Umweltbericht
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    Umweltbericht

    Die Ausbau­maßnahmen aus dem Netz­entwicklungs­plan bringen in der Umsetzung Aus­wirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umwelt­belastungen das sein können, hält die Bundes­netz­agentur in einem Umwelt­bericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umwelt­prüfung.

    Teilnehmerin einer Veranstaltung betrachtet Poster zum Umweltbericht

    Zur Vorbe­reitung eines Bundes­bedarfs­plans führt die Bundes­netz­agentur eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) durch. Darin werden die Maß­nahmen des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraus­sichtlichen Umwelt­auswir­kungen dieser Maß­nahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

    Die SUP beginnt mit der Fest­legung des Untersuchungs­rahmens. Dieser legt fest, welchen Umfang und Detaillierungs­grad die SUP auf­weisen muss. Außerdem gibt er die Methode vor, anhand der die Bundes­netz­agentur den Entwurf des Umwelt­berichts prüft. An der Festlegung des Unter­suchungs­rahmens beteiligt die Bundes­netz­agentur Behörden, deren umwelt- und gesundheits­bezogener Aufgaben­bereich durch den Bundes­bedarfs­plan berührt wird.

    Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045

    Für die Strategische Umweltprüfung soll weitestgehend erneut die Methode zum Einsatz kommen, die bereits für den Umwelt­bericht zur Bedarfs­ermittlung 2019-2030 grundlegend überarbeitet wurde.

    Zu berücksichtigen war jedoch, dass das Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 20. Dezember 2025 zwischenzeitlich angepasst wurde, um insoweit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 (RED III) umzusetzen. Ziel der Umsetzung ist die weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren im Wege der Ausweisung von sogenannten Infrastrukturgebieten. Bei der Ausweisung von Infrastrukturgebieten handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, welches nicht Gegenstand der vorliegenden Festlegung. Da die im letzten Durchgang im Rahmen des Umweltberichts ermittelten Präferenzräume zukünftig von dem neu zu erstellenden Infrastrukturgebieteplan abgelöst werden, entfällt diesmal die Erforderlichkeit zur Ermittlung von Präferenzräumen.

    Öffentlichkeitsbeteiligung

    An der Festlegung des Untersuchungsrahmens hat die Bundesnetzagentur unter anderem Behörden beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt werden könnte. Sie konnten in der Zeit vom 17. Januar bis zum 14. Februar 2025 zum Entwurf Stellung nehmen. Im Rahmen der Konsultation erreichten 206 Stellungnahmen die Bundesnetzagentur. Alle Hinweise und Anregungen wurden geprüft und der Untersuchungsrahmen daraufhin stellenweise angepasst. Eine zusammenfassende Darstellung der Konsultation ist im Untersuchungsrahmen enthalten.

    Die Bundesnetzagentur veröffentlicht mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Stellungnahmen von Behörden, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Außerdem werden Stellungnahmen von Verbänden, Vereinen und Vereinigungen sowie sonstigen Konsultationsteilnehmern veröffentlicht, deren Verfasser*innen im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

    Ältere Umwelt­berichte

    Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

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