Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

    Fragen und Antworten

    Fragen und Antworten

    Auf den folgenden Seiten beantworten wir die häufigsten Fragen zum Stromnetzausbau. Ihre Frage ist nicht dabei? Wenden Sie sich an info@netzausbau.de.

    Besucher bei Veranstaltung

    Mensch und Umwelt

    Es ist möglich, dass elektrische und magnetische Felder im menschlichen Körper Ströme erzeugen. Übersteigen sie eine bestimmte Schwelle, können biologische Wirkungen auftreten. Einen davon kennt jeder: Haare können sich aufladen. Der Effekt entsteht auch, wenn man einen Luftballon über die Haare reibt. Noch größere Felder können sogar Nerven und Muskeln stimulieren. Daher gibt es verbindliche Grenzwerte, die Stromleitungen im Betrieb einhalten müssen.

    Unterhalb der Grenzwerte treten keine nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen auf. Zu diesem Ergebnis kommt unter anderem das Forschungszentrum für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (femu) der RWTH Aachen. Das Zentrum arbeitet unter anderem im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Es hat zu diesem Thema mehr als 20.000 Publikationen gesammelt und aufbereitet. Das femu teilt seine Erkenntnisse auf dem EMF-Portal

    Das femu hat den Kenntnisstand für die Bundesnetzagentur zusammengefasst:

    Das BfS führt ein Forschungsprogramm mit dem Namen „Strahlenschutz beim Stromnetzausbau“ durch. Das Ziel: Wissenschaftliche Unsicherheiten in der Risikobewertung zu verringern. In einem Film erklärt das BfS mögliche Belastungen durch Stromleitungen, die gesundheitlichen Auswirkungen elektrischer und magnetischer Felder sowie die Schutzmaßnahmen.

    Mehr erfahren

    Video Netzausbau-ABC Grenzwerte

    Die Grenzwerte stehen in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Die 26. BImSchV schreibt für unser Wechselstromnetz einen Immissionsgrenzwert der magnetischen Flussdichte von 100 Mikrotesla vor. Er gilt für alle Orte, an denen sich Menschen auch länger aufhalten. Halten sich Menschen dauerhaft oder vorübergehend an einem Ort auf, beträgt der Grenzwert der magnetischen Flussdichte bei Gleichstromanlagen 500 Mikrotesla. Der Grenzwert für die elektrische Feldstärke beträgt fünf Kilovolt pro Meter. Elektrische Gleichfelder von Stromleitungen sind hingegen unkritisch. Sie dringen nicht in den Körper ein und es lassen sich keine Wechselwirkungen feststellen. Daher gibt es hierfür keinen Grenzwert.

    Die Grenzwerte basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie sind so festgelegt, dass nachgewiesene gesundheitsrelevante Wirkungen sicher vermieden werden. Verschiedene Behörden und unabhängige Institutionen überprüfen die Grenzwerte regelmäßig.

    Zu ihnen gehören zum Beispiel:

    Seit 2013 ist die 26. BImSchV in ihrer jetzigen Fassung gültig. In der letzten Aktualisierung wurde sie an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Neu ist auch die Minimierungspflicht. Sie soll sicherstellen, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zu minimieren. Sie gilt bei Neubauten und wesentlichen Veränderungen - und zwar unabhängig davon, ob es sich um Gleich- oder Wechselstromanlagen handelt.

    Mehr erfahren

    Video Netzausbau-ABC Grenzwerte

    Gesetzliche Mindestabstände für ganz Deutschland gibt es nicht. Es gibt jedoch Grenzwerte für elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte. Diese müssen jederzeit eingehalten werden. Leitungen, die diese überschreiten, sind grundsätzlich nicht genehmigungsfähig. Die Grenzwerte müssen auch im laufenden Betrieb eingehalten werden.

    Einzelne Länder können spezielle Regelungen haben. So sieht beispielsweise das niedersächsische Landes-Raumordnungs­programm Mindestabstände vor. Diese dienen in erster Linie dem Schutz und Erhalt des Wohnumfelds. Sie haben nicht das Ziel, den vorsorgenden Gesundheitsschutz zu verbessern. Neue Höchstspannungs-Freileitungen in Niedersachsen sollen einen Abstand von mindestens 200 Metern zu Wohngebäuden einhalten. Innerhalb von Gemeinden beträgt der Mindestabstand sogar 400 Meter. Diese Regelung gilt zudem für Schulen, Kindertagesstätten und Krankenhäuser. Auch Gebiete mit zusammenhängender Bebauung fallen unter diese Regel. Was als solche gilt, kann je nach Lage vor Ort variieren. Die genannten Abstände können allerdings unterschritten werden. Zum Beispiel, wenn sonst keine geeignete Trassenvariante mit Mindestabständen möglich wäre.

