BBPlG, Vorhaben 2:
Osterath – Philippsburg (Ultranet)
Abschnitt D: Weißenthurm – Riedstadt
Die Bundesnetzagentur hat eine Nachbeteiligung zu verschiedenen Alternativen und Trassenkorridoranpassungen durchgeführt.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Der Vorhabenträger Amprion hat am 29. Oktober 2015 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt zwischen Weißenthurm und Riedstadt eingereicht. Er schlug darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte. Der genaue Trassenverlauf und die Maststandorte werden in einem späteren Verfahrensschritt (Planfeststellung) bestimmt.
Für einen ersten Überblick bietet Amprion zusätzlich eine allgemein verständliche Zusammenfassung an. Diese ist nicht Teil des Antrages.
Antragsunterlagen
- Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 7 MB)
- Inhaltsverzeichnis Anhänge (pdf, 108 KB)
- Anhang A.1: Themenkarten (zip, 25 MB)
- Anhang A.2: Ergebnis der Grobkorridorbetrachtung (zip, 49 MB)
- Anhang A.3: Ergebnis der Trassenkorridorbetrachtung (zip, 65 MB)
- Anhang A.4.1: Trassenkorridorstränge (pdf, 5 MB)
- Anhang A.4.2: Raumwiderstandsanalyse Trassenkorridore (zip, 90 MB)
- Anhang A.4.3: In Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung (pdf, 7 MB)
- Anhang A.4.4: Textliche Ziele der Raumordnung (pdf, 6 MB)
- Anhang A.5: Ergänzende Karten (zip, 15 MB)
- Anhang A.6: Verzeichnis der Datenquellen (pdf, 287 KB)
- Anhänge B-L (pdf, 11 MB)
Antragskonferenz (§ 7 NABEG)
Die Antragskonferenz für den Abschnitt fand am 23. Februar 2016 in Mainz statt. Teilnehmen konnten die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Antragskonferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Ziel war es, zu bestimmen, welche Unterlagen der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung nach § 8 NABEG vorlegen muss.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG)
Mit Hilfe der Erkenntnisse aus der Antragskonferenz und den eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 24. Juni 2016 den Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser bestimmt den Inhalt der Unterlagen, die der Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen hat.
Untersuchungsrahmen
Unterlagen (§ 8 NABEG)
Im April 2018 hat Amprion die Unterlagen nach § 8 NABEG für diesen Abschnitt eingereicht.
Bundesfachplanungsunterlagen
- Hauptdokument (pdf, 15 MB)
- Anhänge (zip, 11 MB)
- Anlage I (zip, 34 MB)
- Anlage II (zip, 52 MB)
- Anlage III (zip, 6 MB)
- Anlage IV (zip, 9 MB)
- Karte A.2.4 (Raumwiderstandsanalyse) (zip, 21 MB)
- Karten B.2.1 (Mensch) (zip, 136 MB)
- Karten B.2.2 (Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt) (zip, 221 MB)
- Karten B.2.3 (Boden) (zip, 65 MB)
- Karten B.2.4 (Wasser) (zip, 53 MB)
- Karten B.2.5 (Landschaft) (zip, 177 MB)
- Karten B.2.6 (Kultur- und sonstige Sachgüter) (zip, 48 MB)
- Karte B.2.7 (Konfliktrisiko Trassenkorridor) (zip, 16 MB)
- Karte B.2.8 (Konfliktrisiko Trassenachse) (zip, 16 MB)
- Karte B.2.9 (Konfliktschwerpunkte bei Nutzung Trassenachse) (zip, 16 MB)
- Karte B.2.10 (Entwicklung Trassenkorridor bei Nicht-Nutzung) (zip, 25 MB)
- Karten C.2.1 - C.2.4 (zip, 73 MB)
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 21. Juni bis zum 20. Juli 2018 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 20. August 2018 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Einwendungen zu erheben.
Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
Nach § 10 NABEG erörtert die Bundesnetzagentur mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger und den Stellungnehmern. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin war vom 2. bis zum 6. September 2019 in Limburg.
Nachbeteiligung
Die Bundesnetzagentur hat im Sommer 2018 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG und im September 2019 den Erörterungstermin gemäß § 10 NABEG durchgeführt. Die Beteiligten haben weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für den Vorhabenträger abgeleitet hat.
Der Vorhabenträger Amprion hat Unterlagen für Alternativen in den Bereichen Idstein, Eppstein und Niedernhausen sowie für Trassenkorridoranpassungen in den Bereichen Cramberg, Hünfelden, Hünstetten, Idstein, Eppstein und Hofheim erstellt. Diese sind für die raumordnerische Beurteilung und die SUP der Trassenkorridore erforderlich. Aufgrund der Corona-Pandemie erfolgte die Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) ausschießlich in elektronischer Form. Jede Person und anerkannte Umweltvereinigung, die in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt ist, konnte sich zu den Alternativen und Trassenkorridoranpassungen bis zum 2. November 2020 äußern.
Unterlagen zur Nachbeteiligung
- Bekanntmachung zu den Alternativen Niedernhausen, Idstein und Eppstein (pdf, 3 MB)
- Bekanntmachung zu den Trassenkorridoranpassungen Cramberg, Hünfelden, Hünstetten, Idstein, Eppstein und Hofheim (pdf, 3 MB)
- Alternative A3 West Idstein Eppstein (zip, 321 MB)
- Alternative A3 West Idstein Niedernhausen 1 (zip, 353 MB)
- Alternative A3 West Idstein Niedernhausen 2 (zip, 342 MB)
- Alternative Niedernhausen D3 (zip, 362 MB)
- Alternative Niedernhausen Konglomerat (zip, 1,05 GB)
- Trassenkorridoranpassung Cramberg (zip, 396 MB)
- Trassenkorridoranpassung Hünstetten (zip, 411 MB)
- Trassenkorridoranpassung Idstein (zip, 416 MB)
- Trassenkorridoranpassung Kirberg (zip, 392 MB)
- Trassenkorridoranpassung Wildsachsen (zip, 414 MB)
Weiterer Ablauf
Nach der Beteiligungsphase findet für die Nachbeteiligung bei Bedarf ein Erörterungstermin statt, bei dem die vorgebrachten Äußerungen erörtert werden. Erst danach wird über den Verlauf des Trassenkorridors entschieden.
Stand: 14. Dezember 2020