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    Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

    Tiere und Pflanzen sind Teil der biologischen Viel­falt insgesamt. Diese umfasst die Viel­falt an Pflanzen- und Tier­arten einschließ­lich der genetischen Viel­falt sowie die Viel­falt an Formen von Lebens­gemeinschaften und Biotopen.

    Greifvogel auf Beutesuche

    Bei den Tier- und Pflanzen­arten wird unter­schieden in einzelne Individuen und ganze Populationen, also Lebens- und Fort­pflanzungs­gemein­schaften von mehreren Individuen derselben Art. Das Zusammen­spiel verschiedener Arten an einem Stand­ort mit all seinen Umwelt­eigen­schaften (zum Beispiel Bodenart, Grundwasserstand oder Hangneigung) wird Öko­system genannt. Zwischen allen Bestand­teilen des Öko­systems bestehen dabei enge Wechsel­beziehungen. Werden beispiels­weise die Boden­beschaffen­heit oder der Grund­wasser­stand durch einen Eingriff verändert, so kann dies auch Aus­wirkungen auf die Verbreitung von Tier- und Pflanzen­arten oder die Arten­zusammen­setzung an einem Stand­ort haben. Daher sind diese Schutzgüter nicht nur einzeln, sondern in der Inter­aktion der vielen möglichen Wechselwirkungen zu betrachten.

    Als Beein­trächtigungen der Schutz­güter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durch Höchst­spannungs­leitungen allgemein sind unter anderem die Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzen, die Tötung bzw. Verletzung von Tieren, auf Pflanzen und Tiere einwirkende Standort­veränderungen, die Beeinträchtigung bzw. Zerstörung von Lebensraum, die Beschädigung bzw. der Verlust von Entwicklungsformen, die Erschwerung oder Verhinderung von Biotop­vernetzung sowie weitere Störungen erheblichen Umfangs (vor allem im Sinne des Artenschutzrechtes) möglich.

    Die Aus­wirkungen von Strom­leitungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Viel­falt werden grund­sätzlich in drei Kategorien unter­schieden: sie entstehen beim Bau einer Höchst­spannungs­leitung, durch die Anlage selbst (beispiels­weise die Masten oder Leiterseile) und später durch ihren Betrieb (zum Beispiel Wartungs- und Pflege­maßnahmen).

    Baubedingte Auswirkungen

    Freileitung

    Vegetation

    In der Bau­phase von Freileitungen ist die Vegetation insbesondere durch die Trassen­frei­räumung betroffen. Vor Beginn der Bau­arbeiten wird in der Regel auf der gesamten Trassenlänge die volle Schutzstreifenbreite von bis zu 80 m von hohem Bewuchs befreit. Abgesehen von den Mast­stand­orten kann niedriger Bewuchs auf der über­spannten Fläche erhalten bleiben bzw. sich dort ansiedeln. Eine voll­ständige Entfernung der Vegetation wird hingegen bei Tiefbau­maß­nahmen für die Errichtung von Fundamenten an den Mast­standorten, für die Errichtung von Nebenanlagen (z.B. ein Umspann­werk), für die Lagerung des Bodenaushubs sowie durch die Anlage von temporären Bau­straßen notwendig. Aufgrund der Beseitigung von Vegetation, des Baustellen­betriebs und eventuell notwendiger klein­räumiger Grundwasserabsenkungen sind zudem temporäre und/oder dauerhafte Standort­veränderungen möglich.

    Es kann durch das Befahren mit schweren Baumaschinen auch zu Bodenverdichtungen kommen, die wiederum Auswirkungen auf die Flora nach sich ziehen. Eine Folge kann beispiels­weise sein, dass sich die Anfälligkeit einer Lebens­gemeinschaft durch eine sich neu etablierende Art erhöht. In der Ökologie spricht man davon, dass die Invasi­bilität eines Habitats zunimmt. Zeichnen sich diese gebiets­fremden Arten (sogenannte Neobiota) dadurch aus, dass sie sich in ihren neuen Stand­orten stärker ausbreiten als für den entsprechenden Lebens­raum charakteristische Spezies und gefährden diese dadurch, z. B. durch Verdrängung oder Über­tragung von Krank­heiten, definiert die Ökologie diese Arten als invasiv. Invasive Arten stellen einen entscheidenden Gefährdungs­faktor der heimischen Biodiversität dar. Generell ist der Umfang aller Aus­wirkungen auf Vegetation und Lebens­raum ins­besondere von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.
    Fauna

    Grund­sätzlich führen alle Wirkungen auf die Vegetation zu ent­sprechenden Folge­wirkungen auf die Fauna. Dazu gehört allgemein ein Lebens­raumverlust bzw. eine Lebens­raum­beein­trächtigung, ggf. auch eine Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungs­formen. Die Fauna kann in der Bau­phase vor allem durch die Anlage temporärer Bau­straßen, die Emission von Lärm, Licht, Erschütterungen und Staub während der Bau­arbeiten sowie den Bau­stellen­betrieb selbst direkt beein­trächtigt bzw. gestört werden. Der Umfang der Beein­trächtigungen hängt dabei von den vorkom­menden Arten ab. Beispiels­weise weisen Amphibien und Reptilien eine geringe Mobilität auf und können daher während der Bauphase leicht gestört, verletzt oder getötet werden. Zudem besteht das Risiko, Aufent­halts-, Fort­pflanzungs­stätten sowie Wander­wege zu beeinträchtigen.

