Ausweisung von Infrastrukturgebieten
Der Gesetzgeber hat im Dezember 2025 das Energiewirtschaftsrecht angepasst. Ziel dieser Anpassung ist die Beschleunigung der Verfahren des Netzausbaus.
Die Übertragungsnetzbetreiber können die Ausweisung von Infrastrukturgebieten gemäß § 12j Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für neue sich aus dem Bundesbedarfsplangesetz ergebende Vorhaben beantragen. Durch die Ausweisung von Infrastrukturgebieten soll der für ein Vorhaben zur Verfügung stehende Raum eingegrenzt werden, bevor die eigentliche Planfeststellung stattfindet.
Gemäß 12j EnWG sollen Infrastrukturgebiete für die betroffenen Maßnahmen sowohl die Bundesfachplanung ersetzen als auch als Nachfolgeregime für die 2022 eingeführte mögliche Festlegung von Präferenzräumen dienen.
Die Bundesnetzagentur möchte über den gesamten Prozess der Einführung dieses neuen Planungsinstruments eine transparente Vorgehensweise gewährleisten. Sie hat das nun vorgelegte Methodenpapier deshalb bereits im Vorfeld der gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsschritte veröffentlicht. Alle Interessierten hatten damit die Möglichkeit, sich über die geplante methodische Vorgehensweise der Bundesnetzagentur bei der Infrastrukturgebiete-Ausweisung zu informieren und gegebenenfalls entsprechende Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu machen.
Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten
Für die Ausweisung von Infrastrukturgebieten hat die Bundesnetzagentur eine Methode entwickelt. Diese orientiert sich grundsätzlich an der Methode zur Ermittlung von Präferenz-räumen. Die rechtlichen Vorgaben erfordern für die Infrastrukturgebiete jedoch stellenweise Anpassungen. Auf Basis der Methode werden im Rahmen des eigentlichen Verfahrens zur Ausweisung des Infrastrukturgebieteplans konfliktarme Verbindungsmöglichkeiten mit einer Breite von bis zu zehn Kilometern zwischen dem Anfangs- und Endpunkt eines neu im Bundesbedarfsplangesetz vorgesehen Netzausbauvorhabens ermittelt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Am Entwurf der Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten wurden unter anderem betroffene Vorhabenträger, Behörden und die interessierte Öffentlichkeit beteiligt. Sie konnten in der Zeit vom 31. März bis 28. April 2026 zum Entwurf Stellung nehmen. Im Rahmen der Beteiligung gingen rund 200 Stellungnahmen bei der Bundesnetzagentur ein. Jede Stellungnahme wurde inhaltlich erfasst und eingehend gesichtet und die Methode zur Ausweisung von Infrastrukturgebieten stellenweise angepasst. Eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Änderungen ist im Kapitel 0 des Methodenpapiers enthalten.
Weitere Informationen
Regeln zu gebiets- und artenschutzrechtlichen Minderungsmaßnahmen (pdf, 261 KB)