BBPlG, Vorhaben 5:
Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink)
Abschnitt D3a: Pfatter – A 92 bei Isar
Die Bundesnetzagentur hat einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt.
Verlauf der Planfeststellung
Antrag auf Planfeststellungsbeschluss (§ 19 NABEG)
Der Vorhabenträger TenneT hat am 13. März 2020 einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Er beschreibt darin den beabsichtigten Trassenverlauf innerhalb des Trassenkorridors aus der Bundesfachplanung (abrufbar im Archiv). Außerdem enthält der Antrag die in Frage kommenden Alternativen.
Antragskonferenz (§ 20 NABEG)
Nach § 20 NABEG war als nächster Verfahrensschritt im Mai 2020 eine Antragskonferenz vorgesehen. Dieser Präsenztermin konnte aufgrund der Corona-Pandemie und der deswegen verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, hat die Bundesnetzagentur auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Antragskonferenz als schriftliches Verfahren gemäß § 5 Absatz 6 PlanSiG durchgeführt. Stellungnahmen konnten bis zum 31. Juli 2020 abgegeben werden. Die Gelegenheit zur Stellungnahme diente zeitgleich als Besprechung im Sinne des § 15 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 5, Abschnitt D3a und D3b (pdf, 61 KB)
Der Vorhabenträger TenneT hat für das laufende Beteiligungsverfahren weitere Informationen über den eingereichten Antrag und das Vorhaben auf seiner Internetseite aufbereitet.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (§ 20 NABEG)
Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Absatz 6 PlanSiG hat die Bundesnetzagentur am 21. Oktober 2020 einen Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung festgelegt und den Inhalt der von TenneT einzureichenden Unterlagen bestimmt. Die Bundesnetzagentur erwartet die Unterlagen bis zum vierten Quartal 2021.
Festlegung des Untersuchungsrahmens (pdf, 354 KB)
Weiterer Ablauf
Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen führt die Bundesnetzagentur ein Anhörungsverfahren nach § 22 NABEG durch und beteiligt die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen. Gleichzeitig werden die Unterlagen zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt.
Stand: 24. November 2020