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    Europa vernetzen

    Das deutsche Energienetz ist mit anderen Staaten verbunden. Grenzüberschreitende Energieprojekte sind ein Zeichen der gemeinsamen Klima- und Energiepolitik Europas. Und es ist wichtig, dass die Staaten Europas in der Energiepolitik zusammenarbeiten. Denn der Netzausbau in Deutschland beeinflusst über grenzüberschreitende Verbindungen das Energienetz in Europa. Und der Ausbau in anderen Teilen Europas auch das Netz in Deutschland.

    Europa-Flagge

    Wenn in Deutschland zum Beispiel das Stromnetz ausgebaut wird, kann das die Nachbarländer auch ganz direkt beeinflussen. Etwa, wenn die geplante Leitung nahe an einer Grenze verläuft oder sie sogar überschreitet. Vorhaben, die das europäische Energienetz verstärken sollen, stehen im sogenannten TYNDP (Ten Year Network Development Plan oder Zehnjahres-Netzentwicklungsplan). Das ist das Pendant zum Netzentwicklungsplan (NEP) auf nationaler Ebene. Manche Vorhaben aus dem TYNDP sind aus europäischer Sicht von gemeinsamem Interesse.

    Vorhaben von gemeinsamem Interesse

    Ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse heißt auch PCI (Project of Common Interest). Diese Auszeichnung erhalten nur Vorhaben, die für das europäische Energienetz besonders wichtig sind. Zwei Beispiele: Die Vorhaben müssen wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen bringen. Ökologisch zum Beispiel, indem sie dabei helfen, mehr Strom aus erneuerbaren Energien einzuspeisen. Einen wirtschaftlichen Nutzen können sie haben, weil sie dabei helfen, den europäischen Strombinnenmarkt zu stärken. PCI sollen national höchste Priorität haben.

    Wie ein Vorhaben zum PCI wird, steht in der »Verordnung zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur« (TEN-E-Verordnung). Die TEN-E-Verordnung definiert unter anderem spezielle Gebiete. In diesen sogenannten Korridoren soll das bestehende Energienetz verbessert werden. Vorhaben, die dazu beitragen, können den PCI-Status erhalten. Dabei kann es sich zum Beispiel um neue Leitungen, Smart Grids oder Pumpspeicher-Kraftwerke handeln. Vorschläge für PCI machen die Vorhabenträger. Regionale Gruppen prüfen diese Vorschläge. Dabei arbeiten Beteiligte mehrerer Nationen mit der Europäischen Kommission zusammen. Das sind neben den Mitgliedsstaaten die Netzbetreiber, Regulierungsbehörden und Vorhabenträger. Jede regionale Gruppe schlägt PCI-Projekte vor. Die gesamten Ergebnisse bewertet ACER. ACER ist die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden. Die Bewertung ist eine Grundlage für die Gesamtliste aller PCI.

    Besonderheiten im PCI-Genehmigungsverfahren

    Zwei Punkte stehen bei PCI im Fokus: Sie sollen zügig fertig werden. Und die Öffentlichkeit soll sich stärker beteiligen können als bei Projekten ohne diesen Status. Dazu macht die TEN-E-Verordnung Vorgaben. In Deutschland geben die Gesetze aber schon viele Punkte zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die gelten auch für Vorhaben ohne PCI-Status. Bürgerinnen und Bürger bekommen daher oft wenig vom PCI-Status mit. In anderen EU-Ländern kann das anders aussehen. Wenn die nationalen Gesetze weniger Öffentlichkeitsbeteiligung vorsehen, muss es mindestens bei PCI-Projekten die Möglichkeit geben, mitzureden.

    Alle Fragen rund um PCI soll in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Anlaufstelle koordinieren. Diese Anlaufstellen heißen One-Stop-Shop. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe. Der One-Stop-Shop soll zu Effizienz und Transparenz beitragen. Weiterhin soll er die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten der EU, Behörden und Vorhabenträgern fördern.

    Kontaktdaten One-Stop-Shop

    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    One-Stop-Shop/Referat 812
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn

    E-Mail: onestopshop@bnetza.de

    Das Genehmigungsverfahren ist in zwei Abschnitte untergliedert: den Vorantragsabschnitt und den formalen Genehmigungsabschnitt. Der Vorhabenträger erstellt zunächst eine Beschreibung des Vorhabens. Darin erläutert er auch mögliche Auswirkungen auf die Umwelt. Erst wenn die zuständige Behörde die Beschreibung bestätigt, beginnt der Vorantragsabschnitt. Im Vorantragsabschnitt legt die Behörde fest, wie detailliert und umfangreich die Antragsunterlagen sein müssen. Der Vorantragsabschnitt soll innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.

    Nimmt die zuständige Behörde die daraufhin eingereichten Unterlagen an, beginnt der zweite Abschnitt des Verfahrens. Das ist der formale Genehmigungsabschnitt. Dieser soll maximal 1,5 Jahre dauern. Am Ende des Verfahrens steht die umfassende Entscheidung. Mit dieser Entscheidung kann der Bau des Vorhabens beginnen.

    Die TEN-E-Verordnung will einen höchstmöglichen Grad an Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit erreichen. Das stellen verschiedene Maßnahmen sicher. So gibt es mindestens eine Anhörung der Öffentlichkeit, bevor der Vorhabenträger die Unterlagen der Behörde übergibt. Die Öffentlichkeit wird damit frühzeitig informiert und kann sich einbringen. Dies kann zum Bespiel mit Vorschlägen zu einem alternativen Verlauf einer neuen Stromtrasse geschehen.

    Der Vorhabenträger erstellt zudem ein Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit. Des Weiteren stellt der One-Stop-Shop der Öffentlichkeit ein PCI-Verfahrenshandbuch zur Verfügung. Dieses erläutert das Genehmigungsverfahren. Weiterhin beschreibt es den Ablauf der nationalen Genehmigungsverfahren und Möglichkeiten der Beteiligung. Um die Öffentlichkeit umfassend zu den PCI zu informieren, richten die Vorhabenträger Internetseiten ein.

    PCI-Verfahrenshandbuch

    Bitte klicken Sie auf den orangefarbenen Download-Link.

    Aktuelle Liste der deutschen PCI mit kurzen Beschreibungen sowie Links zu weiterführenden Informationen.

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