BBPlG, Vorhaben 10:
Wolmirstedt – Helmstedt – Wahle
Abschnitt C: Landesgrenze Niedersachsen/Sachsen-Anhalt – Wolmirstedt
Die Bundesnetzagentur hat den Antrag auf Bundesfachplanungsbeschluss veröffentlicht. Aufgrund der Corona-Pandemie führt sie die Antragskonferenz als schriftliches Verfahren durch.
Verlauf der Bundesfachplanung
Antrag auf Bundesfachplanung (§ 6 NABEG)
Der Vorhabenträger 50Hertz hat am 30. November 2020 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung eingereicht. Er schlägt darin einen Trassenkorridor vor, durch den die spätere Trasse verlaufen könnte, sowie mehrere ebenfalls in Frage kommende Alternativen. Der genaue Trassenverlauf wird in einem späteren Verfahrensschritt (Planfeststellung) bestimmt.
Antragskonferenz (§ 7 NABEG)
Nach § 7 NABEG ist als nächster Verfahrensschritt eine Antragskonferenz vorgesehen. Dieser Präsenztermin kann aufgrund der Corona-Pandemie und der deswegen verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht stattfinden. Um das Verfahren nicht zu verzögern und alle relevanten Belange ermitteln zu können, führt die Bundesnetzagentur auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) die Antragskonferenz als schriftliches Verfahren gemäß § 5 Absatz 6 PlanSiG durch.
Schriftliche und elektronische Stellungnahmen können vom 9. Januar bis zum 5. Februar 2021 über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:
• per E-Mail an vorhaben10@bnetza.de
• schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn
Auf der Grundlage des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest. Sie bestimmt darin den erforderlichen Inhalt der Unterlagen, die der Vorhabenträger nach § 8 NABEG einzureichen hat. Die Gelegenheit zur schriftlichen bzw. elektronischen Stellungnahme dient gleichzeitig als Besprechung im Sinne des § 39 Abs. 4 S. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Möglichkeit zur Stellungnahme gemäß § 5 PlanSiG für Vorhaben 10, Abschnitt C (pdf, 28 KB)
Informationen zum Umgang der Bundesnetzagentur mit personenbezogenen Daten können Sie den Datenschutzinformationen entnehmen.
Weiterer Ablauf
Im Anschluss an die Beteiligungsphase wird die Bundesnetzagentur einen Untersuchungsrahmen festlegen und den Inhalt der von 50Hertz einzureichenden Unterlagen bestimmen.
Stand: 4. Januar 2021