Netzentwicklungspläne 2024 und Umweltbericht
Für die Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom (NEP) 2024 und des Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2024 hat die Bundesnetzagentur unter anderem geprüft, wie sich ein langsamerer Ausbau der Offshore-Windenergie-Nutzung und zusätzlich eine Kappung von Wind-Einspeisespitzen an Land auswirken. Hintergrund ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2014, das die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland verändert hat. Bei der Strategischen Umweltprüfung wurden im Vergleich zum vorigen Durchgang für eine größere Anzahl von Vorhaben auch die Umweltauswirkungen einer Erdverkabelung geprüft.
Netzentwicklungspläne
Netzentwicklungsplan Strom
Die Bundesnetzagentur hat untersucht, ob der NEP 2024 alle wirksamen, bedarfsgerechten und erforderlichen Maßnahmen für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb in zehn Jahren umfasst. Die geänderten Annahmen bei der Nutzung von Windenergie führten dabei in der Bestätigung zu einem geringerem Netzausbaubedarf gegenüber den Entwürfen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Dass Zahl und Gesamtkilometer der Maßnahmen gegenüber den vorangegangenen Netzentwicklungsplänen dennoch zunehmen, ist dem fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien geschuldet, die in die Netze integriert werden müssen. Hinzu kommt, dass die Übertragungsnetzbetreiber einige bereits bekannte Projekte in mehrere Maßnahmen aufgeteilt haben.
Veränderungen zum Netzentwicklungsplan 2023
Insgesamt hat die Bundesnetzagentur von den im zweiten Entwurf des NEP 2024 ausgewiesenen 92 Ausbau- und Verstärkungsmaßnahmen 63 bestätigt. Die bestätigten Maßnahmen aus den beiden vorigen Netzentwicklungsplänen haben sich dabei bis auf sehr wenige Ausnahmen erneut als bestätigungsfähig erwiesen.
Der bestätigte NEP 2024 umfasst Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen über eine Länge von 3.050 km (bisher im Bundesbedarfsplan enthaltene Vorhaben: 2.300 km) und Neubauvorhaben mit einer Gesamtlänge von rund 2.750 km (bisher im Bundesbedarfsplan enthaltene Vorhaben: 2.700 km).
Offshore-Netzentwicklungsplan
Der O-NEP legt den Bedarf an Anbindungsleitungen fest und ermittelt die zeitliche Reihenfolge, in der die jeweiligen Offshore-Windpark-Cluster an das Netz auf dem Festland angebunden werden sollen. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung der Ausbaugeschwindigkeit bei Offshore-Windkraftanlagen sind im O-NEP 2024 von den sieben vorgeschlagenen Anbindungsleitungen nur drei bestätigungsfähig. Dabei handelt es sich um zwei 900-MW-Systeme in der Nordsee und ein System in der Ostsee mit zweimal 250 MW.
Strategische Umweltprüfung
In der gesetzlich vorgeschriebenen Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Bundesbedarfsplan wurden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der in den Netzentwicklungsplänen enthaltenen energiewirtschaftlich notwendigen Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Im Vergleich zum vorigen Umweltbericht wurden für eine größere Anzahl von Vorhaben auch die Umweltauswirkungen einer Erdkabelverlegung geprüft. Alle Leitungen zur Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) wurden hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen sowohl in einer Ausführung als Erdkabel als auch als Freileitung betrachtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit hatten die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Umweltberichts sowie zu den jeweils zweiten Entwürfen des Netzentwicklungsplans Strom 2024 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2024 zu äußern. Begleitet wurde die Konsultation von vier Informationstagen in München, Erfurt, Stuttgart und Hannover.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen 34.211 Stellungnahmen ein, die in die Überprüfung durch die Bundesnetzagentur eingeflossen sind. Da die Schreiben zum Teil von mehreren Personen unterzeichnet wurden, ist die Gesamtzahl der Konsultationsteilnehmer mit 39.093 deutlich höher. Sämtliche Stellungnahmen wurden inhaltlich erfasst, ausgewertet und die Argumente bei der Entscheidungsfindung gewürdigt. Ein Großteil der Stellungnahmen betraf konkrete Vorhaben, insbesondere die Ausbauvorhaben Korridor D, SuedLink, Ultranet sowie das Vorhaben von Raitersaich nach Altheim (Maßnahmen M350 und M54).
Unter anderem hat die Bundesnetzagentur den Vorschlag geprüft, die Gleichstrompassage Süd-Ost zum Netzverknüpfungspunkt Isar/Landshut zu führen. Unter der Voraussetzung, dass dies zusammen mit einer Ertüchtigung des Wechselstromnetzes zwischen Ottenhofen und Oberbachern erfolgen würde, wäre dies eine elektrotechnisch geeignete Alternative.
Die am meisten vorgebrachten Argumente zum Umweltbericht betrafen Bedenken hinsichtlich der menschlichen Gesundheit aufgrund elektrischer und magnetischer Felder, Aspekte des Landschaftsschutzes und die möglichen Auswirkungen des Stromleitungsbaus auf den Vogelschutz. Zudem wurde häufig auch der mögliche Wertverlust von Immobilien und Grundstücken durch den Stromnetzausbau angesprochen.
Die Bundesnetzagentur hat für die Bestätigung des NEP ein Gutachten des BET Aachen herangezogen, das Sie im Archiv herunterladen können.
Zeitleiste
16. April – 28. Mai 2014
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Übertragungsnetzbetreiber stellen die Netzentwicklungspläne für das Zieljahr 2024 zur Konsultation, die sie auf Grundlage des genehmigten Szenariorahmens 2024 entworfen haben.
23. April – 28. Mai 2014
Während einer Konsultation von Behörden und Vereinigungen nimmt die Bundesnetzagentur 303 Stellungnahmen zum Entwurf des Untersuchungsrahmens entgegen. Im Anschluss erfolgt dessen Festlegung.
4. November 2014
Die ÜNB legen ihre überarbeiteten Entwürfe der Bundesnetzagentur zur Prüfung vor. Parallel beginnt diese mit der Strategischen Umweltprüfung.
27. Februar – 15. Mai 2015
Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Bundesnetzagentur nimmt Äußerungen zu den überarbeiteten Entwürfen der Netzentwicklungspläne, zu ihren vorläufigen Prüfungsergebnissen und zum Entwurf des Umweltberichts entgegen.
4. September 2015
Die Bundesnetzagentur bestätigt den NEP und den O-NEP für das Zieljahr 2024 und veröffentlicht den überarbeiteten Umweltbericht. Im Anschluss werden Netzentwicklungspläne und Umweltbericht der Bundesregierung übermittelt.