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    Methodik und Arbeitshilfen

    Die Bundesnetzagentur hat unter Beteiligung der Öffentlichkeit verschiedene Dokumente erstellt, die eine Orientierung zu den Anforderungen an Bundesfachplanungs- und Planfeststellungsanträge geben und deren Erarbeitung unterstützen sollen.

    Infomaterial bei Methodenkonferenz

    Arbeitshilfe artenschutzrechtlicher Minderungsmaßnahmen

    Die »Arbeitshilfe und Standards für die Auswahl arten­schutz­rechtlicher Minderungs­maßnahmen für verschiedene Fall­konstellationen beim Strom­netz­ausbau« wurde von der Task Force Netze der Bundes­regierung in Auftrag gegeben und von der Bundes­netz­agentur gemeinsam mit dem Bundes­amt für Natur­schutz erarbeitet. Sie schlägt für bestimmte Fall­konstellationen (unter Berücksichtigung der Betriebs­art, der betroffenen Arten/Lebens­räume sowie der Daten­lage) ein Set an wirksamen Minderungs­maßnahmen für ein möglichst breites Arten­spektrum vor. Dabei wurde auf bewährte, in der Praxis etablierte Maß­nahmen zurück­gegriffen. Diese sind insbesondere im Rahmen der Vorhaben im Anwendungs­bereich von § 43m EnWG verwendbar und perspektivisch auch im Zusammen­hang mit der Umsetzung der Vorschiften der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III). Da erforderliche Maß­nahmen dabei nicht wie bisher im Rahmen einer Arten­schutz­prüfung art­spezifisch ermittelt werden, schlägt die Arbeits­hilfe zu Beschleunigungs­zwecken für konkrete Beeinträchtigungs­situationen bei einer bestimmten Daten­lage Maß­nahmen vor, die standard­mäßig als geeignet empfohlen werden können.

    Rahmenpapier Bodenschutz

    Das Rahmen­papier zum Boden­schutz beim Stromnetz­ausbau soll den Vorhaben­trägern insbe­sondere für die Vorhaben mit Erdkabel­vorrang einen Rahmen für die Berück­sichtigung der Belange des Boden­schutzes in den einzelnen Planungs­stufen des Genehmigungs­verfahrens geben. Es orientiert sich in dieser Hinsicht unter anderem auch an den Empfeh­lungen der Bund-Länder-Arbeits­gemeinschaft Boden­schutz (LABO) für die Berück­sichtigung des Schutz­gutes Boden für erdver­legte Höchst­spannungs­leitungen.

    Bericht

    Bund und Länder haben das Anliegen, linien­förmige Infra­strukturen zu bündeln, wo immer dies möglich ist. Auf Bitte des damaligen Bundes­wirtschafts­ministers Peter Altmaier hat die Bundes­netzagentur 2019 einen Bericht zur Anwendung solcher Bündelungs­möglich­keiten linien­förmiger Infra­strukturen verfasst. Hinter­grund ist die Diskussion um eine Lösung der Netzprobleme im Drei­ländereck Bayern, Hessen und Thüringen. Der Bericht der Bundes­netz­agentur gibt einen grund­legenden Über­blick über den Rechts­rahmen und die praktische Hand­habung des Bündelungs­gebots. Er trifft keine abschließen­den Aussagen zu Einzel­fällen. Diese sind den laufenden Verfahren der Bundesfach­planung und Planfest­stellung vorbehalten.

    Leitfaden

    Der Leitfaden der Bundesnetzagentur informiert über Verfahren, Prüfinhalte und Methodik der Bundesfach­planung. Die Mustergliederung gibt Empfehlungen für die einzureichenden Unterlagen. Beide Dokumente haben den Stand vom 7. August 2012. Die Bundesnetzagentur hat mit diesen Dokumenten frühzeitig zur Gestaltung der Bundesfachplanung Stellung genommen und den Dialog mit Bundes- und Landes­behörden eröffnet. Die Inhalte des Leitfadens wurden mittlerweile in Positions- und Methodenpapieren vertieft und fortentwickelt.

    Nach den ersten Erfah­rungen sind darüber hinaus in den laufenden Bundes­fachplanungs­verfahren einzelne Anfor­derungen konkre­tisiert worden. Diese Kon­kretisie­rungen finden sich jeweils in den Fest­legungen zum Unter­suchungs­rahmen der einzelnen Vorhaben.

    Positionspapiere

    Seit der Veröffent­lichung des Leitfadens hat sich das zugrunde liegende Recht teil­weise geändert. So wurden ergänzende Anfor­derungen an die Antrag­stellung für Erdkabel-Vorhaben geschaffen, die der Leitfaden und die Muster­gliederung nicht abbilden. Nun sind bei Vorhaben mit Erdkabel­vorrang die Erdkabel- und Frei­leitungs­abschnitte zu kenn­zeichnen und Gründe anzugeben, aus denen in Teil­abschnitten ausnahmsweise eine Freileitung in Betracht kommt. Die neuen An­forderungen an die Antrag­stellung sowie an die ergänzenden Unter­lagen erläutert die Bundes­netz­agentur in den Positions­papieren zur Erdkabel-Methodik.