    Fleder­mäuse (Microchiroptera) können insbesondere durch die Beseitigung von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt werden, da baum­bewohnende Fleder­maus­arten besonders ältere Bäume als Quartier­standorte und potenzielle Wochen­stuben bzw. Winter­quartiere bevorzugen. Ohne geeignete Aus­weich­möglich­keiten können sich Auswirkungen auf den Erhaltungs­zustand lokaler und regionaler Populationen ergeben. Fleder­mäuse können ferner auch durch Bau­tätigkeiten, Emissionen von Lärm, Licht und Erschütterungen (erheblich) gestört werden.

    Aufgrund des Flucht­instinktes von Vögeln, die in der Regel mit einem guten Seh- und Hör­vermögen ausge­stattet sind und eine art­spezifische Flucht­distanz gegen­über Stör­quellen nicht über­schreiten, sind wenig Verluste von adulten Individuen durch Bau­tätig­keiten zu erwarten. Je nach Intensität der Störung und art­spezifischer Stör­empfind­lich­keit kann allerdings nicht aus­geschlossen werden, dass es während der Bau­phase zu Scheuch­wirkungen, höheren Flucht­distanzen oder end­gültiger Vergrämung, insbesondere von kultur­flüch­tenden Arten kommt. Finden Bau­maßnahmen während der Brut­zeit statt, sind zudem prinzipiell Verluste von Gelegen und flug­unfähigen Jung­vögeln denkbar. In durch Schall- bzw. Lärm­emissionen und Bewegung vorbelasteten Gebieten ist hingegen anzunehmen, dass sich die vorkom­menden Vogel­arten durch eine relativ große Störungs­toleranz auszeichnen. In Abhängig­keit von art­spezifischen Empfind­lich­keits­profilen können regionale Aus­wirkungen auf den Erhaltungs­zustand bestimmter Arten nicht aus­ge­schlossen werden.

    Es sei außer­dem erwähnt, dass durch die Bau­tätig­keiten auch Land­säuge­tiere beein­trächtigt werden können. Dies gilt ins­besondere durch die mit Vegetations- und damit Lebens­raum­verlust einher­gehende Anlage der Schutz­streifen sowie durch Emissionen von Lärm, Licht, Erschüt­terungen und die Störung durch die Bau­tätigkeiten selbst.

    Erdkabel

    Vegetation

    Bei der Verlegung der Erdkabel ist die Vegetation insbesondere durch die Trassen­freiräumung betroffen. Gegen­über Freileitungen kann die Trasse zwar schmaler sein, jedoch ist es im Trassen­bereich notwendig, die Flächen zu roden und den Oberboden im Vorfeld der Tief­bau­arbeiten abzutragen. Hier­durch wird die Vegetations­decke im gesamten Trassen­verlauf voll­ständig zerstört. Soweit keine schwer wieder­her­stell­baren Biotoptypen betroffen sind, ist der Lebens­raum­verlust in weiten Bereichen temporär, da sich nach Abschluss der Bau­arbeiten auf der Trasse neue Vegetation ansiedeln kann. Werden allerdings Trassen in Wäldern gerodet, verändert sich der Lebens­raum im Trassen­bereich dauerhaft, da eine Wieder­besiedlung mit Gehölzen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Im Bereich von baum­freien Trassen besteht ferner eine erhöhte Wind­wurf- und Bruch­ge­fähr­dung der Rand­bäume.Weitere Vegetationsbeseitigung wird für die Anlage temporärer Baustraßen notwendig.

    Infolge der für den Bau von Erd­kabeln erforder­lichen Tief­bau­arbeiten ist bei offener Bauweise mit umfang­reicher Bau­gruben­wasser­haltung bzw. Grund­wasser­absenkungen sowie mit Bodenverdichtungen zu rechnen. Diese führen wiederum zu temporären bzw. dauer­haften Stand­ort­ver­änderungen. Infolge­dessen verändern sich die Wuchs­bedingungen für Vegetation und Bio­tope teils temporär, teils dauerhaft und bei Grundwasserabsenkungen ggf. auch groß­räumig. Der Umfang der Auswirkungen auf Vegetation und Biotope ist dabei von den in der Trasse vorkommenden Biotoptypen abhängig.

    Fauna

    Diese baubedingten Wirkungen auf die Vegetation führen durch den damit einher­gehenden Lebensraumverlust bzw. die Lebensraumbeeinträchtigung zu entsprechenden Folge­wirkungen auf die Fauna (unter anderem Tötung, Verletzung oder Vertreibung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen). Die Fauna kann in der Bau­phase zusätzlich durch Emissionen von Lärm, Licht und Erschüt­terungen, durch Stoff­einträge in den Boden oder in die Gewässer sowie durch den Bau­stellen­betrieb direkt beeinträchtigt werden. Temporär kann sich für Arten mit geringer Mobilität in geringem Umfang eine Barriere­wirkung durch die lineare Bau­grube ergeben. Der Umfang der Beein­trächtigungen ist dabei von den vorkom­menden Arten und der Bau­aus­führung abhängig. Die Auswirkungen von Vegetations­entfernung, Emissionen und Bau­stellen­betrieb beim Verlegen von Erd­kabeln decken sich für die einzelnen Arten­gruppen mit den Aus­wirkungen beim Frei­leitungs­bau. Die beeinträchtigte Fläche ist wegen der Trassen­breite zwar kleiner, aufgrund der länger andauernden, umfang­reicheren und strecken­be­gleitenden Tief­bau­arbeiten ist jedoch der Umfang der Aus­wirkungen auf boden­lebende Tiere und auf Tiere mit klein­räumigen Aktions­radien größer. So kann beispiels­weise die Entfernung entsprechender Bäume bei Alt­holz bewohnenden Käfern zu Aus­wirkungen auf die gesamte Population führen.
    Seekabel

