Leitungsvorhaben
Die Bundesnetzagentur informiert über die aktuellen Planungs- und Baufortschritte von Leitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Dazu gehören die Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) sowie Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks, nicht jedoch Leitungsprojekte im Verteilernetz (in der Regel 110 Kilovolt). Gesondert aufgelistet sind zudem Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen.
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Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
Das Bundesbedarfsplangesetz stellt für aktuell 43 Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes fest. Vier weitere Vorhaben, die in der ersten Fassung des BBPlG noch enthalten waren, wurden in der Zwischenzeit aufgehoben.
Acht der 43 Vorhaben sind als Pilotprojekte für verlustarme Übertragung über große Entfernungen (Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung) gekennzeichnet. Fünf Gleichstrom-Vorhaben sind für die vorrangige Umsetzung mit Erdkabeln und fünf Wechselstrom-Vorhaben für die Umsetzung mit Erdkabeln auf Teilabschnitten gekennzeichnet. Darüber hinaus ist ein Vorhaben als Pilotprojekt für Hochtemperaturleiterseile gekennzeichnet und zwei werden als Seekabel ausgeführt.
16 Vorhaben sind als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichnet, bei ihnen führt die Bundesnetzagentur die Verfahren durch. Diese Vorhaben kommen auf eine Gesamtlänge von etwa 3.542 km. Die Summe hängt allerdings stark vom Verlauf der Nord-Süd-Korridore ab und wird sich erst im weiteren Verfahrensverlauf konkretisieren. Der Großteil der übrigen Vorhaben (etwa 2.228 km) liegt wie beim EnLAG in der Zuständigkeit der Länder. Hinzu kommen noch 98 km, die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) genehmigt wurden.
Stand nach dem dritten Quartal 2020
Die Gesamtlänge der BBPlG-Vorhaben liegt aktuell bei etwa 5.868 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal):
- etwa 669 km vor dem Genehmigungsverfahren (-84 km)
- etwa 1.710 km im Raumordnungs- oder Bundesfachplanungsverfahren (+22 km)
- etwa 2.724 km vor dem oder im Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahren (+94 km)
- 254 km genehmigt und vor dem oder im Bau (-30 km)
- 511 km fertiggestellt (+30 km)
Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz
Das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (EnLAG) listete ursprünglich 24 Ausbauprojekte auf und stufte sie als notwendig für die künftige Energieversorgung in Deutschland ein. Nach Prüfungen im Rahmen der Erstellung der Netzentwicklungspläne 2022 und 2024 wurden die Vorhaben 22 und 24 aus dem EnLAG gestrichen.
Sechs der 22 Vorhaben sind als Erdkabel-Pilotprojekte gekennzeichnet. Bei diesen Vorhaben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Teilerdverkabelung.
Die Durchführung der Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren liegt in der Verantwortung der betroffenen Bundesländer.
Stand nach dem dritten Quartal 2020
Die Gesamtlänge der EnLAG-Vorhaben liegt aktuell bei etwa 1.831 km, die sich wie folgt aufteilen (inklusive Veränderung zum zweiten Quartal):
- etwa 8 km im Raumordnungsverfahren (keine Veränderung)
- etwa 271 km vor dem oder im Planfeststellungsverfahren (-149 km)
- 558 km genehmigt und vor dem oder im Bau (+114 km)
- 994 km fertiggestellt (+41 km)
Ausbau der Offshore-Anbindungen
Zusätzlich zu den Vorhaben des BBPlG und des EnLAG werden auch die Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee ausgebaut. Diese verbinden die Offshore-Windparks mit dem Übertragungsnetz auf dem Festland. Der Bedarf an Offshore-Anbindungsleitungen wird im Netzentwicklungsplan (NEP) bestimmt, wobei die Vorgaben des Flächenentwicklungsplans (FEP) zugrunde gelegt werden. (In der Vergangenheit wurde der Ausbaubedarf stattdessen im Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) festgelegt.)
