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    Isar – Altheim

    H2Vorhabendetails

    Bayern
    Gesamtlänge etwa 10 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    10
    im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren

    Luftlinie zwischen den Netzverknüpfungspunkten Isar und Altheim (BBPlG-Vorhaben 77)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Landesbehörde

    Länder

    Bayern

    technische Daten

    Wechselstrom | 380 kV

    Typ

    Parallelneubau

    Kennzeichnungen

    Erdkabel-Pilotprojekt

    Länge

    etwa 10 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2030

    Hintergrund

    Im Vorhaben 77 plant Vorhaben­träger TenneT einen Parallel­neubau sowie den Neubau einer 380-kV-Leitung in neuer Trasse. Das umfasst den Leitungsbau einer 380-kV-Leitung mit drei 380-kV-Strom­kreisen. Die sollen eine Stromtrag­fähigkeit von 4.000 Ampere haben und zwischen Altheim und Isar verlaufen. Außerdem umfasst das Vorhaben die Verstärkung der jeweiligen Schalt­anlagen.
    Das Vorhaben erhöht die Übertragungs­kapazität in Bayern. Das ist notwendig aufgrund des Anstiegs der Einspeisung erneuer­barer Energien. Darüber hinaus sind die Leitungen in Bayern bereits hoch ausgelastet. Zudem tauschen Deutschland und Österreich zunehmend Energie aus.
    Das Vorhaben ist seit 2021 im Bundesbedarfs­plan aufgelistet.


    Status

    Stand: 30. September 2023

    H3Abschnitte

    Isar – Altheim

    etwa 8 km | Bayern | TenneT

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    Adlkofen

    etwa 2 km | Bayern | TenneT

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

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