Schnelleinstieg
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Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz
Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Gemeindegrenze Lichtenfels / Vöhl / Frankenberg (Eder) bis Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen
Landkreisgrenze Marburg-Biedenkopf / Gießen bis Landkreisgrenze Wetterau / Hochtaunus
Landkreisgrenze Rheingau-Taunus / Main-Taunus bis in den Süden der Stadt Riedstadt
Ovelgönne/Rastede/Wiefelstede/Westerstede – Bürstadt (Rhein-Main-Link)
Gemeindegrenze Wölpinghausen / Stadt Sachsenhagen bis Grenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NI 3)
etwa 71 km | Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen | Amprion
Abschnitt NI 3Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusAnhörungsverfahren
Erörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt nordwestlich der Stadt Sachsenhagen im Landkreis Schaumburg und verläuft weiter in südöstlicher Richtung. Nach Querung des Mittellandkanals sowie der Bundesautobahn A2 schwenkt die Trasse bei Bad Münder im Deister im Landkreis Hameln-Pyrmont in Richtung Süden und verläuft bis zur Weser. Die Querung der Weser erfolgt nördlich von Grohnde. Anschließend verläuft die Trasse in südwestliche Richtung und endet südlich von Vahlbruch im Landkreis Holzminden an der Bundeslandgrenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 71 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 2. Oktober 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b, und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.
Aufgrund eines Darstellungsfehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlagstrasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 362 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1 | Gesamtübersichtsplan (pdf, 13 MB)
Anlage 1.2 | Raumordnerische und umweltfachliche Belange (pdf, 323 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse und Alternativen (pdf, 24 MB)
Anlage 3 | Typenpläne (pdf, 2 MB)
Anlage 4 | Kartierkonzept (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antragskonferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (29.08.2024, Butzbach)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (04.09.2024, Königstein)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (10.09.2024, Steinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (12.09.2024, Bürstadt)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (17.09.2024, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.
Der Vorhabenträger hat am 21. September 2026 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur prüft diese nun auf Vollständigkeit.
Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
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