 südwestlichen von Hochheim, verläuft in südlicher Richtung zwischen Hochheim und Wiesbaden Mainz-Kostheim entlang und knickt vor dem Main nach Osten ab. Es folgt eine erneute Querung der A671 und ein Abknicken nach Süden, um den Main nördlich von Bischofsheim zu queren. Die Vorschlagstrasse nimmt einen südöstlichen Verlauf auf und quert dabei die A60. Sie knickt nördlich der Gemeinde Trebur wieder in südliche Richtung ab, wobei sie die Gemeinde östlich passiert. Anschließend passiert sie die Ortschaft Leeheim östlich und knickt westlich von Wolfskehlen wieder nach Osten ab, umgeht die Stadt Riedstadt östlich bevor sie wieder nach Süden verläuft. Die Vorschlagstrasse endet im Süden der Stadt Riedstadt.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Hessen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 51 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 2. Oktober 2026

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
    Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.

    Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.

    Aufgrund eines Darstellungs­fehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlags­trasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antrags­konferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antrags­konferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. November 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.

    Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Aus­legung bis zum 4. Dezember 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.

    Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungs­möglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekannt­machung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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