    Je nach Sediment­struktur und Wassertiefe kommen verschiedene Techniken für die Verlegung von Seekabeln zum Einsatz. Dabei wird der Meeresgrund durch Verdrängung, Kompaktion und Sediment­umlagerung mechanisch beansprucht. Durch die Flächenbeanspruchung des Meeresbodens kann es zu einer direkten Schädigung oder Zerstörung, am Boden lebender Organismen und deren Habitate, kommen (z. B. Riffe und Seegraswiesen). Außerdem können bei der Verlegung von Seekabeln Organismen freig­elegt oder verlagert und somit indirekt geschädigt werden. Die Lebewesen des so frei­gelegten Meeres­bodens (Benthos) sind für Beute­greifer leicht zugänglich, etwa für Zugvögel, die insbesondere die Boddengewässer, das Watt und Sandbänke als Nahrungsgebiete nutzen.

    Durch den Eingriff in die Ober­flächen­gestalt des Meeres­grunds ist zudem lokal mit Struktur- und Funktions­verlusten für das Benthos zu rechnen. Infolge kann es zu lokalen Veränderungen der Benthos­gemeinschaft kommen. Die Schädigung oder Zerstörung benthischer Organismen tritt in der Regel aller­dings nur klein­räumig und kurz­fristig auf, da mit einer zügigen Wieder­besiedlung zu rechnen ist.

    Bei der Kabel­verlegung im Sublitoral können zudem Sediment­auf­wirbelungen und Trübungs­fahnen im Wasser­körper auftreten. Hier­durch können insbesondere Eier und Larven von Benthos und Fischen direkt geschädigt werden. Grund­sätzlich ist jedoch davon aus­zu­gehen, dass Fische das Gebiet während des Eingriffs aufgrund dieser Störung meiden. Durch die Trübungs­fahnen wird außerdem die Licht­verfüg­barkeit im Wasser­körper reduziert. Bei einem länger anhaltenden Effekt könnte unter anderem das Ab­sterben von licht­abhängigen Algen und Makro­phyten (z. B. See­gras­wiesen) die Folge sein.

    Marine Säuger sind in der Bau­phase in erster Linie durch Schall­entwicklung sowie Beein­trächtigung ihrer Lebens­räume betroffen. Der Schweins­wal (Phocoena phocoena), eine nach Anhang IV der europäischen FFH-Richtlinie streng geschützte Art, reagiert besonders empfindlich auf Schall. Eine hohe Schall­entwicklung ist vor allem beim Bau von Fundamenten für Offshore Wind­energie­anlagen und Konverter- bzw. Umspann­platt­formen zu erwarten. Die Schall­entwicklung beim Bau von See­kabeln ist als deutlich geringer einzustufen. Hier kann es zu Scheuch- und/oder Anlock­wirkungen kommen, die zu Stress und im Extrem­fall zu Störungen in der Aufzucht führen können (Trennung von Mutter-Kalb-Paaren). Durch den bau­bedingten Schiffs­verkehr kann es ebenfalls zu Scheuch- oder Anlock­wirkungen kommen, die allerdings nicht über das Maß des „normalen“ Schiffs­verkehrs hinausgehen.

    Bei den ebenfalls nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützten Arten See­hund (Phoca vitulina) und Kegelrobbe (Halichoerus grypus) ist einer­seits mit Lebens­raum­zerstörung zu rechnen, andererseits z. B. mit Scheuchwirkungen durch Lärm, Verkehr und menschliche Präsenz. Bei Störungen in der Aufzuchtzeit kann es zu Trennung von Mutter-Kind-Paaren, Unterernährung von Jungtieren (Störung des Stillrhythmus') und im Extrem­fall zum Tod der Jungen kommen.

    Scheuchwirkungen auf die Avifauna sind während der Bauphase durch die Errichtung see­seitiger Baustellen zur Deich­unter­bohrung und durch den täglichen Zugang zu den Bau­stellen ebenfalls zu erwarten. Dies kann zu Störungen in Brut-, Mauser-, Rast-, Nahrungs- und Über­winterungsgebieten führen.

    Anlagebedingte Auswirkungen

    Freileitung

    Vegetation

    Anlage­bedingte Wirkungen bei den Freileitungen resultieren insbesondere aus dem Schutzstreifen, den Bau­werken (Mast, Leiterseil) sowie den notwendigen Nebenanlagen. Der während der Bau­arbeiten von hohem Bewuchs frei geräumte Schutz­streifen wirkt anlage­bedingt durch seine ggf. anders­artige Vegetation auf Fauna, Flora und Biotope. Darüber hinaus ist im Bereich der Mastfundamente eine Standortveränderung und Lebens­raum­beeinträchtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein vollständiger Lebens­raum­verlust, zu erwarten. Unter anderem können hier Fort­pflanzungs- und Ruhe­stätten von Tieren betroffen sein bzw. vollständig zerstört werden. Der Umfang der Auswirkungen ist wiederum abhängig vom vorkommenden Bio­top­typ. Während außerhalb versiegelter Mast­fundamente viele Biotope nach der Bau­phase wieder entstehen können, ist dies unter­halb der Frei­leitungen auf­grund der Höhen­begrenzung für Gehölze nur eingeschränkt möglich.

