Planfeststellungsbeschluss (Q2 2022)
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Fedderwarden – Vereinigtes Königreich (NeuConnect)
H2Vorhabendetails
ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Niedersachsen
Gesamtlänge 193 km
Fortschritt des Vorhabens (in km)
Steckbrief
Vorhabenträger | |
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Zuständigkeit | Landesbehörde, sonstige |
Länder | ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), Niedersachsen |
technische Daten | Gleichstrom | 525 kV |
Bauweise | Erdkabel, Seekabel |
Typ | Neubau in neuer Trasse |
Kennzeichnungen | |
Länge | 193 km |
Gesamtinbetriebnahme | geplant für 2028 |
Hintergrund
NeuConnect ist ein Projekt von der Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI). Es handelt sich dabei um eine grenzüberschreitende HGÜ-Stromleitung zwischen Deutschland und Großbritannien. Dieser sogenannte Interkonnektor soll vom geplanten Umspannwerk Isle of Grain in der Nähe von London zum Umspannwerk Fedderwarden in Wilhelmshaven verlaufen. Dabei soll eine Übertragungskapazität von 1,4 Gigawatt bereitgestellt werden. Insgesamt ist für die Stromleitung eine Länge von etwa 700 km eingeplant. Die Länge des deutschen Teils der Leitung beträgt etwa 193 km. In der Nordsee ist die Leitung vom Vorhabenträger NeuConnect Deutschland als Unterseekabel und auf der deutschen Landseite als Erdkabel geplant. Die Gesamtinbetriebnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Das Vorhaben ist seit 2021 Bestandteil des Bundesbedarfsplans.
Status
Stand: 31. März 2024
Für das Vorhaben sind auf deutscher Seite insgesamt vier Verwaltungsverfahren durchzuführen. Für die Genehmigungsverfahren hinsichtlich des Abschnitts in der ausschließlichen Wirtschaftszon sind das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zuständig. Für das Planfeststellungsverfahren des Abschnitts auf dem Festland und im Küstenmeer ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zuständig. Das Genehmigungsverfahren für die Stromrichterstation liegt in der Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts Oldenburg.
Da das Vorhaben von gemeinsamem Interesse ist, gelten die Vorgaben der TEN-E-Verordnung zur Erteilung von Genehmigungen und Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bundesnetzagentur ist als One-Stop-Shop zuständig für die Erleichterung und Koordinierung des Genehmigungsverfahrens nach der TEN-E-Verordnung.
Bestätigung der ausführlichen Vorhabenbeschreibung
Am 17. Dezember 2020 hat der Vorhabenträger die ausführliche Vorhabenbeschreibung bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Diese hat im Anschluss gemeinsam mit den für die nationalen Verwaltungsverfahren zuständigen Behörden geprüft, ob das Vorhaben reif für den Beginn des Genehmigungsverfahrens ist. Am 16. März 2021 hat die Bundesnetzagentur in ihrer Funktion als One-Stop-Shop-Behörde die Vorhabenbeschreibung bestätigt. Damit beginnt der sogenannte Vorantragsabschnitt nach Artikel 10 Absatz 1 TEN-E-Verordnung.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Vorhabenträgers sowie in der folgenden Projektbeschreibung.
NeuConnect Projektbeschreibung (pdf, 6 MB)
H3Abschnitte
Konverterstation Fedderwarden – Hooksiel
12 km | Niedersachsen | NeuConnect
Hooksiel – Grenze Küstenmeer
86 km | Niedersachsen | NeuConnect
Grenze Küstenmeer - Grenze AWZ
95 km | ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) | NeuConnect