Onlinekonsultation für Vorhaben 5a, Abschnitt E
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 13. Juni 2025 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) gestellt für das Vorhaben 5a des Bundesbedarfsplangesetzes (Klein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar), Abschnitt E (Mühlenbeck – Mechau). Nach § 20 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1 VwVfG führt die Bundesnetzagentur die Antragskonferenz als Onlinekonsultation durch.
In der Onlinekonsultation werden die für die Planfeststellung erheblichen Fragen behandelt. Dabei geht es beispielsweise um Umweltthemen sowie um sonstige öffentliche und private Belange. Auf Grundlage der Ergebnisse der Onlinekonsultation legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest. Sie bestimmt den erforderlichen Inhalt der nach § 21 NABEG vom Vorhabenträger einzureichenden Unterlagen.
Betroffene Träger öffentlicher Belange, anerkannte Umweltvereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit kann bis zum 15. August 2025 Stellung nehmen. Stellungnahmen können per Onlineformular, per E-Mail oder schriftlich übermittelt werden. Zur effizienteren Bearbeitung bittet die Bundesnetzagentur darum, bevorzugt das folgende Onlineformular zu nutzen.
Weitere Informationen zu Ihren Beteiligungsmöglichkeiten finden Sie in der folgenden Bekanntmachung. Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Datenschutz.
Bekanntmachung: Ersetzung der Antragskonferenz durch Onlinekonsultation (pdf, 99 KB)
Onlineformular

Dieses Onlineformular wurde im Rahmen der europäischen Initiative Deutscher Aufbau- und Resilienzplan (DARP) durch die Maßnahme Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) gefördert. Next Generation EU ist ein Teil davon.