    In Wald­bio­topen kann es aufgrund der Gehölz­ent­fernung zu einer ungehinderten Sonnen­ein­strahlung auf die Schlag­fläche und auf das Bestands­innere kommen, die zu mikroklimatischen Veränderungen führen kann. Diese Veränderung wiederum kann Folge­wirkungen auf Pflanzen (z. B. Rinden­brand bei angrenzenden Bäumen), Tiere (z. B. Zunahme von thermo­philen Insekten und Reptilien) und Bio­tope (z. B. Austrocknung von Vegetation und Ober­boden) mit sich bringen. In den baum­freien Leitungs­trassen besteht ferner eine erhöhte Wind­wurf- und Bruch­gefährdung der Rand­bäume durch Zunahme der Wind­geschwindig­keit. Unter Berücksichtigung von Aufwuchsbeschränkungen ist allerdings bei regelmäßiger Trassenpflege und forstlicher Begleitung der Aufbau niederwaldähnlicher Strukturen möglich.

    Lineare Biotoptypen (z. B. Flüsse und Bäche) sind wegen möglicher Über­spannungen meist nicht selbst, sondern vielmehr durch einen Verlust der begleitenden Vegetation betroffen, der wiederum mit einem Lebens­raum­verlust für die Fauna einhergeht. Werden z. B. in häufig sensiblen und schutz­würdigen Feucht­gebiets­biotopen wie Mooren, Sümpfen und Auen Masten errichtet, führt dies nicht nur zu direktem Struktur- und Lebensr­aumverlust. Aufgrund der Bodenveränderungen (Verdichtung, Grund­wasser­absenkungen, etc.) kann es zudem zu einer Stand­ort­veränderung mit möglichen Auswirkungen auf die Vegetation und die dort heimische Fauna kommen.

    Extensive, arten­reiche Grün­land­biotope können durch die Errichtung der Masten und die damit verbundene Stand­ort­veränderung in ihrer Lebens­raum­funktion beein­trächtigt werden. Eine Versiegelung führt zum Lebens­raumverlust. Auf intensiv genutztem Grün­land wird von geringeren Auswirkungen als in anderen Biotop­typen ausgegangen und es kann durch Etablierung von Alt­gras­beständen am Mast zu ökologisch funktions­fähigen Struktur­elementen bzw. zu Ersatz­biotopen kommen. Intensiv genutzte Ackerb­iotope sind in der Regel gut regenerier­bar, voraus­gesetzt eine über­mäßige Boden­verdichtung während der Bau­phase wird vermieden. Daher sind die Auswirkungen des Frei­leitungs­baus auf diesen Biotop- bzw. Nutzungs­typ in der Regel ebenfalls geringer als auf andere Biotop­typen.

    Fauna

    Wald­schneisen haben des Weiteren umfang­reiche Wirkungen auf die Fauna. Wenn sich die Schneise beispiels­weise in einem engen Bereich um Horste von stör­empfind­lichen Groß­vogel­arten befindet, kann der veränderte Gebiets­charakter zur Aufgabe des Brut­stand­ortes führen. Ein solches, durch Lebens­raum­veränderung bedingtes Meide­verhalten kann verschiedenste Arten­gruppen (z. B. Fleder­mäuse, Säuge­tiere, Amphibien) betreffen.

    Auf der anderen Seite können Arten, insbesondere Vögel, auf unter­schiedliche Weise von Wald­schneisen profitieren, z. B. aufgrund eines verbesserten Nahrungs­angebotes (unter anderem durch eine Zunahme von Klein­säugern). Hinsichtlich des Arten­spektrums ist eine Verschiebung zu Arten der Wald­ränder und Hecken möglich. Wald­schneisen können somit zu einer gesteigerten lokalen Arten­vielfalt führen. Eine Barriere­wirkung von Gehölz­schneisen auf wandernde Tierarten ist nicht zu erwarten, kann jedoch abhängig von Standort und vorkommenden Arten sowie vorgenom­mener Stand­ort­veränderung auftreten. Bei linearen Gehölz­biotopen sind vor allem Qualitätsminderung und Funktionsverluste für Kleinsäuger und Vögel zu erwarten. Feldgehölze sind in ähnlicher Weise vom Bau von Frei­leitungen betroffen. Wegen ihrer Klein­räumig­keit sind Auswirkungen wie Gehölz­verlust und Auf­wuchs­beschränkungen bei Feld­gehölzen jedoch stärker zu gewichten.

    Neben der Trasse bzw. dem Schutz­streifen stellen die Leiter­seile und Masten der Höchst­spannungs­frei­leitungen ein hohes Beein­trächtigungs­risiko vor allem für die Avi­fauna da. Kollisionen mit der Anlage (Vogel­schlag) sind dabei das größte Risiko. Das für Wind­energie­anlagen nach­gewiesene Kollisions­risiko von Fleder­mäusen lässt sich für die Strom­seile von Frei­leitungen nicht über­tragen. Fleder­mäuse identifizieren Hinder­nisse in der Regel durch Ultra­schall­orientierung und können sie so meiden. Daher ist eine Kollision mit den Leiter­seilen, die im Gegen­satz zu den Rotor­blättern von Wind­energie­anlagen keine Dreh­bewegungen aus­führen, unwahr­scheinlich.

