Schnelleinstieg
-
Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz
Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen
Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus
Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt
Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt (Rhein-Main-Link)
Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt (Abschnitt HE5)
etwa 51 km | Hessen | Amprion
Abschnitt HE5Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Termine
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Planunterlagen für Vorhaben 82 und 82a-c, Abschnitt HE5
05.10.-04.12.2026
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt südlich der Gemeinde Niedernhausen im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen und verläuft zunächst in südlicher Richtung. Südlich der Ortschaft Medenbach knickt sie nach Westen ab und quert die Bundesautobahn A3. Direkt nach der Querung knickt sie erneut nach Süden ab und verläuft in südlicher Richtung bis auf Höhe der Ortschaften Wallau im Osten und Nordenstadt im Westen. Sie nimmt einen südwestlichen Verlauf auf, bevor sie nördlich des Stadtteils Wiesbaden-Delkenheim die A66 quert. Sie quert im weiteren Verlauf die A671 südwestlichen von Hochheim, verläuft in südlicher Richtung zwischen Hochheim und Wiesbaden Mainz-Kostheim entlang und knickt vor dem Main nach Osten ab. Es folgt eine erneute Querung der A671 und ein Abknicken nach Süden, um den Main nördlich von Bischofsheim zu queren. Die Vorschlagstrasse nimmt einen südöstlichen Verlauf auf und quert dabei die A60. Sie knickt nördlich der Gemeinde Trebur wieder in südliche Richtung ab, wobei sie die Gemeinde östlich passiert. Anschließend passiert sie die Ortschaft Leeheim östlich und knickt westlich von Wolfskehlen wieder nach Osten ab, umgeht die Stadt Riedstadt östlich bevor sie wieder nach Süden verläuft. Die Vorschlagstrasse endet im Süden der Stadt Riedstadt.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Hessen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 51 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.
Aufgrund eines Darstellungsfehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlagstrasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 362 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1 | Gesamtübersichtsplan (pdf, 13 MB)
Anlage 1.2 | Raumordnerische und umweltfachliche Belange (pdf, 323 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse und Alternativen (pdf, 24 MB)
Anlage 3 | Typenpläne (pdf, 2 MB)
Anlage 4 | Kartierkonzept (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antragskonferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (29.08.2024, Butzbach)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (04.09.2024, Königstein)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (10.09.2024, Steinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (12.09.2024, Bürstadt)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (17.09.2024, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.
Der Vorhabenträger hat am 24. August 2026 den bearbeiteten Plan und die angeforderten Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 23. September 2026 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis (pdf, 552 KB)
Teil A | Allgemein (zip, 106 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung (zip, 11 MB)
Teil C | Trassierung (zip, 341 MB)
Teil D | Verzeichnisse (zip, 4 MB)
Teil E | Immssionsschutz (zip, 52 MB)
Teil G | Raumordnerische sowie sonstige öffentliche und private Belange (zip, 758 MB)
Teil H | Eingeschlossene Entscheidungen (zip, 313 MB)
Teil I | Gutachten und Konzepte (zip, 1,1 GB)
Die Unterlagen nach § 21 NABEG sind ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite abrufbar. Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange (TöB), die von dem Vorhaben berührt sind, zur Stellungnahme zum eingereichten Plan aufgefordert. Anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können vom Beginn der Auslegung bis zum 4. Dezember 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Diese können elektronisch oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das entsprechende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 05.10.-04.12.2026BBPlG 82 BBPlG 82a BBPlG 82b BBPlG 82c Abschnitt HE5
PlanfeststellungH2Teilen
Mastodon -