Szenariorahmen 2019-2030
Der Szenariorahmen 2019-2030 beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung der Stromerzeugungskapazitäten und des Stromverbrauchs in den Zieljahren 2030 und 2035. Erstmalig wird zudem ein Zwischenszenario (für das Zieljahr 2025) betrachtet.
Der Szenariorahmen beschreibt die wahrscheinliche Entwicklung des Stromsektors mit Hilfe von fünf Entwicklungspfaden (Szenarien). Diese unterscheiden sich hinsichtlich der Dimensionen der Sektorenkopplung und der Ausgestaltung der Stromerzeugungsstrukturen (Dezentralität und Zentralität). Die Szenarien berücksichtigen dabei auch die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbarten energiepolitischen Ziele.
Im Vergleich zum Szenariorahmen 2017-2030 sind die angenommenen installierten Kapazitäten der erneuerbaren Energien stark gestiegen, da sich die Szenarien an der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ausrichten, die eine Steigerung des Anteils der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch von 65 Prozent vorsieht. Der konventionelle Kraftwerkspark weist dagegen einen im Vergleich zum vorigen Prozess starken Rückgang auf. Die Bundesnetzagentur geht aufgrund der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung von einer weiter zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien aus. Dementsprechend wurden unter anderem die pauschalen Annahmen zu den technisch-wirtschaftlichen Lebensdauern der Kohlekraftwerke reduziert. Dies ist lediglich eine Bandbreite denkbarer Entwicklungen, die von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) für die Netzplanung zu berücksichtigen sind. Aus Sicht der Bundesnetzagentur lässt sich das Stromnetz bei einer Halbierung der Kohlekapazitäten bis 2030 sicher betreiben, wenn der Stromnetzausbau vorankommt und neue Gaskraftwerke gebaut werden.
Das Zwischenszenario für das Zieljahr 2025 soll zur Prüfung der von den ÜNB eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen (Ad-hoc-Maßnahmen) zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden. Des Weiteren sind die ÜNB nun verpflichtet, bei Erstellung des Netzentwicklungsplans neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind zudem von den ÜNB zu bewerten.
Der aktuelle Szenariorahmen hält zwar an der Weiterentwicklung einer modellgestützten Projektion und der Regionalisierung des Stromverbrauchs aus dem vorigen Szenariorahmen-Prozess fest, die Komplexität wurde jedoch deutlich reduziert. Dabei stehen besonders die Einflüsse neuer Stromanwendungen (beispielsweise Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen) auf den zukünftigen Stromverbrauch im Fokus. Zudem wird erneut ein besonderes Augenmerk auf verschiedene Flexibilitätsoptionen und Speichermöglichkeiten gelegt und diese in die Betrachtungen miteinbezogen. Hierzu zählen im Wesentlichen die Flexibilisierung des Verbrauchsverhaltens und die Kopplung des Stromsektors mit anderen Bereichen wie etwa dem Verkehrs- oder dem Wärmesektor. Durch Umwandlung von Strom in Wärme oder chemische Grundstoffprodukte (Power to X) können in diesen Sektoren CO2–Minderungen bewirkt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Übertragungsnetzbetreiber hatten ihren Entwurf des Szenariorahmens am 10. Januar 2018 vorgelegt. Die Öffentlichkeit konnte daraufhin vom 17. Januar bis zum 21. Februar 2018 dazu Stellung nehmen. Zudem gab es zwei Dialog-Veranstaltungen der Bundesnetzagentur am 30. Januar in Berlin und am 1. Februar in Ingolstadt. Die Bundesnetzagentur hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und sie bei der Genehmigung des Szenariorahmens berücksichtigt.
Zeitleiste
10. Januar 2018
Die Übertragungsnetzbetreiber legen der Bundesnetzagentur ihren Entwurf eines Szenariorahmens 2019-2030 vor.
17. Januar – 21. Februar 2018
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Entwurf des Szenariorahmens und konsultiert die Öffentlichkeit. Die Beteiligungsfrist endet ursprünglich am 14. Februar, wird aber um eine Woche verlängert.
30. Januar und 1. Februar 2018
Bei Dialog-Veranstaltungen in Ingolstadt und Berlin wird der Entwurf öffentlich diskutiert.
15. Juni 2018
Die Bundesnetzagentur genehmigt nach Auswertung der Konsultationsergebnisse den sechsten Szenariorahmen.