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    Fragen und Antworten

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    Auf den folgenden Seiten beantworten wir die häufigsten Fragen zum Stromnetzausbau. Ihre Frage ist nicht dabei? Wenden Sie sich an info@netzausbau.de.

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    Technik

    Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen Gleich- und Wechselstromleitungen. Für alle Leitungen gilt: Eine Erdverkabelung ist nur möglich, wenn das Vorhaben entsprechend im Gesetz gekennzeichnet ist.

    Seit 2015 gilt ein gesetzlicher Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen. Zuvor hatten Freileitungen Vorrang, Erdkabel bildeten die Ausnahme. Freileitungen kommen jetzt nur noch unter bestimmten Bedingungen in Betracht. Diese sind zum Beispiel:

    • Naturschutzgründe
    • Nutzung von Bestandstrassen
    • auf Verlangen betroffener Kommunen

    Bei der Nutzung von Bestandstrassen kommt eine Freileitung in Betracht, wenn keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Ausgenommen vom Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen ist das Vorhaben 2 (Ultranet).

    Für Wechselstromleitungen sieht das verabschiedete Gesetz eine maßvolle Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten der Teilverkabelung vor. Hier bleibt es aus technischen Gründen beim Freileitungsvorrang. Mit zusätzlichen Pilotprojekten für Erdkabel sollen weitere Erfahrungen gesammelt und deren technische Entwicklung vorangetrieben werden. Die Teilverkabelung wird jetzt bei mehr Projekten ermöglicht. Der Einsatz von Erdkabeln kommt hierbei nicht nur in Siedlungsnähe, sondern nun auch aus Naturschutzgründen und bei der Querung von großen Bundeswasserstraßen wie Rhein oder Elbe in Betracht.

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    Die Abkürzung HGÜ steht für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung. Von Hochspannung spricht der Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) bei mindestens 60 Kilovolt (= 60.000 Volt). Gleichstrom fließt ständig in dieselbe Richtung. Dadurch unterscheidet er sich vom Wechselstrom, der seine Flussrichtung 100 Mal pro Sekunde ändert.

    Für Erdkabel-Komponenten ist nach heutigen Erkenntnissen von einer Lebensdauer von etwa 40 Jahren auszugehen.

    Ein Konverter wandelt Wechselstrom in Gleichstrom um und umgekehrt. Elektrische Energie wird in Kraftwerken überwiegend als Wechselstrom erzeugt. Daher fließt in den deutschen und europäischen Stromnetzen überwiegend Wechselstrom. Im Rahmen des Netzausbaus soll jetzt in Deutschland Gleichstromtechnik verwendet und ins Wechselstromnetz integriert werden. Der Grund: Sie ist auf langen Strecken effizienter. Um Gleichstromleitungen mit dem Wechselstromnetz zu verbinden, sind an den Endpunkten Konverteranlagen erforderlich.

    Eine Konverteranlage besteht im Wesentlichen aus vier Funktionsblöcken: Dem Wechselstrom-Anschluss, den Transformatoren, dem Stromrichter und schließlich der Gleichstrom-Schaltanlage mit Gleichstrom-Anschlüssen. Im Stromrichter – dem Kernstück der Station – findet die Umwandlung des Stroms statt. Der Stromrichter besteht aus Transistoren, Dioden, Kondensatoren und Spulen. Da diese Bauteile empfindlich sind, müssen sie in Hallen untergebracht werden. Weil sie unter Hochspannung stehen, müssen mehrere Meter Abstand zum Hallendach, zum Boden und zu den Wänden eingehalten werden. Dies erklärt die Größe des Konverters.

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    Die Fläche, die ein Konverter benötigt, hängt wesentlich von der jeweiligen Bauart und der Übertragungsleistung ab. Für das Gleichstrom-Vorhaben Ultranet gehen die Vorhabenträger bei einer Übertragungsleistung von zwei Gigawatt von einer Gesamtfläche von etwa zehn Hektar für die gesamte Anlage aus. Das eigentliche Kernstück der Anlage, die Konverterhalle, nimmt eine deutlich geringere Fläche ein.

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