BBPlG, Vorhaben 1:
Emden Ost – Osterath (A-Nord)
Abschnitt C: Raum Wietmarschen – Raum Borken/Schermbeck
Die Bundesnetzagentur hat einen nicht-öffentlichen Erörterungstermin durchgeführt.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Der Vorhabenträger Amprion hat am 21. März 2018 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht. Er schlägt darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte, sowie mehrere ebenfalls infrage kommende Alternativen. Darüber hinaus enthält der Antrag noch weitere Alternativen, die allerdings aus Sicht von Amprion nicht weiter zu betrachten seien.
Antragsunterlagen
- Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 13 MB)
- Anlagen 1-6 (zip, 8 MB)
- Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 1-68 (zip, 98 MB)
- Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 69-110 (zip, 109 MB)
- Anlage 7: Steckbriefe Trassenkorridorsegmente 111-181 (zip, 115 MB)
- Anlagen 8-10 (zip, 39 MB)
- Anlage 11: Herleitung vorzugswürdiger Standortbereiche für die Errichtung des Konverters im Raum Emden (pdf, 92 MB)
- Anlagen 12-13 (zip, 81 MB)
- Anlage 14: Machbarkeitsstudie Rhein (pdf, 78 MB)
- Anlage 15: Machbarkeitsstudie Ems (pdf, 109 MB)
- Anlagen 16-20 (zip, 61 MB)
- Karten 1-2 (zip, 67 MB)
- Karten 3-5 (zip, 175 MB)
- Karten 6-8 (zip, 158 MB)
- Karten 9-11 (zip, 174 MB)
- Karten 12-16 (zip, 210 MB)
Antragskonferenz (§ 7 NABEG)
Die Antragskonferenz für den Abschnitt fand am 29. Mai 2018 in Ahaus statt. Eingeladen waren die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors sowie zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Ziel war es, zu bestimmen, welche Unterlagen der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung nach § 8 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) vorlegen muss.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG)
Mit Hilfe der Erkenntnisse aus der Antragskonferenz und aus schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 25. September 2018 den Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser macht unter anderem Vorgaben für die Raumverträglichkeitsstudie und für die Strategische Umweltprüfung. Die Bundesnetzagentur hat dem Vorhabenträger aufgegeben, sämtliche eingebrachten Trassenkorridorsegmente aus dem Antrag auf Bundesfachplanung weiter zu untersuchen. Darüber hinaus sollen noch weitere Alternativen untersucht werden. Aufgrund der Grenznähe sollen auch Auswirkungen des Vorhabens auf das Staatsgebiet der Niederlande untersucht werden.
Untersuchungsrahmen
Neuentwicklungen und Anpassungen
Unterlagen (§ 8 NABEG)
Am 30. April 2020 hat der Vorhabenträger Amprion die Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt eingereicht.
Antragsunterlagen
- Unterlagen 1 | Erläuterungsbericht (zip, 50 MB)
- Unterlagen 2 | Raumverträglichkeitsstudie (zip, 658 MB)
- Unterlagen 3 | Umweltbericht (zip, 1,69 GB)
- Unterlagen 4 | Natura2000 (zip, 341 MB)
- Unterlagen 5 | Artenschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 301 MB)
- Unterlagen 6 | Immissionsschutzrechliche Ersteinschätzung (zip, 12 MB)
- Unterlagen 7 | Sonstige öffentliche und private Belange (zip, 57 MB)
- Unterlagen 8 | Wasserrahmenrichtlinie (zip, 237 MB)
- Unterlagen 9 | Anbindung Konverter (zip, 222 MB)
- Unterlagen 10 | Hydrogeologische Standortanalysen (zip, 330 MB)
- Unterlagen 11 | Technische und wirtschaftliche Belange (zip, 157 MB)
- Unterlagen 12 | Bautechnische Einzelfälle (zip, 99 MB)
- Unterlagen 13 | Gesamtbeurteilung und Alternativen (zip, 426 MB)
- Unterlagen 14 | Grenzüberschreitende Auswirkungen (zip, 596 MB)
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden aufgrund der Corona-Pandemie gemäß Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet ausgelegt. Die Öffentlichkeit hatte vom 22. Juni bis zum 21. August 2020 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
Nach § 10 NABEG erörtert die Bundesnetzagentur mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger und den Stellungnehmern. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin war vom 30. November bis zum 3. Dezember 2020 in Ahaus.
Weiterer Ablauf
Im Anschluss an den Erörterungstermin wird die Bundesnetzagentur über den Verlauf des Trassenkorridors entscheiden. Die Entscheidung wird auf dieser Seite veröffentlicht.
Stand: 17. Dezember 2020