    Unabhängig vom Masttyp, den Mast­höhen und den Teil­leiter­abständen können sich Vogel­kollisionen generell an jeder Art von Frei­leitung ereignen. Betroffen sind vor allem Vogekarten mit schlechter Manövrier­fähig­keit bzw. einem nach vorne einge­schränkten Sehfeld.

    Denn Frei­leitungen stellen horizontale Strukturen dar, die in der natür­lichen Umgebung der Vögel nicht vorkommen und an die sie nicht angepasst sind. Vögel, insbesondere Arten mit relativ kleinem Über­schneidungs­bereich der Gesichts­felder (z. B. Wasser­vögel und Limikolen) können Entfernungen schlecht abschätzen. Die meisten Kollisionen erfolgen an den zuoberst angeordneten, einzeln hängenden und vergleichs­weise dünnen Erd­seilen. Sie ereignen sich am häufigsten, wenn Vögel bei dem Versuch, die besser erkenn­baren strom­führenden Leitungs­bündel zu über­fliegen, nach oben aus­weichen und aufgrund der hohen Flug­geschwindig­keit mit dem schlecht sicht­baren Erd­seil zusammen­stoßen. Nachts oder bei schlechter Sicht besteht sowohl an Leiter- bzw. Erd­seilen als auch an Masten prinzipiell ein höheres Kollisions­risiko. Die art­spezifische Fähigkeit der Vögel auf Hindernisse zu reagieren und die Anordnung der Leiter­seile (einschließ­lich der Erd­seile) beein­flussen das Kollisions­risiko in erheblichem Maße. Darüber hinaus spielen auch die Gebiets­kenntnis und der Entwicklungs­status der Vögel eine Rolle.

    Die Möglichkeit der Vögel, sich an die Gefahren­quelle anzu­passen und daraus resultierend die kollisions­kritischen Trassen­bereiche zu meiden, ist bei Brut-, Rast- und Zug­vögeln sehr unter­schiedlich ausgeprägt. Das liegt zum einen am spezifischen Nutzungs­verhalten, zum anderen an der jeweiligen Aufent­halts­dauer und damit der Kenntnis des Gebietes. So können sich Brut­vögel prinzipiell aufgrund ihrer dauer­haften Anwesenheit an einem Ort an bestehende Strukturen und bau­liche Veränderungen in ihrem Lebens­raum gewöhnen und sich ihrer Umgebung anpassen.

    Rast- und Zug­vögel hingegen unter­liegen aufgrund fehlender Orts­kenntnisse in der Regel einer erhöhten Kollisions­gefahr, da es durch die kurze Verweil­dauer in einem Gebiet nicht zu einem Gewöhnungs­effekt an Frei­leitungen kommt. Vor diesem Hinter­grund gelten Rast- und Zug­vögel als besonders gefährdet. Die höchsten Verlust­zahlen sind in Durch­zugs- und Rast­gebieten mit großer Vogel­anzahl zu verzeichnen. In feuchten, vorwiegend von Grünl­and dominierten Niederungs­gebieten mit starkem Vogel­zug und hohen Rast­beständen verun­glücken jährlich zwischen 200 und 700 Vögel pro Leitungs­kilometer durch Leitungs­anflug/Kollision. Von ähnlichen Verhältnissen ist an anderen Konzentrations­punkten des Vogel­zuges wie an der Küste oder an Gebirgs­pässen auszugehen.

    Weiterhin kommt es durch Frei­leitungen zu Beein­trächtigungen der Avi­fauna durch Habitat­entwertung in Folge von Zerschneidung, Scheuch­wirkung und Vergrämung bis hin zur permanenten Meidung. Für einige Vogel­arten wurden verminderte Raum­nutzungs­intensitäten bzw. Meidungen im Nah­bereich von Leitungs­trassen fest­gestellt. Dabei unter­scheiden sich die Auswirkungen in ihrem quantitativen und qualitativen Aus­maß danach, ob sich die Vögel länger in einem Gebiet aufhalten oder es nur kurz­zeitig frequentieren. Insbesondere frei brütende Arten des Offen­landes wie Wiesen­brüter und Feld­vögel sind potenziell nicht nur durch den Verlust an Brut- und Nahrungs­flächen betroffen, sondern auch, da sie auf offene, weite Land­schaften, zum Schutz vor Fress­feinden (Greif- und Raben­vögeln), angewiesen sind. Da Frei­leitungs­masten von diesen Prädatoren gern als Ansitz­warten genutzt werden, können unter Umständen Vergrämungs­effekte und Eingriffe in das Räuber-Beute-Verhältnis auftreten.

    Vertikal­strukturen wie Frei­leitungen entfalten darüber hinaus eine mehr oder weniger starke Silhouetten- und Scheuch­wirkung. Rast­vögel reagieren in ihren Rast­gebieten mit mehr oder weniger ausgeprägtem Meide­verhalten darauf, wodurch je nach Art wichtige Nahrungs­flächen entwertet werden können bzw. weg­fallen. Dies ist bei Gänsen (Anserinae), Schwänen (Cygnini) und anderen Enten­vögeln (Anatidae) insofern kritisch zu beurteilen, da für diese Vögel aufgrund ihrer pflanzlichen Ernährungs­weise die Größe der Fläche dem Nahrungs­angebot entspricht.

