BBPlG, Vorhaben 39: Güstrow – Parchim Süd – Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt
Zwischen Güstrow und Wolmirstedt soll eine vorhandene 220-kV-Freileitung durch eine 380-kV-Freileitung ersetzt werden. Das Vorhaben führt zwar von Mecklenburg-Vorpommern nach Sachsen-Anhalt, ist aber im Bundesbedarfsplan dennoch nicht als länderübergreifend gekennzeichnet. Grund dafür ist, dass die Verfahren bei den Länderbehörden zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Bundesbedarfsplan bereits begonnen hatten.
Vorhabenträger: | 50Hertz |
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Länder: | Mecklenburg-Vorpommern (MV), Brandenburg (BB), Sachsen-Anhalt (ST) |
verfahrensführende Behörden: | Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (MV), Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (BB), Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt |
Technik: | Wechselstrom |
Spannung: | 380 kV |
Typ: | Neubau in bestehender Trasse |
gesetzliche Grundlage: | BBPlG |
Kennzeichnungen: | keine |
Trassenlänge: | etwa 189 km |
Gesamtinbetriebnahme: | geplant für 2023 |
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Streckenverlauf
Das Vorhaben gliedert sich in folgende Einzelmaßnahmen:
- Maßnahme Güstrow – Parchim Süd – Perleberg (M 22b, M 22c)
- Maßnahme Perleberg – Stendal West – Wolmirstedt (M 22a)
Hintergrund
Das Vorhaben erhöht die Übertragungskapazität von Mecklenburg-Vorpommern über Brandenburg nach Sachsen-Anhalt und verbessert die Verbindung der Netzgebiete von 50Hertz und TenneT. Dies dient dem Transport von überschüssiger Energie aus den ostdeutschen in die süddeutschen Länder, welche insbesondere aufgrund des Kernenergieausstiegs von Erzeugungsdefiziten geprägt sind.
Gesetzliche Grundlage für die Höchstspannungsleitung Güstrow – Wolmirstedt ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vom 31. Dezember 2015, welches auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan Strom 2024 beruht. Im Bundesbedarfsplan ist das Vorhaben als Nummer 39 aufgelistet, im Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber als Projekt 34 beziehungsweise Maßnahme 22.
Stand: 30. Juni 2019