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    Fedderwarden – Vereinigtes Königreich (NeuConnect)

    H2Vorhabendetails

    ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Niedersachsen
    Gesamtlänge 193 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    193
    genehmigt beziehungsweise im Bau

    Trassenverlauf zwischen der Konverterstation Fedderwarden und der Grenze des deutschen Küstenmeeres (BBPlG-Vorhaben 70)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    NeuConnect

    Zuständigkeit

    Landesbehörde, sonstige

    Länder

    ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Niedersachsen

    technische Daten

    Gleichstrom | 525 kV

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Kennzeichnungen

    HGÜ-Pilotprojekt

    Länge

    193 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2026

    Hintergrund

    NeuConnect ist ein Projekt von der Liste der Vorhaben von gemein­samem Interesse (PCI). Es handelt sich dabei um eine grenz­überschreitende HGÜ-Strom­leitung zwischen Deutschland und Groß­britannien. Dieser sogenannte Inter­konnektor soll vom geplanten Umspann­werk Isle of Grain in der Nähe von London zum Umspann­werk Fedder­warden in Wilhelms­haven verlaufen. Dabei soll eine Über­tragungs­kapazität von 1,4 Gigawatt bereitgestellt werden. Insgesamt ist für die Strom­leitung eine Länge von etwa 700 km eingeplant. Die Länge des deutschen Teils der Leitung beträgt etwa 193 km. In der Nordsee ist die Leitung vom Vorhaben­träger NeuConnect Deutschland als Untersee­kabel und auf der deutschen Landseite als Erdkabel geplant. Die Gesamt­inbetrieb­nahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

    Das Vorhaben ist seit 2021 Bestand­teil des Bundes­bedarfsplans.


    Status

    Stand: 30. September 2023

    Für das Vorhaben sind auf deutscher Seite insgesamt vier Verwaltungs­verfahren durchzuführen. Für die Genehmigungs­verfahren hinsichtlich des Abschnitts in der aus­schließ­lichen Wirtschafts­zon sind das Bundesamt für See­schiff­fahrt und Hydro­graphie (BSH) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zuständig. Für das Plan­feststellungs­verfahren des Abschnitts auf dem Festland und im Küstenmeer ist die Nieder­sächsische Landes­behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Das Genehmigungs­verfahren für die Stromrichter­station liegt in der Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbe­aufsichts­amts Oldenburg.

    Da das Vorhaben von gemein­samem Interesse ist, gelten die Vorgaben der TEN-E-Verordnung zur Erteilung von Genehmigungen und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bundes­netzagentur ist als One-Stop-Shop zuständig für die Erleichterung und Koor­dinierung des Genehmigungs­verfahrens nach der TEN-E-Verordnung.

    Bestätigung der ausführlichen Vorhabenbeschreibung

    Am 17. Dezember 2020 hat der Vorhabenträger die ausführliche Vorhaben­beschreibung bei der Bundes­netzagentur eingereicht. Diese hat im Anschluss gemeinsam mit den für die nationalen Verwaltungs­verfahren zuständigen Behörden geprüft, ob das Vorhaben reif für den Beginn des Genehmigungs­verfahrens ist. Am 16. März 2021 hat die Bundes­netz­agentur in ihrer Funktion als One-Stop-Shop-Behörde die Vorhaben­beschreibung bestätigt. Damit beginnt der sogenannte Vorantrags­abschnitt nach Artikel 10 Absatz 1 TEN-E-Verordnung.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers sowie in der folgenden Projektbeschreibung.

    H3Abschnitte

    Konverterstation Fedderwarden – Hooksiel

    12 km | Niedersachsen | NeuConnect

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung
    Q2 2021 - Q2 2022

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q2 2021

    Ein Raumordnungs­verfahren war nicht erforderlich. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Status

    Planfeststellungsbeschluss (Q2 2022)

    Hooksiel – Grenze Küstenmeer

    86 km | Niedersachsen | NeuConnect

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung
    Q3 2021 - Q2 2022

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit Q3 2021

    Ein Raumordnungs­verfahren war nicht erforderlich. Der Abschnitt konnte daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Status

    Planfeststellungsbeschluss (Q2 2022)

    Grenze Küstenmeer - Grenze AWZ

    95 km | ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) | NeuConnect

     

    Genehmigungsverfahren
    Q3 2021 - Q2 2022

    Bau

    Inbetriebnahme

    Genehmigungsverfahren
    seit Q3 2021

    Status

    Genehmigung nach Bundesberggesetz (Q2 2022)

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