Navigation und Service

H2TopnaviService

H2Suche

H2Hauptnavigation

H3NavigationThemen

    Kontakt

    Sie können auf unterschiedlichen Wegen und über ver­schiedene Kanäle mit der Bundes­netz­agentur in Kontakt treten. Ob telefonisch, elektronisch oder per Post: Wählen Sie den Weg, der für Sie am einfachsten ist!

    Über die unten stehenden Kanäle erreichen Sie die Bundes­netz­agentur mit Fragen zum Ausbau der Strom­übertragungs­netze. Die Kontakte zu allen anderen Themen finden Sie auf dieser Seite.

    Empfang bei einer Veranstaltung der Bundesnetzagentur. Foto: Lisa Hinder

    E-Mail
    info@netzausbau.de

    Brief
    Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn

    Anruf
    0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)

    Tweet
    @netzausbau

    Formelle Beteiligungsverfahren

    Für Einwendungen in Bundesfachplanungs­verfahren (§ 9 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikations­kanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglich­keiten:

    Elektronisch

    Sie können Ihre Einwendung elektronisch an uns über­mitteln. Nutzen Sie hierzu bitte vorzugsweise die Online­formulare, die auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnitts­seite verlinkt sind. Die aktuellen Beteiligungs­verfahren finden Sie in der Recherche, im linken Menü unter Fristen.

    Schriftlich

    Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundes­netzagentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei als Stichwort die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt an. Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per Fax an die Nummer 0228 14-3415 senden. Schriftliche Ein­wendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich ent­halten und eigenhändig unter­schrieben sein.

    Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur (info@bnetza.de-mail.de) nutzen oder das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen und an die jeweils passende E-Mail-Adresse senden. Letztere finden Sie auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite. Um sicherzustellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhabennummer und gegebenenfalls den Abschnitt.

    E-Mail-Adressen sowie die Bekanntmachungen mit weiteren Informationen zu den verschiedenen Beteiligungsverfahren finden Sie auf den jeweiligen Termin­seiten. Eine Übersicht aller aktuell laufenden Beteiligungsverfahren bietet die Recherche, im linken Menü unter Fristen.

    Niederschrift

    Sie können Ihre Einwendung auch zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle abgeben. Die Adressen und Öffnungszeiten entnehmen Sie der jeweiligen Bekannt­machung.

    Stand: 23.06.2021

    Weitere Informationen

    H2Teilen

    Mastodon