Bedarfsermittlung
Das Ziel der Bundesnetzagentur ist, dass das Stromnetz so weit ausgebaut wird, wie es für eine sichere und verlässliche Energieversorgung notwendig ist. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es möglichst genaue Voraussagen des energiewirtschaftlichen Bedarfs – damit am Ende nicht mehr, aber auch nicht weniger neue Leitungen entstehen als nötig.
Der Netzausbau-Bedarf wird in regelmäßigen Abständen wieder neu ermittelt. Jeder Durchgang beginnt dabei mit einem Szenariorahmen. Die bisher veröffentlichten Szenariorahmen, Netzentwicklungspläne, Umweltberichte und Informationen zum Bundesbedarfsplan finden Sie auf den folgenden Seiten.
Entwürfe, Stellungnahmen und Gutachten können Sie im Archiv zum jeweiligen Zieljahr herunterladen.
Zieljahr 2035 (siebter Durchgang)
Der siebte Durchgang bezieht sich auf das Zieljahr 2035. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs eines Szenariorahmens Mitte Januar 2020 startet die Bundesnetzagentur gleichzeitig eine Konsultation der Öffentlichkeit.
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Zieljahr 2030, Version 2019 (sechster Durchgang)
Der sechste Durchgang bezieht sich erneut auf die Zieljahre 2030 und 2035. Berücksichtigt werden unter anderem die langfristigen Effekte eines vollständigen Kohleausstiegs sowie ein Anstieg des Anteils der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent.
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Zieljahr 2030, Version 2017 (fünfter Durchgang)
Der fünfte Durchgang ab 2016 berücksichtigte Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Betrachtet wurden die wahrscheinlichen Entwicklungen bis zu den Jahren 2030 und 2035.
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Zieljahr 2025 (vierter Durchgang)
Der vierte Durchgang ab dem Jahr 2014 war unter anderem von neuen Ausbauzielen für erneuerbare Energien beeinflusst. Diese führten dazu, dass die Bundesnetzagentur lediglich einen Offshore-Netzentwicklungsplan 2025 bestätigt hat.
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Zieljahr 2024 (dritter Durchgang)
Der dritte Durchgang der Bedarfsermittlung begann im Jahr 2013 mit dem Entwurf eines Szenariorahmens. Dieser war die Grundlage für die im Jahr 2014 vorgelegten und im Folgejahr bestätigten Netzentwicklungspläne (Onshore und Offshore).
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Zieljahr 2023 (zweiter Durchgang)
Der 2012 erstellte Szenariorahmen berücksichtigte erstmals auch Sensitivitäten wie etwa die Kappung von Lastspitzen und die Reduzierung der Jahreshöchstlast. Ebenfalls neu war die Erstellung eines Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP).
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Zieljahr 2022 (erster Durchgang)
Nach der Novellierung des EnWG und dem Erlass des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) wurde ab 2011 erstmals der Ausbaubedarf im Übertragungsnetz ermittelt. Der erste Durchgang schloss 2013 mit dem Bundesbedarfsplangesetz ab.
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