Schnelleinstieg
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Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz
Grenzkorridor N-III – Kriftel (Rhein-Main-Link)
Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz (Abschnitt NI 1)
etwa 67 km | Niedersachsen | Amprion
Abschnitt NI 1Bundesfachplanung
entfälltBau
Inbetriebnahme
StatusErörterungstermin
Planfeststellungsbeschluss
Verlauf
Die Vorschlagstrasse beginnt in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen und verläuft zunächst für etwa vier Kilometer in östliche Richtung. Dann schwenkt sie leicht nach Südosten bis sie östlich von Bardenfleth und Eckfleth (Ortseile der Stadt Elsfleth) weiter in südliche Richtung verläuft. Südwestlich von Neuenhuntorf wird die Hunte gequert. Im weiteren Verlauf quert die Trasse nordwestlich von Ganderkesee die Bundesautobahn A 28, verläuft weiter in südliche Richtung und quert nordöstlich von Wildeshausen die Bundesautobahn A 1. Südöstlich von Beckeln endet der Abschnitt Niedersachsen 1 (NI1) an der Grenze des Landkreises Oldenburg.
Steckbrief
Vorhabenträger Zuständigkeit Bundesnetzagentur
Länder Niedersachsen
technische Daten Gleichstrom, 525 kV
Bauweise Erdkabel
Typ Neubau in neuer Trasse
Länge etwa 67 km
Verfahrensschritte und Dokumente
Stand: 22. Juni 2026
Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b, und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beabsichtigten Trassenverlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.
Aufgrund eines Darstellungsfehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlagstrasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.
Gesamtunterlagen (zip, 362 MB)
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach §19 NABEG (pdf, 2 MB)
Anlage 1.1 | Gesamtübersichtsplan (pdf, 13 MB)
Anlage 1.2 | Raumordnerische und umweltfachliche Belange (pdf, 323 MB)
Anlage 2 | Vorschlagstrasse und Alternativen (pdf, 24 MB)
Anlage 3 | Typenpläne (pdf, 2 MB)
Anlage 4 | Kartierkonzept (pdf, 1 MB)
Die Bundesnetzagentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antragskonferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teilnehmen konnten neben dem Vorhabenträger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassenverlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antragskonferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundesnetzagentur, einen Untersuchungsrahmen festzulegen.
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (29.08.2024, Butzbach)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (04.09.2024, Königstein)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (10.09.2024, Steinheim)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (12.09.2024, Bürstadt)
Antragskonferenz Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c (17.09.2024, Cloppenburg)
Auf Grundlage der Ergebnisse der Antragskonferenz hat die Bundesnetzagentur am 29. November 2024 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unterlagen vor, die der Vorhabenträger vorzulegen hat.
Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.
Der Vorhabenträger hat am 06. März 2026 den bearbeiteten Plan sowie weitere Unterlagen eingereicht. Die Bundesnetzagentur hat deren Vollständigkeit am 7. April 2026 bestätigt.
Teil A | Allgemein (zip, 32 MB)
Teil B | Alternativenbetrachtung (zip, 6 MB)
Teil C | Trassierung (zip, 304 MB)
Teil D | Verzeichnisse (zip, 3 MB)
Teil E | Immssionsschutz (zip, 20 MB)
Teil G | Raumordnerische sowie sonstige öffentliche und private Belange (zip, 1,2 GB)
Teil H | Eingeschlossene Entscheidungen (zip, 354 MB)
Teil I | Gutachten und Konzepte (zip, 864 MB)
Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. April bis zum 19. Juni 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.
Erörterungstermin (§ 22 NABEG)
Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)
Termine und Meldungen
frist 20.04.-19.06.2026BBPlG 82 BBPlG 82a BBPlG 82b BBPlG 82c Abschnitt NI1
PlanfeststellungH2Teilen
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