Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch

    Emden Ost – Osterath (A-Nord)

    H2Vorhabendetails

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
    Gesamtlänge 304 km

    Fortschritt des Vorhabens (in km)

    304
    genehmigt beziehungsweise im Bau

    Trassenverlauf der Leitung Emden Ost – Osterath (BBPlG-Vorhaben 1)

    Steckbrief

    Vorhabenträger

    Amprion

    Zuständigkeit

    Bundesnetzagentur

    Länder

    Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen

    technische Daten

    Gleichstrom (2 GW), Wechselstrom | 380 kV

    Bauweise

    Erdkabel, Freileitung

    Typ

    Neubau in neuer Trasse

    Kennzeichnungen

    Erdkabel
    HGÜ-Pilotprojekt
    länderübergreifend

    Länge

    304 km

    Gesamtinbetriebnahme

    geplant für 2027

    Hintergrund

    Das Vorhaben bildet den nördlichen Teil des sogenannten Korridors A, einer neuen Nord-Süd-Verbindung zur Hoch­spannungs-Gleichstrom-Über­tragung (HGÜ). Die geplante Leitung soll die Windenergie in den Westen Deutschlands transportieren, die künftig in der Nordsee sowie an Land erzeugt wird. Die vom Vorhabenträger Amprion auch A-Nord genannte Ver­bindung ist als Erdkabel zwischen den Netz­verknüpfungs­punkten Emden Ost in Nieder­sachsen und Osterath in Nord­rhein-Westfalen geplant. In Osterath schließt sie an das Vorhaben 2 (Ultranet) an, den südlichen Teil des Korridors A.

    Das Vorhaben 1 ist bereits seit 2013 im Bundes­bedarfsplan enthalten. Urspünglicher Startpunkt war damals allerdings Emden-Borssum. Da die Leitung als Gleichstrom­verbindung ausgelegt ist, kann sie nicht abschnittsweise, sondern nur als Ganzes in Betrieb gehen.

    Informatie in het Nederlands


    Status

    Stand: 14. November 2025

    Die Bundesnetzagentur hat am 15. April 2025 das Plan­feststellungs­verfahren für den letzten Abschnitt von A-Nord ab­geschlossen. Damit geht auch die umfassende Entscheidung nach Artikel 8 Absatz 3 der TEN-E-Verordnung einher und das Genehmigungs­verfahren für das PCI 1.4.1 ist somit voll­umfänglich abgeschlossen.

    H3Abschnitte

    Emden Ost – Landkreisgrenze Leer / Emsland (Abschnitt NDS1)

    32 km | Niedersachsen | Amprion

    Bau
    seit Q4 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat einen vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im vierten Quartal 2023 begonnen.

    Die Bundesnetzagentur hat den Plan­feststellungs­beschluss am 10. Dezember 2024 sowie am 7. Mai, am 27. August, am 29. August und am 27. Oktober 2025 geändert.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q4 2023)

    Es wurden bisher 0 von 32 Kilometern fertiggestellt.

    Landkreisgrenze Leer / Emsland – Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn (Abschnitt NDS2)

    77 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NDS2

    Bau
    seit Q4 2023

    Inbetriebnahme

    Bau
    seit Q4 2023

    Die Bundes­netz­agentur hat einen vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im vierten Quartal 2023 begonnen.

    Die Bundesnetzagentur hat den Plan­feststellungs­beschluss am 10. sowie am 15. Juli 2025 geändert.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q4 2023)

    Es wurden bisher 0 von 77 Kilometern fertiggestellt.

    Gemeindegrenze Wietmarschen / Nordhorn – Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen (Abschnitt NDS3)

    30 km | Niedersachsen | Amprion

    Abschnitt NDS3

    Bau
    seit Q2 2025

    Inbetriebnahme

    Bau
    seit Q2 2025

    Die Bundesnetzagentur hat einen vorzeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im zweiten Quartal 2025 begonnen.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q2 2025)

    Es wurden bisher 0 von 30 Kilometern fertiggestellt.

    Landesgrenze Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen – Kreisgrenze Borken / Wesel (Abschnitt NRW1)

    70 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Bau
    seit Q1 2025

    Die Bundesnetzagentur hat einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im ersten Quartal 2025 begonnen.

    Die Bundesnetzagentur hat den Plan­feststellungs­beschluss am 3. September 2025 geändert.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q1 2025)

    Es wurden bisher 0 von 70 Kilometern fertiggestellt.

    Kreisgrenze Borken / Wesel – Kreisgrenze Kleve / Wesel (Abschnitt NRW2)

    34 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt NRW2

    Bau
    seit Q4 2024

    Inbetriebnahme

    Bau
    seit Q4 2024

    Die Bundesnetzagentur hat einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im vierten Quartal 2024 begonnen.

    Die Bundesnetzagentur hat den Plan­feststellungs­beschluss am 22. August sowie am 30. September 2025 geändert.

    Gegenwärtig wird der Plan­feststellungs­beschluss beim Bundes­verwaltungs­gericht beklagt.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q4 2024)

    Es wurden bisher 0 von 34 Kilometern fertiggestellt.

    Kreisgrenze Kleve / Wesel – Konverterstation Meerbusch (Abschnitt NRW3a)

    60 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt NRW3a

    Bau
    seit Q4 2024

    Inbetriebnahme

    Bau
    seit Q4 2024

    Die Bundesnetzagentur hat einen vor­zeitigen Bau­beginn genehmigt. Der Bau der Leitung hat im vierten Quartal 2024 begonnen.

    Status

    Bauarbeiten haben begonnen (Q4 2024)

    Es wurden bisher 0 von 60 Kilometern fertiggestellt.

    Konverterstation Meerbusch – Osterath (Abschnitt NRW3b)

    1 km | Nordrhein-Westfalen | Amprion

    Abschnitt NRW3b

    Planfeststellung
    entfällt

    Bau

    Inbetriebnahme

    Planfeststellung
    seit

    möglicher Trassenverlauf des Abschnitts Konverterstation Meerbusch – Osterath des BBPlG-Vorhabens 1
    Status

    entfällt

    Der Bau und Betrieb der Frei­leitung zwischen dem Konverter­standort und dem Netz­verknüpfungs­punkt im Umspann­werk Osterath sind mit dem Plan­feststellungs­beschluss vom 28. November 2024 im Verfahren Ultranet (Vorhaben 2) genehmigt worden. Dies war möglich, weil dieselbe Anbindungs­leitung beiden Vorhaben dient. Der Vorhaben­träger soll der Bundes­netz­agentur mit einer Anzeige nach § 25 NABEG ab­schließend erklären, dass die Anbindungs­leitung auch für den Transport von Strom für das Vorhaben A-Nord genutzt wird.

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