BBPlG, Vorhaben 5:
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Abschnitt C: Raum Hof – Raum Schwandorf
Die Bundesnetzagentur hat die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Aktueller Stand: Das Vorhaben befindet sich im Bundesfachplanungsverfahren.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Die Vorhabenträger TenneT und 50Hertz haben am 29. März 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt vom Raum Hof bis zum Raum Schwandorf bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Sie schlagen darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte, sowie mehrere in Frage kommende Alternativen. Der genaue Trassenverlauf wird in einem späteren Verfahrensschritt (Planfeststellung) bestimmt.
Antragskonferenzen (§ 7 NABEG)
Die Antragskonferenzen für den Abschnitt fanden am 17. und 18. Mai 2017 in Weiden sowie am 31. Mai und 1. Juni 2017 in Hof statt. Eingeladen waren die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den Antragskonferenzen wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Ziel war es, zu bestimmen, welche Unterlagen der Vorhabenträger für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung nach § 8 NABEG vorlegen muss.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG)
Mit Hilfe der Erkenntnisse aus den Antragskonferenzen und schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 6. Oktober 2017 den Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser bestimmt den Inhalt der Unterlagen, die die Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen haben.
Die Bundesnetzagentur hat mit dem Untersuchungsrahmen über die kleinräumige Verschiebung von Trassenkorridoren bei Gattendorf und Stemmasgrün sowie über die Aufnahme von neuen, kleinräumigen Trassenkorridorsegmenten bei Püchersreuth und Bechtsrieth entschieden. Eine Alternative im Bereich Manteler Forst, die zuvor von den Vorhabenträgern ausgeschieden wurde, wurde wieder ins Verfahren aufgenommen. Zudem wurden den Vorhabenträgern aufgrund von Vorschlägen Dritter zwei neue Alternativen zur Grobprüfung aufgegeben.
Am 6. Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur entschieden, eine Bündelung mit der A 93 bei Gattendorf als ernsthaft in Betracht kommende Alternative in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufzunehmen. Sie hat außerdem entschieden, bei Köditz zwei Trassenkorridorsegmente zu verschieben und eines nicht weiter zu betrachten. Am 20. Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur über die kleinräumige Verschiebung von Trassenkorridoren bei Pilmersreuth und im Manteler Forst entschieden.
Untersuchungsrahmen
Unterlagen (§ 8 NABEG)
Am 21. Dezember 2018 haben die Vorhabenträger die Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt eingereicht.
Bundesfachplanungsunterlagen
- Inhaltsverzeichnis (pdf, 143 KB)
- Erläuterungsbericht (zip, 19 MB)
- Technische Vorhabenbeschreibung (pdf, 4 MB)
- Grobprüfungen (zip, 8 MB)
- Bericht Raumverträglichkeitsstudie (pdf, 5 MB)
- Anhänge Raumverträglichkeitsstudie (zip, 66 MB)
- Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 1-2 (zip, 159 MB)
- Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 3-5 (zip, 130 MB)
- Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) (pdf, 12 MB)
- Anhänge Umweltbericht 1-3 (zip, 91 MB)
- Anhänge Umweltbericht 4 (zip, 580 MB)
- Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 426 MB)
- Anlagen Umweltbericht 4-5 (zip, 474 MB)
- Anlagen Umweltbericht 6-7 (zip, 434 MB)
- Anlagen Umweltbericht 8.1-8.4 (zip, 307 MB)
- Anlagen Umweltbericht 8.5-8.7 (zip, 288 MB)
- Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 (zip, 48 MB)
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 8 MB)
- Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 1 MB)
- Einschätzung der Betroffenheit von sonstigen öffentlichen und privaten Belangen (zip, 76 MB)
- Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 236 MB)
- Datengrundlagen (pdf, 2 MB)
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 13. Februar bis zum 12. März 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 12. April 2019 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Einwendungen zu erheben.
Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
Nach § 10 NABEG erörtert die Bundesnetzagentur mündlich die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit den Vorhabenträgern, Trägern öffentlicher Belange, Stellungnehmern und Einwendern. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin war vom 23. bis zum 31. Juli 2019 in Weiden.
Weiterer Ablauf
Die Bundesnetzagentur wird nun über den Verlauf des Trassenkorridors entscheiden. Die Entscheidung wird auf dieser Seite veröffentlicht.
Stand: 15. November 2019