Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung.
Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die SUP beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser legt fest, welchen Umfang und Detaillierungsgrad die SUP aufweisen muss. Außerdem gibt er die Methode vor, anhand der die Bundesnetzagentur den Entwurf des Umweltberichts prüft. An der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt die Bundesnetzagentur Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird.
Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045
Für die Strategische Umweltprüfung soll weitestgehend erneut die Methode zum Einsatz kommen, die bereits für den Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2019-2030 grundlegend überarbeitet wurde.
Zu berücksichtigen war jedoch, dass das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 20. Dezember 2025 zwischenzeitlich angepasst wurde, um insoweit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 (RED III) umzusetzen. Ziel der Umsetzung ist die weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wege der Ausweisung von sogenannten Infrastrukturgebieten. Bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, welches nicht Gegenstand der vorliegenden Festlegung. Da die im letzten Durchgang im Rahmen des Umweltberichts ermittelten Präferenzräume zukünftig von dem neu zu erstellenden Infrastrukturgebieteplan abgelöst werden, entfällt diesmal die Erforderlichkeit zur Ermittlung von Präferenzräumen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
An der Festlegung des Untersuchungsrahmens hat die Bundesnetzagentur unter anderem Behörden beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt werden könnte. Sie konnten in der Zeit vom 17. Januar bis zum 14. Februar 2025 zum Entwurf Stellung nehmen. Im Rahmen der Konsultation erreichten 206 Stellungnahmen die Bundesnetzagentur. Alle Hinweise und Anregungen wurden geprüft und der Untersuchungsrahmen daraufhin stellenweise angepasst. Eine zusammenfassende Darstellung der Konsultation ist im Untersuchungsrahmen enthalten.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Stellungnahmen von Behörden, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Außerdem werden Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und Vereinigungen sowie sonstigen Konsultationsteilnehmern veröffentlicht, deren Verfasser*innen im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.
Ältere Umweltberichte
Die vorherigen Umweltberichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.