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    Güstrow – Bentwisch – Sanitz / Gnewitz / Dettmannsdorf / Marlow

    H2Vorhabendetails

    Mecklenburg-Vorpommern
    Gesamtlänge etwa 68 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    68
    im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren

    Luftlinien zwischen den Netzverknüpfungspunkten Güstrow, Bentwisch und Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Marlow (BBPlG-Vorhaben 52)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Landesbehörde

    Länder

    Mecklenburg-Vorpommern

    technische Daten

    Wechselstrom | 380 kV

    Typ

    Ersatzneubau

    Kennzeichnungen

    Länge

    etwa 68 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2029

    Hintergrund

    Im Vorhaben 52 plant der Vorhaben­träger 50Hertz den Ersatz­neubau einer 380-kV-Leitung mit Hochstrom­beseilung von Güstrow über Bentwisch bis in den Suchraum Gemeinden Sanitz/Dettmanns­dorf. Die Leitung, die vom 50Hertz auch Netz­verstärkung Region Rostock genannt wird, soll im Trassen­raum einer bereits bestehenden 220–kV–Leitung ver­laufen. Zum Vorhaben zählen außerdem die not­wendigen Anlagen­erweiterungen. Des Weiteren soll eine neue 380-kV-Anlage entstehen im Suchraum der Gemeinden Sanitz und Dettmans­dorf. Sie soll erneuer­bare Energie aus dem Verteiler­netz aufnehmen. Darüber hinaus zählen zwei neue 380/220-kV-Netzkuppel­transformatoren für die Anbindung zu verbleibenden 220-kV-Leitungen zum Vorhaben.

    Das Vorhaben ist seit 2021 im Bundesbedarfs­plan aufgelistet.


    Status

    Stand: 30. September 2023

    H3Abschnitte

    Güstrow – Bentwisch

    etwa 42 km | Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Bentwisch – Sanitz/Gnewitz/Dettmannsdorf/Marlow

    etwa 26 km | Mecklenburg-Vorpommern | 50Hertz

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

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