Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

H3NavigationThemen

    Landesbergen – Lehrte – Mehrum Nord – Vechelde – Salzgitter

    H2Vorhabendetails

    Niedersachsen
    Gesamtlänge etwa 135 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    125
    10
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren

    Luftlinien zwischen den Netzverknüpfungspunkten Landesbergen, Lehrte, Mehrum Nord, Vechelde und Salzgitter (BBPlG-Vorhaben 59)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    TenneT

    Zuständigkeit

    Landesbehörde

    Länder

    Niedersachsen

    technische Daten

    Wechselstrom | 380 kV

    Typ

    Ersatzneubau

    Kennzeichnungen

    Länge

    etwa 135 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2032

    Hintergrund

    Im Vorhaben 59 ist der Ersatz­neubau einer 380-kV-Leitung geplant. Es umfasst den Neubau eines 380-kV-Doppel­leitungs­systems mit einer Stromtrag­fähigkeit von je 4.000 A. Das System soll zwischen Landesbergen – Mehrum/Nord in einer bereits bestehenden Trasse verlaufen. Außerdem werden die Schalt­anlagen zum Anschluss dieser Leitungen erneuert. Der Neubau mehrerer Transfor­matoren soll die Integration des regionalen Verteil­netzes gewähr­leisten.
    Das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungs­kapazität. Niedersachsen ist bereits heute geprägt durch hohe Einspeisung aus Onshore- und Offshore-Windenergie. Der Ausbau der erneuer­baren Energien wird perspektivisch weiter zunehmen. Des Weiteren müssen in der Region hohe Leistungen aus Norden und Osten abgeführt werden.
    Das Vorhaben ist seit 2021 im Bundesbedarfs­plan aufgelistet.


    Status

    Stand: 30. September 2022

    Für das Vorhaben wurde noch kein Genehmigungs­verfahren beantragt.

    H3Abschnitte

    Vechelde – Salzgitter

    etwa 10 km | Niedersachsen | TenneT

     

    Raumordnungsverfahren
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Raumordnungsverfahren
    seit entfällt

    Status

    entfällt

    Ein Raumordnungs­verfahren ist nicht erforderlich. Der Abschnitt kann daher direkt ins Plan­feststellungs­verfahren starten.

    H2Teilen

    Mastodon