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    Siedenbrünzow – Güstrow – Putlitz Süd – Putlitz – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt – Schwanebeck / Huy – Klostermansfeld – Schraplau / Obhausen – Lauchstädt

    H2Vorhabendetails

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt
    Gesamtlänge etwa 439 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    283
    156
    noch nicht im Genehmigungs­verfahren
    im oder vor dem Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren

    Luftlinien zwischen Siedenbrünzow, Güstrow, Putlitz Süd, Putlitz, Perleberg, Stendal West, Wolmirstedt, Schwanebeck/Huy, Klostermansfeld, Schraplau/Obhausen und Lauchstädt (BBPlG-Vorhaben 60)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    50Hertz

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt

    technische Daten

    Wechselstrom | 380 kV

    Typ

    Umbeseilung

    Kennzeichnungen

    länderübergreifend

    Länge

    etwa 439 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2029

    Hintergrund

    Das Vorhaben 60 sieht eine Netz­verstärkung in zwei Phasen vor. In einer ersten Phase will der Vorhaben­träger 50Hertz die bestehende 380-kV-Freileitung zwischen Sieden­brünzow und Lauchstädt auf witterungs­abhängigen Freileitungs­betrieb umstellen. Dazu werden Erhöhungen und Tausche einiger Masten erforderlich sein. In einer zweiten Phase wird 50Hertz im Betrieb prüfen, ob auch eine Um­beseilung auf Hoch­temperatur­leiter­seile erforder­lich ist. Sollte das der Fall sein, erfolgt diese Umbeseilung in einer zweiten Phase.

    Das Vorhaben ist seit 2021 im Bundes­bedarfs­plan aufgelistet.


    Status

    Stand: 28. Oktober 2022

    H3Abschnitte

    Wolmirstedt – Klostermansfeld – Lauchstädt (Abschnitt A)

    etwa 156 km | Sachsen-Anhalt | 50Hertz

    Abschnitt A

    Bundesfachplanung
    entfällt

    Planfeststellung

    Bau

    Inbetriebnahme

    Bundesfachplanung
    seit entfällt

    Luftlinie des Abschnitts A des BBPlG-Vorhabens 60
    Status

    entfällt

    50Hertz hat am 31. August 2022 einen Antrag auf Verzicht auf Bundes­fach­planung nach § 5a NABEG gestellt. Geplant ist, die Strom­trag­fähigkeit der Leitung überwiegend durch einen witterungs­abhängigen Frei­leitungs­betrieb zu erhöhen. Zugleich muss ein Teil der Masten zumeist standort­gleich ausgetauscht werden. Die Bundes­netz­agentur hat am 28. Oktober 2022 entschieden, dass die Maßnahme aufgrund der örtlichen Gegeben­heiten ohne Bundes­fach­planung möglich ist.

    Termine und Meldungen

    Verzicht auf Bundesfachplanung im Vorhaben 60, Abschnitt A

    meldung28.10.2022
    BBPlG 60 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

    Verzicht auf Bundesfachplanung im Vorhaben 60 beantragt

    meldung08.09.2022
    BBPlG 60 Abschnitt A
    Bundesfachplanung

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