BBPlG, Vorhaben 3: Brunsbüttel – Großgartach (SuedLink)
Das Vorhaben 3 liegt gemeinsam mit dem Vorhaben 4 im Korridor C des Netzentwicklungsplans. Dieser stellt einen der drei zentralen Transportkorridore von Nord- nach Süddeutschland dar. Die Leitung soll als Erdkabel in HGÜ-Technik verlegt werden. Die zuständigen Übertragungsnetzbetreiber fassen die Vorhaben 3 und 4 auch unter dem Projektnamen SuedLink zusammen. Die beiden Leitungen werden bei den weiteren Planungen gemeinsam betrachtet.
Vorhabenträger: | TenneT, TransnetBW |
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Länder: | Schleswig-Holstein (SH), Niedersachsen (NI), Hessen (HE), Thüringen (TH), Bayern (BY), Baden-Württemberg (BW) |
verfahrensführende Behörde: | Bundesnetzagentur |
Technik: | Gleichstrom (2 GW) |
Spannung: | 320 oder 525 kV |
Typ: | Neubau in neuer Trasse |
gesetzliche Grundlage: | BBPlG |
Kennzeichnungen: | länderübergreifend HGÜ-Pilotprojekt Erdkabel Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) |
Trassenlänge: | etwa 702 km (VTK) |
Gesamtinbetriebnahme: | angestrebt für 2025 |
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Streckenverlauf
Die Verbindung soll sich über etwa 702 Kilometer zwischen den Netzverknüpfungspunkten Brunsbüttel in Schleswig-Holstein und Großgartach in Baden-Württemberg erstrecken. Auf einem Großteil der Strecke haben die Vorhabenträger eine gemeinsame Verlegung mit der Leitung Wilster – Grafenrheinfeld vorgesehen. Für die Genehmigung im Rahmen der Bundesfachplanung haben TransnetBW und TenneT das Vorhaben in fünf Abschnitte aufgeteilt – Details zu deren Verlauf finden Sie auf den jeweiligen Abschnittsseiten. Da es sich um eine Gleichstromverbindung handelt, kann die Leitung nicht abschnittsweise, sondern nur vollständig in Betrieb genommen werden.
Hintergrund
Die beiden Vorhaben sollen künftig den an Land und auf See erzeugten Windstrom transportieren und damit einen Beitrag dazu leisten, den Energiebedarf in Bayern und Baden-Württemberg abzudecken. Dort werden bis 2022 die noch verbliebenen Atomkraftwerke endgültig vom Netz gehen. Außerdem dienen die beiden Vorhaben der Integration in das europäische Übertragungsnetz.
Gesetzliche Grundlage für die Hochspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015, welches auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht. Im Bundesbedarfsplan ist das Vorhaben als Nummer 3 aufgelistet, im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber als Korridor C beziehungsweise Maßnahme 05. Das Vorhaben war bereits in der alten Fassung des BBPlG enthalten.
Stand: 26. Oktober 2018