    Erdkabel

    Die anlage­bedingten Wirkungen bei Erdkabeln unterscheiden sich erheblich von denen bei Freileitungen, da in der Regel keine ober­irdisch sicht­baren Bau­werke verbleiben. Der Trassenbereich steht nach der Verlegung der Erd­kabel erneut als Pflanzen­standort und Habitat für Tiere ─ allerdings mit Einschränkungen ─ zur Verfügung. Anders als bei Frei­leitungs­trassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicher­heits­gründen nicht zulässig sind, gibt es eine solche Wuchs­höhen­beschränkung auf Erd­kabel­trassen nicht. Allerdings lässt sich aus der Verle­geart und -tiefe der Erd­kabel ableiten, dass tief­wurzelnde Gehölze Schäden an den Leitungen verursachen können. Derzeit wird in der Regel auf Gehölz­wachstum über den Erd­kabel­trassen verzichtet. Vereinzelt können Biotope mit flach­wurzelnden Gehölzen und Sträuchern entwickelt werden, die jedoch eine entsprechende Pflege erfordern, um eine natür­liche Sukzession zu vermeiden. Die genannten Pflanz­beschränkungen im Schutzstreifen führen dazu, dass die Aus­wirkungen von Erd­kabel­trassen insbesondere auf Gehölz­biotope erheblich aus­fallen.

    Ansonsten decken sich die Aus­wirkungen mit denen, die bei der Anlage von Frei­leitungen in Gehölzen entstehen. Abhängig von der Art der nach der Anlage im Trassen­bereich zulässigen Gehölze fallen diese Aus­wirkungen jedoch umfang­reicher als bei Frei­leitungen aus. Im Extrem­fall geht mit Verzicht auf Gehölz­an­siedlung der Lebens­raum vollständig verloren und angrenzende Gebiete werden entsprechend überprägt.

    Unsicher ist die Neu­ent­stehung von Biotopen im Hinblick auf die dauer­haften Aus­wirkungen des Kabel­baus auf den Bodenwasser­haus­halt bei feuchte­beein­flussten Standorten sowie ggf. auch bei trockenen Stand­orten. Biotope in Feucht­gebieten, insbesondere Moore, Riede und Auen­wiesen, stellen für die Verlegung von Erd­kabeln nicht nur einen schlechten Bau­grund dar, sondern sind auch in vielen ökolo­gischen Faktoren sehr stör­anfällig. Trocken­rasen und bestimmte Grün­land­stand­orte sind nur schwer regenerier­bar. Veränderungen des Bodenwasserhaushalts wirken sich auf den Wuchs­standort der Pflanzen aus, was zu einer Verschiebung des Arten­spektrums führen und sich wiederum auf die davon abhängige Fauna auswirken kann.

    Land­wirt­schaftlich genutzte Flächen, insbesondere Acker­flächen, sind in der Regel gut regenerier­bar, wenn die Tief­bau­arbeiten fach­gemäß ausgeführt und über­mäßige Bodenverdichtungen vermieden werden. In Einzel­fällen gibt es jedoch schutz­würdige Äcker und Acker­brachen, deren Zustand nur bedingt regenerier­bar ist. Die Lebens­raum­verluste auf Acker­flächen sind insofern marginal, als aufgrund der hohen Regenerier­bar­keit der Acker­wild­kräuter sowie aufgrund des durch regel­mäßige Bewirtschaftung begründeten jährlich veränderten Boden­gefüges eine rasche Wieder­herstellung der Lebens­raum­funktionen zu erwarten ist. Brut­vogel­habitate der offenen Kultur­land­schaft (Acker­schläge, Intensiv­grünland) unterliegen aufgrund der land­wirt­schaftlichen Bewirtschaftung ohnehin einem regel­mäßigen Wandel. Abhängig von Intensivierungs­grad und Entwicklungs­potenzial von Grün­land­flächen ist in der Regel ebenfalls davon auszugehen, dass die Beein­trächtigungen der Lebens­räume durch entfernte Vegetation und durch veränderten Boden maximal zwei bis drei Vegetations­perioden anhalten. Spätestens nach diesem Zeit­raum sind die ursprünglichen Lebens­raum­strukturen wieder­her­gestellt.

    Darüber hinaus ist im Bereich der Nebenanlagen eine Stand­ort­veränderung und ggf. Lebens­raum­beein­trächtigung, im Falle einer Flächenversiegelung ein voll­ständiger Lebens­raum­verlust zu erwarten. Wie bei der Anlage von Frei­leitungen können bei der Anlage von Erd­kabeln geschützte Gebiete (z. B. Natur­schutz­gebiete, National­parke und Natura-2000-Gebiete) aufgrund ihrer Lebens­raum­funktion in der Regel als sehr empfindlich gegenüber Eingriffen einge­stuft werden.

    Seekabel

    Da Seekabel mindestens 1,5 m tief im Meeres­boden verlegt werden, treten anlage­bedingte Wirkungen nur im Zusammen­hang mit Nebenanlagen (z. B. Kreuzungs­bau­werken) auf. Entsprechende Stein­schüttungen können dabei einen Habitat­verlust bzw. eine Habitat­veränderung darstellen. In Gebieten mit Sanden, Schluffen und Schlicken können sich die strukturellen Eigen­schaften des Biotops verändern. Infolge­dessen kann sich die lokale benthische Arten­gemeinschaft verändern und stand­ort­un­typische Arten können sich ansiedeln.