    Gleichstromvorhaben mit Erdkabelvorrang sind bei einem Abstand von weniger als 400 Metern zum Innenbereich oder 200 Metern zum Außenbereich eines Wohngebiets in diesen Abschnitten immer als Erdkabel zu realisieren.

    Unabhängig von den Mindestabständen sind die sogenannten Schutzstreifen. Sie dienen dazu, Überschläge im unmittelbaren Umfeld von Hochspannungsleitungen zu verhindern. Hierzu gibt es eine einheitliche Norm: DIN EN 50341. Sie schreibt Mindestabstände innerhalb der Freileitung und zu Bauwerken, Infrastruktureinrichtungen und anderen Objekten vor.

    Mehr erfahren

    Video Netzausbau-ABC Abstände

    Die Kombination von Wechsel- und Gleichstrom-Leitungen auf einem Mast heißt Hybridleitung. Es gibt keine Wechselwirkungen zwischen den Systemen. Daher reichen die bestehenden Grenzwerte aus, um die nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen zu vermeiden.

    Mehr erfahren

    Video Netzausbau-ABC Hybridleitung

    Technik-Dialog Hybridleitungen

    Ja. Eine bodenkundliche Baubegleitung kann das Risiko irreversibler Bodenschäden in der Bauphase entscheidend senken. Ein Beispiel: Irreversible Bodenverdichtung lässt sich bei manchen Böden durch zeitliche Beschränkungen der Befahrung erreichen. Wenn es viel geregnet hat, dürfen schwere Baufahrzeugen nicht zum Einsatz kommen. Weiterhin lassen sich Bodenverdichtungen durch technische Vorkehrungen der Bau- und Transportfahrzeuge vermeiden. Da jeder Boden individuelle Anforderungen hat, gibt es keine Lösung für alle Fälle. Manchmal hilft es, Unterlagen auf dem Boden zu verlegen. Diese verteilen den Druck und vermindern eine punktuelle Belastung. Nach dem Bau kann eine entsprechende Nachsorge dabei helfen, den Boden zu regenerieren. Welche dieser Maßnahmen zum Einsatz kommen, regelt der Planfeststellungs-Beschluss individuell.

    Die ausführliche Position der Bundesnetzagentur zum Thema Bodenschutz beim Stromnetzausbau lässt sich in einem Rahmenpapier dazu finden. Die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen einer Höchstspannungsleitung auf den Boden werden außerdem von der Bundesnetzagentur hier detailliert betrachtet.

    Mehr erfahren

    Grund und Boden

    Umwelt-Dialog Bodenschutz

    Fließt durch ein Kabel Strom, erwärmt es sich. Wie stark sich der Boden durch Erdkabel erwärmt, hängt von vielen Faktoren ab. Die Übertragungstechnik, die Kabelisolierung und das Bettungsmaterial spielen eine Rolle. Aber auch die Wärmeleitfähigkeit und der Wassergehalt des Bodens sowie die Auslastung des Kabels sind wichtige Faktoren.

    Die Grenzwerte stehen in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV). Die 26. BImSchV schreibt für unser Wechselstromnetz einen Immissionsgrenzwert der magnetischen Flussdichte von 100 Mikrotesla vor. Durch die Erwärmung ist eine potenzielle Austrocknung des Bodens denkbar. Der Boden über einer Erdkabeltrasse kann nach Abschluss der Bauarbeiten und einer Erholungsphase in der Regel aber wieder ohne weitreichende Einschränkungen landwirtschaftlich genutzt werden. Dazu gibt es zum Beispiel im Pilotprojekt Raesfeld ein laufendes Monitoring.

    Im Vergleich zu Wechselstrom-Erdkabeln erwärmen sich Gleichstrom-Erdkabel im Betrieb deutlich weniger. Die Bundesnetzagentur beobachtet auch hier die weiteren Forschungen.

