Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz

    Grenzkorridor N-III – Kriftel (Rhein-Main-Link)

    Ovelgönne – Landkreisgrenze Oldenburg / Diepholz (Abschnitt NI 1)

    etwa 67 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NI 1

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2024


    Verlauf

    Die Vorschlagstrasse beginnt in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen und verläuft zunächst für etwa vier Kilometer in östliche Richtung. Dann schwenkt sie leicht nach Südosten bis sie östlich von Bardenfleth und Eckfleth (Ortseile der Stadt Elsfleth) weiter in südliche Richtung verläuft. Südwestlich von Neuenhuntorf wird die Hunte gequert. Im weiteren Verlauf quert die Trasse nordwestlich von Ganderkesee die Bundesautobahn A 28, verläuft weiter in südliche Richtung und quert nordöstlich von Wildeshausen die Bundesautobahn A 1. Südöstlich von Beckeln endet der Abschnitt Niedersachsen 1 (NI1) an der Grenze des Landkreises Oldenburg. 

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom, 525 kV

    Bauweise

    Erdkabel

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 67 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 22. Juni 2026

    Der Vorhabenträger Amprion hat am 27. Juni 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss für die Vorhaben 82, 82a, 82b, und 82c gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den beab­sichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alter­nativen. Am 26. Juli 2024 hat die Bundesnetzagentur die Vollständigkeit des Antrags festgestellt.
    Zeitgleich hat der Vorhabenträger einen Antrag auf einheitliche Entscheidung nach § 26 NABEG gestellt.

    Der Vorhabenträger stellt auf seiner Website eine Shape-Datei mit dem Trassenvorschlag sowie den Alternativen zum Download zur Verfügung.

    Aufgrund eines Darstellungs­fehlers wurde die Anlage 2 am 1. August 2024 ausgetauscht. Bei der Beschreibung der Vorschlags­trasse und der Alternativen ist es zu einem Fehler in der Abbildung 2.2-7: Blatt 7/56 gekommen. Die Abbildung wurde ausgetauscht und wird nun richtig dargestellt.

    Die Bundes­netz­agentur hat zwischen dem 29. August und dem 17. September 2024 insgesamt fünf Antrags­konferenzen für die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c durchgeführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betrof­fenen Träger öffent­licher Belange, aner­kannte Umwelt­vereinigungen sowie die interes­sierte Öffent­lichkeit. Themen waren der im Antrag dargestellte Trassen­verlauf, Angaben über in Frage kommende Alternativen sowie die südlichen Konverter. Die auf den Antrags­konferenzen eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Untersuchungs­rahmen festzu­legen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 29. November 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Die Vorhaben 82, 82a, 82b und 82c wurden nach Festlegung des Untersuchungsrahmens jeweils in Abschnitte aufgeteilt.

    Die Bundesnetzagentur hat die Träger öffentlicher Belange, die von dem Vorhaben berührt sind, aufgefordert, zum eingereichten Plan Stellung zu nehmen. Darüber hinaus konnten anerkannte Umweltvereinigungen sowie Personen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, vom 20. April bis zum 19. Juni 2026 Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Unterlagen wurden ausschließlich in elektronischer Form auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

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