    Das erste Papier behandelt dabei die recht­lichen und metho­dischen Anfor­derungen an Anträge auf Bundes­fachplanung nach § 6 Netzausbau­beschleunigungs­gesetz (NABEG), die sich aus dem Erdkabelvorrang ergeben. Es soll dazu beitragen, eine trans­parente Her­leitung der Vorschläge der Vorhaben­träger zu erhalten und Konsens über eine gute fachliche Praxis zu erreichen. Die Bundes­netz­agentur hat im Februar und März 2016 die Öffent­lichkeit zu ihrem Entwurf des Positions­papiers konsultiert, zudem wurden zahl­reiche Aspekte in einer Methodenkonferenz diskutiert. Im Anschluss hat sie die einge­gangenen Hinweise (darunter 84 schrift­liche Stellung­nahmen) ausgewertet und das Papier überarbeitet. Es wird nun unter anderem deutlicher heraus­gestellt, welchen Stellen­wert das im Gesetz enthaltene Optimierungs­gebot der Geradlinig­keit für eine Planung von Trassenkorridoren hat. Dazu werden Kriterien beispielhaft genannt, die bereits für die Struk­turierung des Unter­suchungs­raums herangezogen werden und die einer gerad­linigen Verbindung entgegen­stehen können. Weiterhin präzisiert das Positionspapier zu den Freileitungs-Ausnahme-Tatbeständen des Gesetzes noch deutlicher, dass ein bewusstes und zielgerichtetes Planen in Ausnahme­situationen, die dann eine Freileitung ermöglichen, nicht erfolgen soll. Ein solches Planen in die Ausnahme wäre mit dem gesetzlichen Erdkabel­vorrang nicht vereinbar.

    Das zweite Papier beschäftigt sich mit den Anforderun­gen an die Unterlagen nach § 8 NABEG, die die Vorhaben­träger nach den Antrags­konferenzen einreichen. Diese enthalten insbesondere die Angaben, die für die raum­ordnerische Prüfung und für die Strategischen Umwelt­prüfung (SUP) erforderlich sind; darüber hinaus gehören dazu aber auch Unterlagen zu weiteren Belangen. Das Papier behandelt zudem auch Fragen zur Eingren­zung der näher zu unter­suchenden Alter­nativen sowie zum Ver­gleich von Trassen­korridor­alternativen. Der Fokus liegt auch hierbei auf den Besonderheiten, die sich aus dem Erdkabel­vorrang ergeben. Das Positions­papier wurde auf der Methodenkonferenz Erdkabel 2017 mit der Fach­öffentlich­keit diskutiert und nach einer vier­wöchigen Konsul­tation anhand der einge­gangenen Hinweise überarbeitet.

    Methodenpapiere

    Sowohl in der Raum­verträglichkeits­studie (RVS) als auch in der SUP ist jeweils eine nachvollziehbare Methodik anzuwenden, um die umfang­reichen Inhalte verständ­lich und nachvollziehbar darzu­stellen. Die Bundes­netzagentur hat dazu Methoden­papiere erstellt, welche die einzelnen Arbeits­schritte von RVS und SUP standardi­sieren. Sie sollen auf Basis von Anregun­gen aus der Fach­öffentlich­keit regelmäßig über­prüft und bei Bedarf angepasst werden.

    Da Freileitungen und Erdkabel unter­schiedliche Wirkungen hervor­rufen, bedarf es auch zweier unter­schiedlicher Methoden. Um dem Erdkabel­vorrang für bestimmte Hoch­spannungs­leitungen Rechnung zu tragen, wurden die auf Frei­leitungen be­zogenen Papiere jeweils um speziell auf Erdkabel ausge­richtete Methoden ergänzt. Diese wurden im Zuge der Methoden­konferenz Erdkabel 2017 mit der Fach­öffent­lichkeit diskutiert. Die Methoden­papiere für Raum­verträglichkeits­studien wurden im Oktober 2020 fort­geschrieben, um veränderte rechtliche Vorgaben zur Bindungs­wirkung der Raum­ordnungs­ziele zu berücksichtigen. Durch eine weitere Fort­schreibung im November 2023 wurden unter anderem Änderungen am Raum­ordnungs­gesetz zu Raum­ordnungs­zielen, die in Auf­stellung befindlich sind, aufgenommen.

    Hinweise für die Planfeststellung

    Die Bundes­netz­agentur hat sich frühzeitig mit den Übertragungs­netz­betreibern zu den Anfor­derungen an die Unter­lagen für die Planfest­stellungs­verfahren nach dem Netzausbau­beschleunigungs­gesetz Übertragungs­netz (NABEG) ausgetauscht. Die Ergebnisse dieses Austauschs sollen bei der Erstellung des Plan­feststellungs­antrags und der weiteren Unter­lagen helfen.


    Leitprinzipien zur Eingriffsregelung

    Die naturschutz­rechtliche Eingriffs­regelung ist ein Instrument zur Bewältigung der Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft, das auch bei der Planfest­stellung notwendig ist. Die Bundesnetz­agentur ist bestrebt, einen Rahmen für die Bearbeitung der Eingriffs­regelung zu schaffen. Ein erster Schritt ist die Formulierung von Leit­prinzipien.


    Landschaftspflegerischer Begleitplan

    Der landschafts­pflegerische Begleitplan (LBP) ist Bestandteil der Unterlagen für die Planfest­stellung und dient zur inhaltlichen Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffs­regelung. Als Arbeits­hilfen für die Erstellung des LBP hat die Bundesnetz­agentur eine Muster­gliederung, ein Muster­maßnahmen­blatt sowie einen Planzeichen­katalog für die ent­sprechen­den Karten erarbeitet.

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