    Mehr erfahren

    Grund und Boden

    Ja. Wenn die Trasse in der Bauphase von pflanzlichem Bewuchs freigehalten werden muss, erhöht sich das Risiko für Erosionen. Erosion ist der Abtrag des Bodens durch Wasser oder Wind. Die natürlichen Bodenfunktionen können durch Erosion irreparabel beeinträchtigt werden. Insbesondere bei starkem Regen, bei Hangneigung und für bestimmte Bodentypen oder Bodengesellschaften erhöht sich das Risiko der Bodenerosion in der Bauphase.

    Die Bundesnetzagentur fordert die Vorhabenträger auf, im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ein Bodenschutzkonzept vorzulegen. Falls aufgrund besonderer Standortbedingungen notwendig, beinhaltet dies auch ein eigenes Schutzkonzept mit Maßnahmen, die der Wassererosion und Windverdriftung entgegenwirken. Ein Beispiel dafür ist die Begrünung des zwischengelagerten Bodenmaterials.

    Die ausführliche Position der Bundesnetzagentur zum Thema Bodenschutz beim Stromnetzausbau lässt sich in einem Rahmenpapier dazu finden. Die möglichen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen einer Höchstspannungsleitung auf den Boden werden außerdem von der Bundesnetzagentur hier detailliert betrachtet.

    Mehr erfahren

    Grund und Boden

    Leuchtsignale sind manchmal notwendig. Sie gewährleisten die Sicherheit des Flugverkehrs. Ob und wie ein Bauwerk gekennzeichnet werden muss, geht aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen hervor.

    Innerhalb dicht besiedelter Gebiete benötigen Bauwerke ab einer Höhe von 150 Metern und außerhalb dicht besiedelter Gebiete ab einer Höhe von 100 Metern eine Kennzeichnung. In der Umgebung von Flugplätzen gibt es Sonder-Vorschriften. Höchstspannungsmasten sind in der Regel nicht höher als 80 Meter. Sie benötigen daher normalerweise kein Leuchtsignal.

    In der Regel ist es so, dass ein Netzbetreiber keine Grundstücke erwirbt, um darauf eine Leitung zu errichten. Dennoch muss er natürlich fremdes Eigentum in Anspruch nehmen – zum Beispiel, um eine neue Freileitung darüber zu spannen. Dafür wird im Grundbuch eine sogenannte beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Netzbetreibers eingetragen. Damit kann dieser sein Vorhaben durchführen, das Grundstück gehört weiterhin dem urspünglichen Eigentümer. Wann immer möglich, sollen sich die Parteien gütlich darüber einigen.

    Um den nötigen Grundbucheintrag machen zu können, versucht der Netzbetreiber, mit dem Grundstückseigentümer einen Vertrag zu schließen. Darin kann auch eine Entschädigung für das Überspannen, das Errichten eines Masts und den Grundbucheintrag selbst vereinbart werden. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt von den tatsächlichen Einschränkungen für den Eigentümer ab; die Vertragsparteien können dies jedoch zunächst frei verhandeln. Für die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen gibt es Rahmenvereinbarungen, die die Übertragungsnetzbetreiber mit einigen Landwirtschaftsverbänden getroffen haben.

    Können sich der Netzbetreiber und der Grundstückseigentümer nicht einigen, so sind ein sogenanntes Besitzeinweisungsverfahren oder ein Enteignungsverfahren möglich. Es erfolgt allerdings in keinem Fall eine vollständige Enteignung, sondern ebenfalls ein Eintrag einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch. Für den Grundstückseigentümer gibt es auch in diesem Fall eine Entschädigung, die in einem behördlichen Verfahren festgesetzt wird und in der Regel niedriger ausfällt als bei einer gütlichen Einigung. Die bisherige Rechtsprechung hat für den Fall ein einmaliges Entgelt von zehn bis zwanzig Prozent des jeweiligen Verkehrswerts der betroffenen Fläche als angemessen anerkannt. Deutlich höhere Entschädigungssätze ergeben sich beispielsweise für Mastflächen auf Basis von Gutachten. Für Erdkabel auf 380-kV-Ebene fordert der Bauernverband wegen des stärkeren Eingriffs in die Bodenstruktur eine höhere Entschädigung als bei Freileitungen.

    Darüber hinaus kann es auch Ansprüche auf Schadenersatz geben. Sie entstehen, wenn der Netzbetreiber beim Bau oder bei der Wartung einer Leitung fremdes Eigentum beschädigt. Solche Schäden können etwa bei landwirtschaftlichen Kulturen anfallen, wenn die Flächen vor der Ernte befahren werden müssen.

    Mehr erfahren

    H2Teilen

    Mastodon