BBPlG, Vorhaben 28: Abzweig Parchim Süd – Neuburg
Das Vorhaben 28 verbindet den Abzweig Parchim Süd mit Neuburg in Mecklenburg-Vorpommern. Es profitiert von der historisch gewachsenen Kreuzung zweier Spannungsebenen und erreicht mit einem überschaubaren Eingriff in das Landschaftsbild eine wesentliche Verstärkung der Anbindung der Region Lübz.
Vorhabenträger: | 50Hertz |
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Land: | Mecklenburg-Vorpommern (MV) |
Technik: | Wechselstrom |
Spannung: | 380 kV |
Typ: | Neubau in bestehender Trasse |
gesetzliche Grundlage: | BBPlG |
Kennzeichnungen: | keine |
Trassenlänge: | 1 km |
Gesamtinbetriebnahme: | 2014 |
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Hintergrund
Das Vorhaben war erforderlich, da die bereits genehmigten oder in Planung befindlichen Einspeiseprojekte aus Windenergie, Photovoltaik und Biomasse in der Region Crivitz-Neustadt-Parchim-Lübz die Belastungen der bestehenden Infrastruktur in den kommenden Jahren erhöhen werden.
Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Parchim Süd – Neuburg ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 23. Juli 2013, welches auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2022 beruht. Im Bundesbedarfsplan ist das Vorhaben als Nummer 28 aufgelistet, im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber als Projekt 61 beziehungsweise Maßnahme 100. Das Vorhaben ist auch im aktualisierten BBPlG enthalten.