Szenariorahmen 2017-2030
Der Szenariorahmen 2030 beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung der Stromerzeugungskapazitäten und des Stromverbrauchs in den Zieljahren 2030 und 2035. Er enthält ein konservatives Szenario, ein Transformationsszenario und ein Innovationsszenario.
Die einzelnen Szenarien unterscheiden sich darin, wie stark und wie schnell sich die Energielandschaft verändert. Im konservativen Szenario A 2030 wird weiterhin ein Großteil der Energie durch konventionelle Kraftwerke erzeugt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt eher langsam und die Kopplung der Sektoren ist gering. Im Innovationsszenario C 2030 hingegen wird von einem schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie einer stärkeren Sektorenkopplung ausgegangen. Das Transformationsszenario B 2030/2035 stellt einen Mittelweg zwischen diesen beiden Szenarien dar. Zusätzlich wird in einem Langfristszenario das Zieljahr 2035 beleuchtet.
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2016 wird in allen Szenarien berücksichtigt. Ebenso berücksichtigt wurden das von der Bundesregierung beschlossene Ausschreibungsmodell, die geänderten Zubauraten der einzelnen Energieträger sowie die energiepolitischen Ziele zur Energieeffizienz und zum Ausstoß von Treibhausgasen. Ertsmals wurden auch solche Anforderungen an das Stromnetz explizit betrachtet und ausgewiesen, welche durch die Kopplung der Wärme-, Verkehrs- und Stromsektoren entstehen können. Im Innovationsszenario beispielsweise wird ein dadurch bedingter Anstieg des Nettostromverbrauchs um etwa 8,5 Prozent gegenüber dem Stand von 2016 prognostiziert.
Der Szenariorahmen bildet die Grundlage für die Netzentwicklungspläne 2030. Im Gegensatz zu den Vorjahren bezieht sich der Ausblick nicht mehr auf einen Zeitraum von zehn beziehungsweise 20 Jahren, sondern auf 10-15 beziehungsweise 15-20 Jahre. Dadurch wurde der neue nationale Planungshorizont mit den europäischen energiepolitischen Planungszeiträumen des Scenario Development Reports und den Planungshorizonten der europäischen Netzentwicklungspläne des Ten Year Network Development Plans harmonisiert.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Das geänderte Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber nur noch alle zwei Jahre einen Szenariorahmen erarbeiten. Sie hatten ihren Entwurf des fünften Szenariorahmens daher am 10. Januar 2016 vorgelegt. Die Öffentlichkeit hatte daraufhin fünf Wochen lang die Möglichkeit, schriftlich dazu Stellung zu nehmen sowie an den Workshops am 2. Februar in Würzburg und am 11. Februar 2016 in Berlin teilzunehmen. Insgesamt gaben während der Konsultation mehr als 1.000 Teilnehmer ihre Stellungnahmen ab. Nach Prüfung der vorgebrachten Argumente hat die Bundesnetzagentur den Szenariorahmen am 30. Juni 2016 genehmigt.
Zeitleiste
10. Januar 2016
Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Bundesnetzagentur ihren Entwurf eines Szenariorahmens 2030 vor.
18. Januar – 22. Februar 2016
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Entwurf des Szenariorahmens und konsultiert die Öffentlichkeit.
2. und 11. Februar 2016
Auf Workshops in Würzburg und Berlin wird der Entwurf öffentlich diskutiert.
30. Juni 2016
Die Bundesnetzagentur genehmigt nach Auswertung der Konsultationsergebnisse den fünften Szenariorahmen.