Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Ansprüche an das Energienetz der Zukunft sind vielfältig: Verbraucher wollen eine verlässliche Stromversorgung zu möglichst günstigen Preisen. Energieversorger und Netzbetreiber brauchen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihre Investitionen rechnen. Naturschützer setzen sich dafür ein, dass die Tier- und Pflanzenwelt nicht beeinträchtigt wird. Und Anrainer erwarten den Schutz ihrer Grundstücke. Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, einen Ausgleich zu finden.
Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2011 haben der Bundesnetzagentur umfangreiche Aufgaben im Rahmen des Ausbaus der deutschen Höchstspannungsnetze übertragen.
Die Bundesnetzagentur
- genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse,
- prüft und bestätigt die Netzentwicklungspläne,
- bewertet die Umweltauswirkungen der Vorhaben und erstellt einen Umweltbericht,
- übermittelt der Bundesregierung den Netzentwicklungsplan als Entwurf eines Bundesbedarfsplans,
- entscheidet in der Bundesfachplanung über Trassenkorridore und
- legt mit der Planfeststellung den genauen Trassenverlauf der länder- und grenzüberschreitenden Vorhaben fest.
Dank unterschiedlicher Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten kann sich jeder umfassend informieren und seine Meinungen, Bedenken und Ideen einbringen. Über die Bundesnetzagentur fließen diese in die laufenden Verfahren ein.
Der Neu- oder Umbau von Leitungen selbst ist nicht Aufgabe der Bundesnetzagentur, sondern der Übertragungsnetzbetreiber. Diese finanzieren ihre Investitionen über die Netzentgelte – damit trägt die Kosten indirekt der Verbraucher. Ziel der Bundesnetzagentur ist es daher, dass die Netze nur so weit ausgebaut werden, wie es für die Versorgungssicherheit nötig ist.