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    Netzausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragungsnetz (NABEG)

    Das Netzausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragung­snetz (NABEG) dient dem beschleunigten Ausbau länder­über­greifender und grenz­über­schreitender Höchst­spannungs­leitungen. Hierzu regelt es ein zwei­stufiges Planungs- und Zulassungs­verfahren: die Bundes­fach­planung und die anschließende Plan­feststellung. Damit schafft es die Grund­lage für einen effizienten und umwelt­verträglichen Netz­ausbau.

    Das NABEG gilt für Vorhaben, die im Bundes­bedarfs­plan als länder­über­greifend oder grenz­über­schreitend ge­kennzeichnet sind. Für diese Vorhaben stellen die Über­tragungs­netz­betreiber einen Antrag auf Bundes­fach­planung. Das Ziel ist es, Trassen­korridore zu bestimmen. Hierbei handelt es sich um bis zu 1.000 Meter breite Gebiets­streifen. Innerhalb dieser Korridore sollen die späteren Strom­leitungen verlaufen.

    Zur Bestimmung eines geeigneten Korridors beteiligt die Bundes­netz­agentur die Öffentlich­keit sowie alle betroffenen Behörden. Sie prüft für jeden Korridor, ob der Ver­wirklichung über­wiegende öffentliche oder private Belange entgegen­stehen könnten. Zudem führt sie eine Strategische Umwelt­prüfung durch. Dadurch stellt sie sicher, dass die Natur durch den Ausbau der Strom­leitung so wenig wie möglich be­einträchtigt wird.

    Der nach­folgende Schritt ist das Plan­feststellungs­verfahren. In diesem werden der genaue Leitungs­verlauf und alle weiteren technischen Einzel­heiten fest­gelegt. Dies können zum Beispiel die Standorte der Masten oder die Verlege­technik bei Erdkabeln sein. Die Plan­feststellung führt grund­sätzlich die jeweils zuständige Landes­behörde durch. Für länder­über­greifende und grenz­über­schreitende Höchst­spannungs­leitungen ist jedoch die Bundes­netz­agentur zuständig. Auch hier beteiligt sie die Öffentlich­keit. Sie wägt anschließend die projekt­bezogenen öffentlichen und privaten Belange gegen­einander ab. Nach dem Plan­feststellungs­beschluss darf der Vorhaben­träger mit dem Bau der Strom­trasse beginnen.

    Mit dem am 17. Mai 2019 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Energie­leitungs­ausbaus hat der Gesetz­geber die Instrumente des Netz­ausbaus über­arbeitet. In diesem Zuge hat er auch das NABEG angepasst. Die Genehmigungs­verfahren für den Neubau und die Optimierung von Strom­leitungen wurden vereinfacht und beschleunigt. Ein Beispiel: In bestimmten Fällen ist es nun möglich, auf die Bundes­fach­planung zu verzichten. Das kann etwa bei einem Neubau unter weit über­wiegender Nutzung einer Bestands­trasse der Fall sein.

    Gesetze im Internet

    Das Netzausbau­beschleunigungs­gesetz im Wort­laut finden Sie im Internet­angebot des Bundes­ministeriums der Justiz.

    Netzausbaubeschleunigungsgesetz

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