Navigation und Service

Kontakt

Über die folgenden Wege erreichen Sie die Bundes­netz­agentur bei Fragen zum Ausbau der Strom­übertragungs­netze. Kontakt­daten zu allen anderen Themen finden Sie unter www.bundesnetzagentur.de/kontakt.

E-Mail
info@netzausbau.de

Brief
Bundesnetzagentur, Stichwort: Stromnetzausbau, Postfach 8001, 53105 Bonn

Telefon
0800 638 9 638 (kostenfrei; Montag-Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-14 Uhr)

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Empfang bei einer Veranstaltung der Bundesnetzagentur. Foto: Lisa Hinder

Formelle Beteiligungsverfahren

Für Einwendungen in der Bundes­fachplanung (§ 9 NABEG) und im Plan­feststellungs­verfahren (§ 22 NABEG) hat die Bundesnetzagentur spezielle Kommunikations­kanäle eingerichtet. Sie haben hierbei folgende Möglich­keiten:

Onlineformular

Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online­formulare, um Ihre Einwendung zu über­mitteln. Diese sind auf den jeweiligen Vorhaben- oder Abschnitts­seiten verlinkt. Alle aktuell laufenden Beteiligungs­verfahren finden Sie außerdem auch über die Recherche.

E-Mail

Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per E-Mail an die passende Adresse senden. Die Adresse finden Sie in der jeweiligen Bekanntmachung, die bei laufenden Öffentlichkeits­beteiligungen auf der entsprechenden Vorhaben- oder Abschnittsseite als Download verfügbar ist.

Falls Sie Ihr Dokument vor dem Versand mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, erfüllt es zudem die Schriftform. Gleiches gilt, wenn Sie De-Mail-Dienste nutzen; die zentrale De-Mail-Adresse der Bundes­netz­agentur ist info@bnetza.de-mail.de. Um sicherzu­stellen, dass Ihre Einwendung ohne Verzögerung bearbeitet wird, nennen Sie bitte als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenenfalls den Abschnitt.

Schriftlich

Sie können Ihre Einwendung per Post an die Bundes­netz­agentur, Postfach 8001, 53105 Bonn senden. Bitte geben Sie dabei in der Anschrift das zuständige Referat an sowie als Betreff die Vorhaben­nummer und gegebenen­falls den Abschnitt. Diese Informationen erhalten Sie ebenfalls in der Bekanntmachung auf der jeweiligen Vorhaben- oder Abschnittsseite. Schriftliche Ein­wendungen müssen Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift leserlich enthalten und eigenhändig unter­schrieben sein.

Stand: 08.03.2024

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