    Auch für Fisch­arten, die an Weich­substrate gebunden sind, ist ein Lebens­raum­verlust zu erwarten. Anderer­seits können auch positive Wirkungen auf Fische eintreten. Durch die künst­lichen Hart­substrate entstehen z. B. neue Laich­plätze für Substrat­laicher. Die ein­gebrachten Hart­böden sind mit den markanten Hart­böden der Block- und Stein­gründe vergleich­bar. Durch die Wechsel­wirkung zwischen den Stein­schüttungen und der Hydro­dynamik kann es möglicherweise zu einer Veränderung der Strömungs­verhältnisse kommen. In der Folge werden sandige Sedimente dauer­haft auf­gewirbelt und umge­lagert. Die Folgen können Kolk­bildung und Substrat­veränderungen sein. Auch dies kann sich auf die lokale Arten­zusammen­setzung von Weich­boden­gemeinschaften aus­wirken.

    Betriebsbedingte Auswirkungen

    Freileitung

    Im Betrieb von Freileitungen gehen Wartungs-, Pflege- und Reparatur­arbeiten ggf. mit einem Rück­schnitt hoher Gehölze sowie zusätzlichem Verkehrs­auf­kommen einher. Dabei kann es zu einer lokalen Zerstörung bzw. Beschädigung von Pflanzen­beständen kommen. Dies kann zu einer Lebens­raum­beein­trächtigung, zu einer Tötung bzw. Verletzung von Tieren und/oder ihrer Ent­wicklungs­formen führen und umfang­reiche Störungen der Fauna auslösen. Verglichen mit den Bau­arbeiten ist das Ausmaß allerdings wesentlich geringer einzuschätzen. Stör­wirkungen durch Wartungs- und Kontroll­arbeiten treten zudem sporadisch im Jahres­verlauf auf, so dass erhebliche Störungen eine Ausnahme darstellen.

    Auch einer möglichen Auswirkung elektrischer oder magnetischer Felder (EMF) auf die Avi­fauna kommt eine untergeordnete Rolle zu. Es gibt keine Hinweise darauf, dass ziehende Vögel, die sich am Erd­magnet­feld orientieren, durch Höchst­spannungs-Drehstrom-Frei­leitungen ausgelöste nieder­frequente Wechsel­felder in ihrer Zugorientierung beeinflusst werden. Nach heutigem Wissens­stand kann die Wirkung der elektrischen und magnetischen Felder auf Vögel daher als vernach­lässig­bar eingestuft werden.

    Inwiefern die Betriebs­temperaturen der Leiterseile von Höchst­spannungs-Freileitungen, insbesondere bei Hochtemperaturleitern, zu Schädigungen bei dort rastenden Tieren führen können, ist ungeklärt. Fraglich dabei ist, ob Vögel sich auf strom­führende Leiterseile setzen. Sie werden überwiegend auf Erdseilen sitzend beobachtet. Allerdings können Anflug­versuche von jungen und unerfahrenen Vögeln nicht ausge­schlossen werden. Ob diese dabei Schäden davontragen, wurde bisher nicht hinreichend untersucht. Strom­schläge und Strom­tod von Vögeln sind aufgrund des Abstandes zwischen Leiter­seilen und Masten bzw. zwischen den einzelnen Seilen bei Höchst­spannungs­frei­leitungen relativ un­wahr­scheinlich.

    Erdkabel

    Für den Betrieb sind die Trassen über den Erdkabeln zu pflegen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Betriebs- und Versorgungs­sicherheit des Strom­netzes sicher­zustellen. Dieser Verpflichtung kommen sie durch die Fest­legung und Frei­haltung eines Schutz­bereichs nach. So soll die Kabel­anlage vor Beschädigungen geschützt und die Zugäng­lich­keit der Erd­kabel­anlage im Fehler­fall sicher­gestellt werden. Anders als bei Freileitungstrassen, bei denen bestimmte Höhen von Gehölzen aus Sicher­heits­gründen nicht zulässig sind, gibt es zur Pflege von Erd­kabel­trassen keine festen Vorgaben. Die hohen Anforderungen zur Schadens­vorsorge führen aller­dings in der Regel zu einer sehr weit­gehenden Ein­schränkung des Bewuchses. So wird derzeit auf Erd­kabel­trassen meist eine gezielte, auf tief­wurzelnde Pflanzen verzichtendende, gehölz­freie Bepflanzung vor­genommen und durch entsprechende Pflege­gänge der natürlichen Sukzession entgegen­gewirkt. Zunehmend setzt sich jedoch die Erkenntnis durch, dass eine aus­gesuchte flach­wurzelnde Gehölz­be­pflanzung möglich ist. Dies zieht wiederum entsprechende Pflege­gänge nach sich, um die natür­liche Sukzession zu verhindern.

    In beiden Fällen sind regel­mäßige Pflege­gänge (z. B. Baum- und Mäharbeiten) und korrigierende Eingriffe in die sich entwickelnde Vegetation erforderlich, die in gehölz­reichem Umfeld wegen des höheren Samen­auf­kommens umfang­reicher aus­fallen. Damit kommt es neben den bau­bedingten Aus­wirkungen auch betriebs­bedingt wieder­holt zu einer Biotop- bzw. Stand­ort­veränderung, zu Lebens­raum­beein­trächtigungen und regel­mäßigen Störungen der Fauna, auch durch Lärm, Erschütterungen und Licht­emission. Eine Vergrämung störungs­empfindlicher Arten durch die regel­mäßig wieder­kehrenden Instand­haltungs­maß­nahmen ist möglich.

