Ausweisung von Infrastrukturgebieten

    Datum 31.03.-28.04.2026

    Der Gesetzgeber hat im Dezember 2025 das Energiewirtschaftsrecht angepasst. Ziel dieser Anpassung ist die Beschleunigung der Verfahren des Netzausbaus.

    Die Übertragungsnetzbetreiber können die Ausweisung von Infrastrukturgebieten gemäß § 12j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für neue sich aus dem Bundesbedarfsplan­gesetz ergebende Vorhaben beantragen. Durch die Ausweisung von Infrastrukturgebieten soll der für ein Vorhaben zur Verfügung stehende Raum eingegrenzt werden, bevor die eigentliche Planfeststellung stattfindet.

    Gemäß 12j EnWG sollen Infrastrukturgebiete für die betroffenen Maßnahmen sowohl die Bundesfachplanung ersetzen als auch als Nachfolgeregime für die 2022 eingeführte mögliche Festlegung von Präferenzräumen dienen.

    Die Bundesnetzagentur möchte über den gesamten Prozess der Einführung dieses neuen Planungs­instruments eine transparente Vorgehens­weise gewähr­leisten. Sie hat das nun vorgelegte Methoden­papier deshalb bereits im Vorfeld der gesetzlich vor­gegebenen Beteiligungs­schritte veröffentlicht. Alle Interessierten hatten damit die Möglichkeit, sich über die geplante methodische Vorgehens­weise der Bundes­netz­agentur bei der Infrastruktur­gebiete-Ausweisung zu informieren und gegebenen­falls entsprechende Anregungen und Verbesserungs­vorschläge zu machen.

    Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten

    Für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten hat die Bundesnetzagentur eine Methode entwickelt. Diese orientiert sich grundsätzlich an der Methode zur Ermittlung von Präferenz-räumen. Die rechtlichen Vorgaben erfordern für die Infrastrukturgebiete jedoch stellenweise Anpassungen. Auf Basis der Methode werden im Rahmen des eigentlichen Verfahrens zur Ausweisung des Infrastrukturgebieteplans konfliktarme Verbindungsmöglichkeiten mit einer Breite von bis zu zehn Kilometern zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines neu im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehen Netzausbauvorhabens ermittelt.

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    Am Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten wurden unter anderem betroffene Vorhabenträger, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. Sie konnten in der Zeit vom 31. März bis 28. April 2026 zum Entwurf Stellung nehmen. Im Rahmen der Beteiligung gingen rund 200 Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur ein. Jede Stellungnahme wurde inhaltlich erfasst und eingehend gesichtet und die Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten stellenweise angepasst. Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Änderungen ist im Kapitel 0 des Methodenpapiers enthalten.

    Weitere Informationen

    Mehr anzeigen

    H2Teilen

    Mastodon