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Kontakt
Sie können auf unterschiedlichen Wegen und über verschiedene Kanäle mit der Bundesnetzagentur in Kontakt treten. Ob telefonisch, elektronisch oder per Post: Wählen Sie den Weg, der für Sie am einfachsten ist!
Über die unten stehenden Kanäle erreichen Sie die Bundesnetzagentur mit Fragen zum Ausbau der Stromübertragungsnetze. Die Kontakte zu allen anderen Themen finden Sie auf dieser Seite.

E-Mail
info@netzausbau.de
Brief
Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn
Anruf
0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)
Tweet
@netzausbau
Formelle Beteiligungsverfahren
Für Einwendungen in Bundesfachplanungsverfahren (§ 9 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikationskanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglichkeiten:
Elektronisch
Sie können Ihre Einwendung elektronisch an uns übermitteln. Nutzen Sie hierzu bitte vorzugsweise die Onlineformulare, die auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseite verlinkt sind. Die aktuellen Beteiligungsverfahren finden Sie in der Recherche, im linken Menü unter Fristen.
Schriftlich
Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei als Stichwort die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt an. Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per Fax an die Nummer 0228 14-3415 senden. Schriftliche Einwendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten und eigenhändig unterschrieben sein.
Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur (info@bnetza.de-mail.de) nutzen oder das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen und an die jeweils passende E-Mail-Adresse senden. Letztere finden Sie auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite. Um sicherzustellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt.
E-Mail-Adressen sowie die Bekanntmachungen mit weiteren Informationen zu den verschiedenen Beteiligungsverfahren finden Sie auf den jeweiligen Terminseiten. Eine Übersicht aller aktuell laufenden Beteiligungsverfahren bietet die Recherche, im linken Menü unter Fristen.
Niederschrift
Sie können Ihre Einwendung auch zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle abgeben. Die Adressen und Öffnungszeiten entnehmen Sie der jeweiligen Bekanntmachung.
Stand: 23.06.2021