    Gegebenen­falls geht mit dem Verzicht auf Gehölz­an­sied­lung der Lebens­raum voll­ständig und dauer­haft verloren. Bei Gehölz­verzicht werden angrenzende Bestände entsprechend beein­flusst (z. B. über höheren Licht­einfall und verstärkten Witterungs­einfluss). Boden­lebende Tiere mit sehr geringer Mobilität und geringen Flucht­distanzen (z. B. Weich­tiere) könnten bei den Pflege­arbeiten ggf. getötet bzw. verletzt werden. Verglichen mit den Bau­arbeiten ist das Ausmaß beim Betrieb aber wesentlich geringer. Verbund­beziehungen groß­räumig agierender Arten bzw. Arten­gruppen werden auch im Wald bei einer Trassen­pflege unter Einsatz von (flach­wurzelnden) Gehölzen nicht bzw. nicht wesent­lich beein­trächtigt. Störwirkungen durch Wartungs- und Kontroll­arbeiten treten zudem sporadisch im Jahres­verlauf auf, so dass empfindliche Störungen eine Ausnahme darstellen.

    Während der Betriebs­phase von Erd­kabeln ist in Abhängig­keit von der Größe des Leiter­querschnitts, thermischen Eigen­schaften von Bettungs­material und Boden sowie insbesondere der Auslastung des Kabels in geringem Umfang eine Wärme­einwirkung auf den Boden möglich. Dies kann klein­räumig Vegetation und Boden­lebe­wesen beein­flussen. Grund­sätzlich sind hierbei negative Folgen für kälte­tolerante Pflanzen­arten denkbar, die bevorzugt an Nord­hängen und in Senken siedeln. Auch können Verschiebungen in empfindlichen Entwicklungs­phasen wie dem Früh­jahrs­austrieb statt­finden. Insbesondere wenn seltene Aus­nahme­situationen (z. B. Spät­frost), über lange Zeit andauernde, deutlich erhöhte Wärme­emission und phänologisch empfindliche Entwicklungs­phasen (z. B. Früh­jahrs­austrieb) auf schlecht ableitenden Böden zusammen­treffen, können Beein­trächtigungen nicht ausgeschlossen werden.

    In Bezug auf die Land­wirt­schaft ist möglicher­weise aufgrund der im Normal­betrieb geringen Wärme­emissionen einerseits und der Robust­heit heutiger Kultur­sorten anderer­seits nicht mit nennens­werten Beein­trächtigungen zu rechnen. Nicht abschließend untersucht sind bisher möglicher­weise auftretende summarische Effekte. Die betriebs­bedingte Wärme­zufuhr kann ggf. die Tendenz der klima­bedingten Boden­erwärmung verstärken. Die Auswirkungen betriebs­bedingter Wärme­emissionen auf den Boden, den Wasserhaushalt (Aus­trocknung) und das Boden­leben sowie summarische Effekte sind daher zentrale Frage­stellungen einiger aktueller Forschungs­vorhaben, in die die Bundes­netz­agentur eingebunden ist.

    Seekabel

    Durch den Strom­transport während des Betriebs der Seekabel wird das umgebende Sediment erwärmt. Solch eine Erwärmung kann sich zum einen auf den Reproduktions­zyklus der tierischen Lebe­wesen des Meeres­grunds auswirken. Zum anderen können sich die physikalischen und chemischen Eigenschaften des Substrates selbst verändern. Infolge­dessen ist eine lokale Veränderung der Arten­gemeinschaft und/oder eine Erhöhung der Invasibilität am Standort möglich. Auch eine stärkere Zunahme von Bakterien (z. B. Clostridium botulinum) ist nicht aus­zu­schließen. Im Vergleich zur gesamten Sediment­masse sind jedoch verhältnis­mäßig geringe Mengen erwärmten Sediments zu erwarten.

    Beim Betrieb von Wechselstrom­leitungen entstehen magnetische und durch Bewegung (z. B. Meeres­strömungen oder Fisch­bewegungen) sekundär induzierte elektrische Felder. Primäre elektrische Felder werden durch die Isolierung der Kabel abgeschirmt und treten nicht nach außen auf. Gravierende schädliche Einflüsse der elektro­magnetischen Felder auf Fische (z. B. genetische Schäden, Gewebe­schäden, etc.) sind nicht bekannt. Elektro­magnetische Felder können sich jedoch auf die Orientierung von Meeres­fischen während ihrer Wanderungen auswirken und/ oder Scheuch­wirkungen aus­lösen.

    Über ein ggf. verändertes Migrations­verhalten von Beute­fischen, können infolge auch indirekt marine Säuger durch die Feld­wirkungen betroffen sein. Die Nahrungs­gründe könnten sich verschieben oder sogar verloren gehen. Auswirkungen von elektro­magnetischen Feldern auf die Orientierung mariner Säuger sind hingegen bislang nicht erwiesen. Gleiches gilt für die Avi­fauna.

    Die Auswirkungen von ggf. anfallenden Reparatur­arbeiten entsprechen denen der bau­bedingten Wirkungen. Das Kabel muss frei­gespült, repariert und wieder eingegraben werden. Dies beschränkt sich jedoch immer auf einen sehr kurzen Abschnitt der Kabel­trasse. Für die Avi­fauna sind eben­falls Störungen mit Scheuch­wirkungen analog zur Bau­phase zu erwarten. Mit erhöhtem Wartungs­aufwand ist für Bereiche mit starker Sediment­wanderung zu rechnen, da die Verlegungs­tiefe der See­kabel infolge instabiler Morpho­logie einem dynamischen Prozess unter­liegt, was unter anderem Frei­spülungen bedingen kann.

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