Leitungsvorhaben
Die Bundesnetzagentur informiert über die aktuellen Planungs- und Baufortschritte von Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Dazu gehören die Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, nicht jedoch Leitungsprojekte im Verteilernetz (in der Regel 110 Kilovolt). Gesondert aufgelistet sind zudem die Vorhaben von gemeinsamem Interesse der Europäischen Union.
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ODER
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- Bauweise
- Status
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- Technik
Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz
Das Bundesbedarfsplangesetz stellt für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes fest. Es enthält die von der Bundesnetzagentur bestätigten Vorhaben des Netzentwicklungsplans.
Von bundesweit 43 Vorhaben sind 16 als länderübergreifend oder grenzüberschreitend im Sinne des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) gekennzeichnet. Bei diesen führt die Bundesnetzagentur die Bundesfachplanung und im Anschluss die Planfeststellungsverfahren durch. Vier der 36 Vorhaben aus der alten Fassung des Gesetzes wurden aufgehoben. Diese bleiben in der Nummerierung aber bestehen, so dass in der Übersicht insgesamt 47 Vorhaben gezählt werden.
Acht der 43 Vorhaben sind als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekennzeichnet. Fünf Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und fünf Wechselstrom-Vorhaben sind für die Umsetzung mit Erdkabeln auf Teilabschnitten gekennzeichnet. Darüber hinaus ist ein Vorhaben als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile gekennzeichnet und zwei werden als Seekabel ausgeführt.
Stand nach dem vierten Quartal 2017
- Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz ergeben, liegt aktuell bei etwa 5.900 km. Im Netzentwicklungsplan sind davon etwa 3.050 km als Netzverstärkung kategorisiert.
- Die Gesamtlänge der Leitungen in Deutschland wird stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore abhängen und sich im weiteren Verfahrensverlauf konkretisieren.
- Insgesamt sind rund 450 km genehmigt und davon rund 150 km realisiert. Im vierten Quartal 2017 wurden keine weiteren Trassenkilometer realisiert. Rund 2.550 km befinden sich im Bundesfachplanungsverfahren in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und für rund 600 km sind Raumordnungs- und Planfeststellungsanträge bei den Länderbehörden gestellt worden.
Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz
Im Jahr 2009 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG), um den Ausbau der Übertragungsnetze zu beschleunigen. Geplant werden die EnLAG-Vorhaben in der Zuständigkeit der Länder.
Das EnLAG listete ursprünglich 24 Ausbauprojekte auf und stufte sie als notwendig für die künftige Energieversorgung in Deutschland ein. Nach einer Prüfung bei der Erstellung des Netzentwicklungsplans 2022 wurde das Vorhaben 22 und im Rahmen der Erstellung des Netzentwickungsplans 2024 auch das Vorhaben 24 aus der aktuellen Fassung des EnLAG gestrichen.
Sechs der 22 Vorhaben sind als Erdkabel-Pilotprojekte gekennzeichnet. Bei diesen Vorhaben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Teilerdverkabelung.
Stand nach dem vierten Quartal 2017
- Die Gesamtlänge der Leitungen, die sich aus dem EnLAG ergeben, liegt aktuell bei rund 1.800 km.
- Im vierten Quartal 2017 wurden 26 km fertiggestellt. Insgesamt sind rund 1.050 km genehmigt und davon rund 750 km realisiert, das sind rund 40 Prozent der Gesamtlänge. Weitere rund 550 km befinden sich in laufenden Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren.
- Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit einer Fertigstellung von rund 80 Prozent der EnLAG-Leitungskilometer bis Ende 2020.
- Noch keines der Vorhaben mit Pilotstrecken für Erdkabel ist vollständig in Betrieb. Es läuft aktuell der Testbetrieb für das erste 380-kV-Erdkabel-Pilotprojekt in der Gemeinde Raesfeld.
Offshore-Vorhaben
Zusätzlich zu den Vorhaben des BBPlG und des EnLAG werden auch die Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee ausgebaut. Diese verbinden die Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland. Der Ausbaubedarf wird im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgelegt.
Die nachfolgend dargestellten Anbindungsleitungen basieren auf der aktuellen Bestätigung des O-NEP 2025. Dieser gibt die Reihenfolge der einzelnen Anbindungen sowie den Zeitpunkt ihrer Beauftragung und der geplanten Fertigstellung vor. Der Plan setzt auch die Vorgaben des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zum Ausbaukorridor für Offshore-Windenergie in den Jahren 2021 bis 2025 um und sieht Anbindungen für bestehende Windparkprojekte vor, die an den Ausschreibungen für die Jahre 2021 bis 2025 teilnehmen. Der im Dezember 2017 bestätigte Netzentwicklungsplan 2030 wird im Offshore-Monitoring zum ersten Quartal 2018 abgebildet.
Bei den Anbindungsleitungen wird zwischen Start- und Zubaunetz unterschieden. Das Zubaunetz umfasst alle Netzanbindungen, die im aktuellen O-NEP bestätigt wurden. Das Startnetz umfasst dagegen die bereits in Betrieb genommenen oder beauftragten Anbindungssysteme.
Das Startnetz umfasst in der Nordsee rund 7,1 GW und in der Ostsee 1,1 GW. Das Zubaunetz umfasst vier Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee (drei zu 900 MW und eine zu maximal 900 MW) und drei Netzanbindungen in der Ostsee zu je 750 MW.
Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)
Die Vorhaben von gemeinsamem Interesse (projects of common interest, kurz: PCI) sollen zu einem funktionierenden Energiebinnenmarkt und zur Versorgungssicherheit in der Europäischen Union beitragen. Sie sind in einer unionsweiten PCI-Liste enthalten, die alle zwei Jahre aktualisiert wird. Die zweite und aktuell gültige Liste ist am 27. Januar 2016 in Kraft getreten. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Europäischen Kommission.
Zentraler Ansprechpartner (sogenannter One-Stop-Shop) für die deutschen Projekte ist die Bundesnetzagentur. Die Kontaktdaten sowie eine Auflistung aller PCI mit Bezug zu Deutschland aus den Bereichen Strom, Gas und Erdöl finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/pci.
Im Strombereich haben aktuell 21 PCI einen direkten Bezug zu Deutschland. Der Großteil davon ist auch im BBPlG oder im EnLAG enthalten. Hinzu kommen noch ein Phasenschieber, ein Pumpspeicherkraftwerk sowie das britisch-dänische Projekt Viking Link, welches durch die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone verlaufen soll.