BBPlG, Vorhaben 3:
Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Abschnitt C: Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen
Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung abgeschlossen und einen Trassenkorridor festgelegt.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben für den Abschnitt am 24. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht. Sie schlagen darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Leitung verlaufen könnte, sowie mehrere in Frage kommende Alternativen. Der genaue Trassenverlauf wird in einem späteren Verfahrensschritt (Planfeststellung) bestimmt.
Antragsunterlagen
- Antrag auf Bundesfachplanung (pdf, 19 MB)
- Anhänge 1-14 (zip, 191 MB)
- Anhänge 15-21 (zip, 690 MB)
- Karte 1: Typenpläne (zip, 4 MB)
- Karten 2-3: Übersichtskarten (zip, 28 MB)
- Karten 4-25: Themenkarten (zip, 1.427 MB)
- Karten 26-37: Strukturierung des Untersuchungsraums (zip, 626 MB)
- Karten 38-45: Trassenkorridorfindung und -analyse (zip, 134 MB)
Antragskonferenzen (§ 7 NABEG)
Die Antragskonferenzen für den Abschnitt Bad Gandersheim / Seesen – Gerstungen fanden 2017 am 30. Mai in Gotha, am 7. Juni in Osterode und am 8. Juni in Bad Hersfeld statt. Eingeladen waren die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Ziel war es, zu bestimmen, welche Unterlagen der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung nach § 8 NABEG vorlegen muss.
Darüber hinaus konnten zum Abschnitt C bis zum 16. Juni 2017 auch schriftliche Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG)
Die Bundesnetzagentur hat den Untersuchungsrahmen in zwei Teilen festgelegt. Der erste Teil bezieht sich ausschließlich auf die Prüfung eines räumlichen Alternativvorschlags, den der Freistaat Thüringen in den Antragskonferenzen am 9. Mai 2017 in Ilmenau und am 30. Mai 2017 in Gotha unterbreitet hat. Der zweite Teil bestimmt den Inhalt der einzureichenden Unterlagen nach § 8 NABEG.
Thüringer Vorschlag
- Prüfvermerk zur Grobprüfung des Thüringer Vorschlags (pdf, 426 KB)
- Untersuchungsrahmen, Teil 1: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 336 KB)
- Karte mit Segmentierung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 8 MB)
- Gutachten: Grobprüfung des Vorschlags des Freistaates Thüringen (pdf, 12 MB)
Am 8. November 2017 legte die Bundesnetzagentur den zweiten Teil des Untersuchungsrahmens fest. Dieser bestimmt den Inhalt der Unterlagen, die die Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen haben.
Unterlagen (§ 8 NABEG)
Am 8. März 2019 haben die Vorhabenträger Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt eingereicht.
Unterlagen nach § 8 NABEG für Vorhaben 3, Abschnitt C (zip, 1,94 GB)
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 8. April bis zum 7. Mai 2019 in der Region sowie in Bonn öffentlich aus. Die Öffentlichkeit hatte bis zum 7. Juni 2019 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Einwendungen zu erheben.
Erörterungstermine (§ 10 NABEG)
Nach § 10 NABEG erörtert die Bundesnetzagentur mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger und den Stellungnehmern. Die nicht-öffentlichen Erörterungstermine waren am 13. bis 15. August 2019 in Rotenburg an der Fulda, am 20. und 21. August in Gotha und am 27. und 28. August in Einbeck.
Im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Erörterungstermine sind der Bundesnetzagentur neue Erkenntnisse zu bereits untersuchten oder zum Teil auch noch nicht untersuchten Belangen zugetragen worden. Um ihr für diese Belange eine sachgerechte Beurteilung im Rahmen der Entscheidung nach § 12 NABEG über einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor zu ermöglichen, hat die Bundesnetzagentur die Vorhabenträger aufgefordert, die in der Anlage aufgeführten Sachverhalte einer Einschätzung zu unterziehen.
Prüfauftrag Abschnitt C (pdf, 58 KB)
Nachbeteiligung
Die Bundesnetzagentur hat im Sommer und Herbst 2019 die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 NABEG und die Erörterungstermine gemäß § 10 NABEG durchgeführt. Die Beteiligten haben weitere Hinweise und Alternativvorschläge eingereicht, aus denen die Bundesnetzagentur Prüfaufträge für die Vorhabenträger abgeleitet hat.
Die Vorhabenträger TenneT und TransnetBW haben für vier ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Unterlagen erstellt, die für die raumordnerische Beurteilung und die SUP der alternativen Trassenkorridore erforderlich sind. Jede Person und anerkannte Umweltvereinigung, die in ihren satzungsgemäßen Aufgaben berührt ist, konnte sich zu diesen ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen äußern.
Alternative Trassenkorridorsegment 448
Alternative Trassenkorridorsegment 451
- Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Prüfung) (pdf, 815 KB)
- Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 1) (pdf, 556 KB)
- Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 2) (pdf, 531 KB)
- Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anhang 3) (pdf, 762 KB)
- Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Anlagen) (zip, 67 MB)
- Bekanntmachung zur Alternative Trassenkorridorsegment 451 (Gemeinde Ringgau) (pdf, 549 KB)
Erörterungstermine
Nach § 10 NABEG wären als nächster Verfahrensschritt für die Nachbeteiligung Erörterungstermine vorgesehen gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Bundesnetzagentur diese als Online-Konsultation auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Teilnahmeberechtigt waren neben den Trägern öffentlicher Belange diejenigen, die während der Nachbeteiligung Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. Weitere Informationen finden Sie auf den Konsultations-Seiten zu den Trassenkorridorsegmenten 441, 442, 448 und 451.
Entscheidung über den Trassenkorridor (§ 12 NABEG)
Die Bundesnetzagentur hat mit der Entscheidung vom 30. November 2020 einen rund 112 km langen Trassenkorridor für den Abschnitt festgelegt.
Entscheidung
- Bundesfachplanungsentscheidung gemäß § 12 NABEG (pdf, 5 MB)
- Anlage 1a (Karte Länderübergangspunkt Friedland) (pdf, 4 MB)
- Anlage 1b (Karte Länderübergangspunkt Bad Sooden–Allendorf) (pdf, 5 MB)
- Anlage 1c (Karte Länderübergangspunkt Ringgau) (pdf, 4 MB)
- Anlage 1d (Karte Länderübergangspunkt Herleshausen) (pdf, 6 MB)
- Anlage 2 (Karte der Geradlinigkeit) (pdf, 2 MB)
- Anlage 3 (Überwachungskonzept) (pdf, 426 KB)
Weiterer Ablauf
Die Bundesnetzagentur wird als nächstes in einem Planfeststellungsverfahren den genauen Verlauf der Trasse bestimmen. Der festgelegte Trassenkorridor ist dabei verbindlich.
Stand: 15. Januar 2021