BBPlG, Vorhaben 5:
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Abschnitt D: Raum Schwandorf – Isar
Die Bundesnetzagentur hat die rechtzeitig erhobenen Äußerungen mit den Einwendern und Trägern öffentlicher Belange erörtert.
Aktueller Stand: Das Vorhaben befindet sich im Bundesfachplanungsverfahren.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Die Vorhabenträger TenneT und 50Hertz haben am 26. April 2017 einen Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Sie schlagen darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte, sowie mehrere in Frage kommende Alternativen. Der genaue Trassenverlauf wird in einem späteren Verfahrensschritt (Planfeststellung) bestimmt.
Antragskonferenz (§ 7 NABEG)
Die Antragskonferenz für den Abschnitt Raum Schwandorf – Isar fand am 27. und 28. Juni 2017 in Regensburg statt. Eingeladen waren die Träger öffentlicher Belange, anerkannte Vereinigungen sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf der Konferenz wurden Informationen zur Umwelt- und Raumverträglichkeit des im Antrag vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. Ziel war es, zu bestimmen, welche Unterlagen der Vorhabenträger der Bundesnetzagentur für die raumordnerische Beurteilung und für die Strategische Umweltprüfung nach § 8 NABEG vorlegen muss.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 7 NABEG)
Mit Hilfe der Erkenntnisse aus der Antragskonferenz und den schriftlichen Stellungnahmen hat die Bundesnetzagentur am 21. Dezember 2017 den Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser bestimmt den Inhalt der Unterlagen, die die Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen haben.
Die Bundesnetzagentur hat im Untersuchungsrahmen aufgrund von Vorschlägen Dritter zudem acht neue Alternativen aufgenommen, von denen sieben einer Grobprüfung zu unterziehen waren. Eine Alternative im Bereich Essenbach, die zuvor von den Vorhabenträgern ausgeschieden wurde, wurde wieder ins Verfahren aufgenommen. Am 8. Juni 2018 hat die Bundesnetzagentur entschieden, drei Alternativen bei Bayerbach und Postau, eine Alternative bei Burglengenfeld sowie eine Alternative bei Bernhardswald als ernsthaft in Betracht kommend in das weitere Bundesfachplanungsverfahren aufzunehmen.
Untersuchungsrahmen
Unterlagen (§ 8 NABEG)
Am 29. März 2019 haben die Vorhabenträger die Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt eingereicht.
Bundesfachplanungsunterlagen
- Inhaltsverzeichnis (pdf, 297 KB)
- Erläuterungsbericht (zip, 12 MB)
- Technische Vorhabenbeschreibung (pdf, 4 MB)
- Grobprüfungen (zip, 19 MB)
- Anhänge Raumverträglichkeitsstudie (zip, 135 MB)
- Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 1-2 (zip, 223 MB)
- Anlagen Raumverträglichkeitsstudie 3-5 (zip, 175 MB)
- Bericht Raumverträglichkeitsstudie (pdf, 4 MB)
- Anhänge Umweltbericht 1-3 (zip, 88 MB)
- Anhänge Umweltbericht 4 (zip, 390 MB)
- Anhänge Umweltbericht 5 (zip, 13 MB)
- Anlagen Umweltbericht 1-3 (zip, 377 MB)
- Anlagen Umweltbericht 4-5 (zip, 404 MB)
- Anlagen Umweltbericht 6-7 (zip, 389 MB)
- Anlagen Umweltbericht 8.1-8.4 (zip, 271 MB)
- Anlagen Umweltbericht 8.5-8.7 (zip, 250 MB)
- Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) (pdf, 4 MB)
- Verträglichkeitsuntersuchung Natura 2000 (zip, 83 MB)
- Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 7 MB)
- Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung (zip, 5 MB)
- Einschätzung der Betroffenheit von sonstigen öffentlichen und privaten Belangen (zip, 60 MB)
- Gesamtbeurteilung und Alternativenvergleich (zip, 266 MB)
- Realisierbarkeit möglicher Konverterstandorte (zip, 10 MB)
- Machbarkeitsstudie Donauquerung (zip, 63 MB)
- Datengrundlagen (zip, 598 KB)
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 9 NABEG)
Die Unterlagen nach § 8 NABEG lagen vom 9. Mai bis zum 11. Juni 2019 öffentlich aus. Im Anschluss hatte die Öffentlichkeit noch bis zum 11. Juli 2019 die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern und Einwendungen zu erheben.
Erörterungstermin (§ 10 NABEG)
Nach § 10 NABEG erörtert die Bundesnetzagentur mündlich die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Vorhabenträger und den Stellungnehmern. Der nicht-öffentliche Erörterungstermin war vom 15. bis zum 17. Oktober 2019 in Regenstauf.
Weiterer Ablauf
Die Bundesnetzagentur wird nun über den Verlauf des Trassenkorridors entscheiden. Die Entscheidung wird auf dieser Seite veröffentlicht.
Stand: 15. November 2019