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    Fragen und Antworten

    Fragen und Antworten

    Auf den folgenden Seiten beantworten wir die häufigsten Fragen zum Stromnetzausbau. Ihre Frage ist nicht dabei? Wenden Sie sich an info@netzausbau.de.

    Besucher bei Veranstaltung

    Trassenfindung

    Ein Trassenkorridor ist ein Gebietsstreifen, in dem die künftige Stromtrasse verlaufen soll. Innerhalb des Trassenkorridors wird die Umwelt- und Raumverträglichkeit einer Stromleitung festgestellt. Dazu dient die Bundesfachplanung. Der Trassenkorridor ist etwa 500 bis 1.000 Meter breit, die finale Trasse wird aber deutlich schmaler. Der genaue Verlauf der Trasse ist Gegenstand der anschließenden Planfeststellung.

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    Trasse finden

    Ja. Zur Bundesfachplanung gehört das Prüfen von alternativen Trassenkorridoren. Der Antrag der Vorhabenträger muss bereits räumliche Alternativen enthalten. Er muss auch einen Korridor vorschlagen und begründen, warum er sich für diese Alternative entscheidet. Im Verfahren können Dritte weitere Alternativen einbringen. Sofern diese ernsthaft in Betracht kommen, gibt die Bundesnetzagentur diese den Vorhabenträgern zur Prüfung auf.

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    Ja. Die Übertragungsnetzbetreiber müssen in ihrem Antrag auf Bundesfachplanung auch alternative Trassenkorridore darstellen. Das ist unabhängig davon, ob eine Leitung als Erdkabel oder Freileitung geplant wird. Aus dem Antrag muss hervorgehen, weshalb der Übertragungsnetzbetreiber seinen vorgeschlagenen Trassenkorridor für besser geeignet hält als die Alternativen.

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    Trassenkorridore sollen möglichst geradlinig verlaufen, sich also an der Luftlinie orientieren. Das Ziel: Die zu errichtende Stromleitung soll möglichst kurz sein. Dadurch kostet sie weniger als eine längere Leitung. Außerdem kann ein möglichst kurzer Verlauf des Trassenkorridors dazu beitragen, weniger Grundstücke zu queren. Zudem reduzieren sich so die Eingriffe in Natur und Landschaft.
    Ganz gerade lässt sich eine Leitung aber meistens nicht verlegen. Es gibt Belange, die gegen einen geradlinigen Verlauf sprechen. Siedlungen werden zum Beispiel so gut es geht umgangen.

    Methodisch gibt es keinen großen Unterschied. Unterschiede für die Planung gibt es durchaus: Zum Beispiel bei technischen Parametern oder beim rechtlichen Rahmen. Auch wie Schutzgüter wie der Boden betroffen sind, unterscheidet sich stark. Ein Erdkabel stellt für den Boden einen viel stärkeren Eingriff dar als eine Freileitung. Bei Erdkabeln hat zudem das Gebot der Geradlinigkeit eine größere Bedeutung. Der Bündelung kommt wiederum bei Freileitungen ein größeres Gewicht zu. Schließlich bringt die Bündelung bei Freileitungen deutlich mehr Vorteile als bei Erdkabeln.

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    Nein. Bei Vorhaben mit Erdkabelvorrang sind Freileitungsabschnitte nur in wenigen Ausnahmen möglich. Diese sind gesetzlich festgelegt. Eine Ausnahme ist zwar die Bündelung mit einer bestehenden Freileitung. Dies gilt allerdings nur, wenn dadurch keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Das sind nur sehr wenige Fälle. Eine erhebliche Umweltauswirkung kann zum Beispiel durch die Erhöhung von Masten entstehen.

    Nein. Lediglich aus Kostengründen kommt bei Leitungen mit Erdkabelvorrang keine Freileitung in Betracht. Bei Erdkabel-Vorrang können nur einzelne Abschnitte als Freileitung errichtet werden. Hierfür gelten gesetzlich geregelte Ausnahmen. Wenn die Ausnahmeregelungen greifen, kann nur auf „technisch und wirtschaftlich effizienten“ Teilabschnitten eine Freileitung gebaut werden.

    In der Antragskonferenz können Gebietskörperschaften verlangen, dass der Einsatz einer Freileitung geprüft wird. Dies gilt für Gebietskörperschaften, auf deren Gebiet ein Trassenkorridor voraussichtlich verlaufen wird. Es kann hilfreich sein, das Verlangen frühzeitig anzukündigen. Das geht zum Beispiel während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung der Vorhabenträger.


    Für Erdkabel gibt es keine festen Abstandsregelungen zur Wohnbebauung. Es gibt aber Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder. Die müssen auch Erdkabel immer einhalten.

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    Video Netzausbau-ABC: Abstände

    Video Netzausbau-ABC: Grenzwerte

    Für die Genehmigung gibt es zwei Möglichkeiten:
    Der Vorhabenträger kann bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag auf Genehmigung eines Standortes stellen. Er kann das aber auch im Planfeststellungsverfahren machen. In dem Fall ist die Bundesnetzagentur zuständig. Welche Variante der Vorhabenträger nutzt, kann er frei entscheiden.

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    Welche Rolle spielt der Konverter in der Bundesfachplanung?

    Der Konverter wird nicht in der Bundesfachplanung genehmigt. Mögliche Standorte für Konverter spielen aber bei Leitungen zur Übertragung von Gleichstrom (HGÜ-Leitungen) dennoch eine Rolle: Der Vorhabenträger muss sicherstellen, dass er die Leitung an einen Konverter anschließen kann. Dazu weist er nach, dass Flächen für einen Bau verfügbar sind.

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    Die Bundesnetzagentur legt im Anschluss an die Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen fest. Ein möglicher Standort eines Konverters ist dann noch offen. Bei Bedarf kann die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen anpassen, wenn sich andere Standorte als die bis dahin genannten aufdrängen. Das kann etwa der Fall sein, wenn es Änderungen bei Schutzgebieten gibt.

    Nach Abschluss der Bundesfachplanung steht der Konverterstandort also noch nicht fest. Der Vorhabenträger muss aber nachweisen, dass der Bau eines Konverters am vorgeschlagenen Trassenkorridor möglich ist.

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    Für Vorhaben 2 (Ultranet) sollen Freileitungen genutzt werden, die bereits bestehen oder im Genehmigungsverfahren weit fortgeschritten sind. Voraussichtlich sind für das Vorhaben also nur geringe Baumaßnahmen notwendig. Der Gesetzgeber hat Ultranet daher nicht als Erdkabelprojekt gekennzeichnet. Bei anderen Gleichstromvorhaben sieht das anders aus: Dort müssen die Leitungen ganz neu geplant und errichtet werden.

    Ein weiterer Grund: Durch die Leitungen des Ultranet soll auch Wechselstrom fließen können, wenn der Gleichstrombetrieb nicht verfügbar ist. Dies kann zum Beispiel beim Ausfall eines Konverters sein. Ein solcher Redundanzbetrieb funktioniert nur bei einer Freileitung. Erdkabel sind entweder für Gleich- oder Wechselstrom nutzbar.

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