Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze

    Netzausbau und Verstärkung Berlin

    Thyrow – Großbeeren/Blankenfelde-Mahlow – Schönefeld mit Abzweig Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Berlin) bis Landesgrenze (Abschnitt A)

    etwa 28 km | Brandenburg | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q1 2024


    Verlauf

    Beantragt sind zwei Leitungen: Zum einen wird die bestehende 220-kV-Leitung von Thyrow im Land­kreis Teltow-Fläming nach Berlin/Südost im Landkreis Dahme-Spree­wald durch eine neue 380-kV-Leitung ersetzt werden. Der Verlauf der be­antragten Leitung soll in großen Teilen mit der bestehenden Leitung gebündelt werden, insbesondere im Bereich zwischen Wietstock/Ludwigs­felde sowie der Auto­bahn 10. Der Ersatz­neubau für die bestehende Leitung soll in Bündelung mit der Land­straße 76 beziehungs­weise der Bundes­straße 96a verlaufen. Die neue Leitung soll unweit der bestehenden Leitung im Raum Waßmanns­dorf/Schönefeld enden.

    Zum anderen wurde eine neue 380-kV-Leitung beantragt, die ab der Gemeinde­grenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren weiter in nord­westliche Richtung verläuft. Die neue Leitung kreuzt die Bundes­straße 101 auf Höhe von Heiners­dorf/Großbeeren und endet im Raum der Osdorfer Straße an der Landes­grenze zu Berlin. An der Gemeinde­grenze Blankenfelde-Mahlow/Großbeeren ist zudem ein neues Umspann­werk geplant.

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg

    technische Daten

    Wechselstrom, 380 kV

    Bauweise

    Freileitung

    Typ

    Ersatzneubau; Neubau in neuer Trasse

    Länge

    etwa 28 km

    Verfahrensschritte und Dokumente

    Stand: 31. Dezember 2025

    Nach § 43m des Energie­wirtschafts­gesetzes (EnWG) wird von einer Umwelt­verträglichkeits­prüfung (UVP) und einer Prüfung des Arten­schutzes nach den Vorschriften des § 44 Absatz 1 des Bundes­naturschutz­gesetzes (BNatSchG) abgesehen.

    Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 31. Januar 2024 einen Antrag auf Plan­feststellungs­beschluss gestellt. Dieser enthält einen Vorschlag für den be­absichtigten Trassen­verlauf sowie Angaben über in Frage kommende Alternativen.

    Die Bundes­netz­agentur hat am 13. März 2024 in Pots­dam eine Antrags­konferenz für den Abschnitt durch­geführt. Teil­nehmen konnten neben dem Vorhaben­träger die betroffenen Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umwelt­vereinigungen sowie die interessierte Öffentlich­keit. Themen waren neben den Methoden der Trassen- und Standort­findung auch weitere für die Plan­fest­stellung erhebliche Fragen, z. B. Gegen­stand und Umfang technischer, umwelt­fachlicher, raum­ordnerischer sowie sonstiger öffentlicher und privater Belange. Die auf der Antrags­konferenz eingeholten Informationen ermöglichen es der Bundes­netz­agentur, einen Unter­suchungs­rahmen festzulegen.

    Auf Grund­lage der Ergeb­nisse der Antrags­konferenz hat die Bundes­netz­agentur am 28. Juni 2024 einen Unter­suchungs­rahmen für die Planfest­stellung festge­legt. Sie gibt damit den Inhalt des Plans und der weiteren Unter­lagen vor, die der Vorhaben­träger vorzu­legen hat.

    Der Vorhabenträger hat einen Fristverlängerungsantrag gestellt, die Einreichung der Unterlagen wird im Sommer 2026 erwartet.

    Anhörungsverfahren (§ 22 NABEG)

    Erörterungstermin (§ 22 NABEG)

    Planfeststellungsbeschluss (§ 24 NABEG)

    Termine und Meldungen

    meldung05.07.2024
    BBPlG 87 Abschnitt A
    Planfeststellung
    veranstaltung 13.03.2024
    BBPlG 87 Abschnitt A
    Planfeststellung

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