Die nachfolgend dargestellten Anbindungsleitungen basieren grundsätzlich auf der aktuellen Bestätigung des NEP 2019-2030. Zum 28. Juni 2019 wurde der erste FEP aufgestellt. Dieser legt unter anderem auch die Inbetriebnahmejahre der Offshore-Anbindungsleitungen fest, welche für eine Erschließung der ebenfalls im FEP festgelegten Flächen für Ausschreibungen von Offshore-Windenergie erforderlich sind. Der FEP orientiert sich dabei am Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG), welches eine installierte Leistung von Offshore-Windparks bis zum Jahr 2030 von 15 GW vorsieht. Informatorisch enthält der FEP jedoch auch eine Darstellung, welche eine installierte Leistung von 20 GW offshore bis zum Jahr 2030 vorsieht und somit die aktuellen politischen Diskussionen abbildet. Auf dieser Basis wurden daraufhin im NEP 2019-2030 erstmalig die entsprechend erforderlichen Offshore-Anbindungen einschließlich der landseitigen Netzverknüpfungspunkte bestätigt. Alle Anbindungsleitungen, welche dabei über die erwähnten 15 GW aus dem WindSeeG hinausgehen, stehen unter dem Vorbehalt einer Fortschreibung und Festlegung dieser potenziellen Flächen in der Fortschreibung des FEP. Das betrifft die beiden Anbindungssysteme NOR-10-1 und NOR-12-1.
Bei den Anbindungsleitungen wird zwischen Start- und Zubaunetz unterschieden. Das Zubaunetz umfasst alle Netzanbindungen, die im NEP 2019-2030 bestätigt wurden. Das Startnetz umfasst dagegen Anbindungssysteme, die bereits in Betrieb genommen oder beauftragt sind oder die einen bezuschlagten Windpark erschließen.
Stand nach dem dritten Quartal 2020
- Das Startnetz umfasst in der Nordsee rund 9,8 GW und in der Ostsee rund 1,9 GW.
- Das Zubaunetz umfasst sechs Netzanbindungen für Offshore-Winderzeugung in der Nordsee und zwei Netzanbindungen in der Ostsee.
Netzoptimierungs- und verstärkungsmaßnahmen
Netzoptimierende Maßnahmen sollen die Auslastung des Übertragungsnetzes erhöhen. Sie umfassen zum einen lastflusssteuernde Maßnahmen, bei denen durch den Einbau spezieller Netzbetriebsmittel der Lastfluss aktiv gesteuert werden kann. So können überlastete Netzelemente gezielt entlastet werden, ohne die Übertragungsfähigkeit des Netzes insgesamt zu erhöhen.
Zum anderen wurden mit dem Netzentwicklungsplan 2019-2030 erstmals sogenannte Netzbooster-Pilotanlagen bestätigt. Hierbei handelt es sich um ein innovatives Konzept zur höheren Auslastung des Übertragungsnetzes. Durch eine reaktive Netzbetriebsführung sollen Netzausbaumaßnahmen und Kosten für Redispatchmaßnahmen eingespart werden. Langfristig sollen die Lasten und Einspeisungen so platziert werden, dass ein großer Teil des Übertragungsnetzes durch die Anlagen entlastet und so das Übertragungsnetz dauerhaft näher an seiner eigentlichen Belastungsgrenze (Dauerbetriebsstrom) betrieben werden könnte.
Beim Freileitungsmonitoring werden die Witterungsbedingungen an der Leitung im Betrieb gemessen, wodurch die maximal zulässige Betriebstemperatur dynamisch angepasst werden kann.
Hinzu kommt als netzverstärkende Maßnahme der Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen, welche eine höhere Netzkapazität gewährleisten können.
Stand nach dem dritten Quartal 2020
- Derzeit sind zwölf lastflusssteuernde Maßnahmen geplant. Zwei weitere befinden sich bereits in Betrieb.
- Weiterhin sind zwei Netzbooster-Pilotanlagen geplant.
- Für zwei Vorhaben des EnLAG und zehn Vorhaben des BBPlG ist die Nutzung von Hochtemperaturleiterseilen geplant. Darüber hinaus sind Hochtemperaturleiterseile bei fünf weiteren bestätigten Maßnahmen des Netzentwicklungsplans 2019-2030 vorgesehen. Ein Stromkreisabschnitt ist bereits seit 2012 in Betrieb.