In der Bundesfachplanung gibt es dreimal die Möglichkeit, sich zu beteiligen.
Die erste wichtige Möglichkeit ist die öffentliche Antragskonferenz. Diese führt die Bundesnetzagentur durch, nachdem sie den Antrag auf Bundesfachplanung erhalten hat. Den Antrag erarbeiten zuvor die Vorhabenträger. In der Konferenz sammelt die Bundesnetzagentur Informationen zu den regionalen Gegebenheiten. Wer zudem Alternativen zu den vorgeschlagenen Korridoren hat, kann diese in der Antragskonferenz einbringen. Auch Hinweise zur Umwelt- und Raumverträglichkeit nimmt die Bundesnetzagentur entgegen. Daraus formt sie ein Hausaufgabenheft für die Vorhabenträger, den sogenannten Untersuchungsrahmen.
Die nächste Möglichkeit zur Beteiligung ist eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie findet statt, nachdem der Vorhabenträger seine Untersuchungen abgeschlossen hat. Die Unterlagen veröffentlicht die Bundesnetzagentur. Wann und wo, steht in lokalen Zeitungen. Dort stehen auch die Fristen, bis wann Einwendungen eingehen müssen. Neben Privatpersonen können auch Träger öffentlicher Belange Einwendungen abgeben. Träger öffentlicher Belange sind zum Beispiel kommunale Fachbehörden.
Nachdem die Bundesnetzagentur alle Einwendungen erhalten und gesichtet hat, organisiert sie einen Erörterungstermin. Das ist die dritte und letzte Möglichkeit, sich in der Bundesfachplanung zu beteiligen. In diesem erörtert sie die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger und denjenigen, die sie erhoben haben. Im Unterschied zur Antragskonferenz sind bei diesem Termin nur diejenigen beteiligt, die Einwendungen erhoben haben.
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Bundesfachplanung
Broschüre Bundesfachplanung (pdf, 2 MB)
Broschüre Beteiligung (pdf, 4 MB)