BBPlG, Vorhaben 12: Vieselbach – Pumpspeicherwerk Talsperre Schmalwasser (Punkt Sonneborn) – Mecklar
In Abschnitt B wird auf die Bundesfachplanung verzichtet. In Abschnitt A ist ein Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung eingegangen.
Abschnitte
Umspannwerk Vieselbach – Landesgrenze Thüringen/Hessen (Abschnitt A)
Status: Verzicht auf Bundesfachplanung beantragt
50Hertz hat am 4. Januar 2021 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung nach § 5a NABEG für den Abschnitt A vom Umspannwerk Vieselbach zur Landesgrenze Thüringen/Hessen gestellt. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob die Maßnahme auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ohne Durchführung der Bundesfachplanung möglich ist.
Regelzonengrenze – Mecklar (Abschnitt B)
TH/HE – TenneT – 43 km
TenneT hat am 16. Juli 2020 bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung nach § 5a NABEG für den Abschnitt B von der Regelzonengrenze (Landesgrenze zwischen Thüringen und Hessen) und dem Umspannwerk Mecklar gestellt. Die Bundesnetzagentur hat am 10. September 2020 entschieden, dass die Maßnahme auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ohne Durchführung der Bundesfachplanung möglich ist.
Weiterer Ablauf
Die Bundesnetzagentur erwartet für Abschnitt B im nächsten Schritt einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss. In Abschnitt A prüft sie den Antrag auf Verzicht auf Bundesfachplanung und entscheidet dementsprechend.
Stand: 4. Januar 2021