Wissenswertes
Warum reicht das Übertragungsnetz nicht mehr aus? Welche Gesetze regeln den Stromnetzausbau? Und wer sind die Akteure? Dieser Bereich liefert Ihnen das nötige Hintergrundwissen zum Thema Netzausbau.
Warum brauchen wir den Netzausbau?
Umstieg auf erneuerbare Energien, hohe Versorgungssicherheit, gemeinsamer europäischer Binnenmarkt: Deutschland hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt. Damit das Netz den Herausforderungen auch künftig gewachsen ist, muss es zügig verstärkt werden.
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Mensch und Umwelt
Beim Umbau des Stromnetzes müssen negative Folgen für Mensch und Umwelt vermieden werden, wo immer es geht. Die Bundesnetzagentur prüft darum frühzeitig mögliche Auswirkungen – zum Beispiel auf die Gesundheit, die Natur oder historische Stätten.
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Technik
Beim Netzausbau geht es häufig um die Frage nach der besseren Technik. Freileitungen und Erdkabel haben jeweils Vor- und Nachteile in Bau und Betrieb. Bei der Abwägung spielen Umweltaspekte eine Rolle, aber auch die Versorgungssicherheit und nicht zuletzt die Kosten.
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Rechtliche Grundlagen
Der Netzausbau wird von einer ganzen Reihe von Gesetzen bestimmt. Dazu gehören unter anderem das Bundesbedarfsplangesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz und das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
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Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur erfüllt umfangreiche Aufgaben beim Ausbau des Höchstspannungsnetzes. Sie ist einerseits dafür verantwortlich, den Bedarf an neuen Leitungen zu ermitteln, andererseits entscheidet sie auch über den konkreten Verlauf der Trassen.
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Der Bundesfachplanungsbeirat
Der Netzausbau gelingt nur, wenn die Akteure über Partei- und Landesgrenzen zusammenarbeiten. Der Gesetzgeber hat dafür den Bundesfachplanungsbeirat eingerichtet, der die Bundesnetzagentur durch fachlichen Austausch und Beratung unterstützt.
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Mit Europa die Netzlandschaft gestalten
Eine zukunftssichere Energieversorgung in Deutschland setzt eine enge Koordination mit den europäischen Partnern voraus. Voraussetzung dafür sind gemeinsame Regeln und Ziele. Nur so kann das gesamte Potenzial der europäischen Energieinfrastruktur genutzt werden.
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Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI)
Vor dem Hintergrund der europäischen Energiepolitik wurden Vorhaben von gemeinsamem Interesse definiert. Die Liste umfasst neben Stromleitungen auch die Bereiche Gas, Erdöl, Smart-Grid und Kohlenstoffdioxid. Zentraler Ansprechpartner ist die Bundesnetzagentur.
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Fragen und Antworten
Sie benötigen weitere Informationen zur Trassenfindung, zu Beteiligungsmöglichkeiten, zu Entschädigungsfragen oder zu Umwelt- und Technikthemen beim Stromnetzausbau? Im FAQ-Bereich beantworten wir die häufigsten Fragen.
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