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    Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

    Das Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungs­verfahren während der COVID-19-Pandemie (kurz: Planungs­sicherstellungs­gesetz) schafft Alternativen unter anderem für Verfahrensschritte, die normalerweise eine persönliche Anwesenheit der Beteiligten voraussetzen.

    Das Planungs­sicherstellungs­gesetz (PlanSiG) ermöglicht es, Planungs- und Genehmigungs­verfahren für wichtige Infrastruktur­vorhaben auch während der Corona-Pandemie fortzuführen. Es schafft unter anderem Alternativen für Verfahrens­schritte in Planungs- und Genehmigungs­verfahren, bei denen sonst die Verfahrens­berechtigten zur Wahrnehmung ihrer Beteiligungs­rechte persönlich anwesend sein müssten. Die Regelungen waren ursprünglich bis Ende März 2021 befristet. Im März 2021 wurden die Regelungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

    Mit dem am 7. Juli 2022 verabschiedeten »Osterpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien« wurde die Anwendbar­keit bestimmter Vorschriften des PlanSiG erneut verlängert. So werden die Vorschriften zur digitalen Auslegung von Entscheidungen (§ 3 PlanSiG) sowie zu digitalen Erörterungs­terminen, mündlichen Ver­handlungen und Antrags­konferenzen (§ 5 PlanSiG) bis zum 30. Juni 2025 angewendet. Dies soll laut Gesetzes­begründung den Verwaltungs­aufwand reduzieren und zur Beschleunigung der Beteiligungs­verfahren beitragen.

    Soweit für ein Netz­ausbau­verfahren also noch die Aus­legung von Entscheidungen vor­gesehen ist, kann diese durch eine Ver­öffentlichung im Internet ersetzt werden. Für die digitale Auslegung von Unter­lagen und Bundes­fachplanungs­entscheidungen gibt es bereits Anschluss­regelungen im Netz­ausbau­beschleunigungs­gesetz Über­tragungs­netz (NABEG).

    In Anwendung des PlanSiG kann zudem anstelle der Antrags­konferenz die Gelegen­heit zur schriftlichen oder elektronischen Stellung­nahme gegeben werden. Erörterungs­termine können als Online-Konsultationen oder als Telefon- oder Video­konferenz durchgeführt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite Häufige Fragen unter »Aktuelles«.

    Planungssicherstellungsgesetz im Wortlaut

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