Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltauswirkungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung.
Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045
Für die Strategische Umweltprüfung kommt weitestgehend erneut die Methode zum Einsatz, die in den zurückliegenden Durchgängen der Bedarfsermittlung verwendet wurde. Die noch im letzten Durchgang ermittelten Präferenzräume werden von dem neu zu erstellenden Infrastrukturgebieteplan abgelöst. Dadurch entfällt in diesem Durchgang die Ermittlung von Präferenzräumen.
Ergebnisse im Überblick
In diesem Jahr wurden insgesamt 130 Maßnahmen geprüft. Davon sind 117 Freileitungen, ein Erdkabel und zwölf Seekabel/Erdkabel. Zu 15 dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlagsvarianten der Übertragungsnetzbetreiber verglichen.
Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 50 Prozent der 130 geprüften Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen. Auch kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen zählen dazu. Bei gut einem Viertel der Maßnahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konfliktrisiken hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, fünf der neun betrachteten HGÜ-Vorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutzgebiete entlang der Küsten queren.
Wegen der geringen Unterschiede zwischen den Netzen der Szenarien wurde auf eine detaillierte Darstellung der Szenarien A 2037, B 2037 und C 2037 als alternative Gesamtpläne in diesem Durchgang verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 27. November 2026
Der Entwurf des Umweltberichts liegt zusätzlich zu seiner Veröffentlichung auf dieser Seite bis zum 26. Oktober 2026 auch in der Bundesnetzagentur in Bonn (Tulpenfeld 4) aus, wo er nach vorheriger Anmeldung (per E-Mail an umweltbericht_2025@bnetza.de) eingesehen werden kann.
Die Bürgerservice-Hotline können Sie unter 0800 638 9 638 oder info@netzausbau.de erreichen.
Sie können bis zum 27. November 2026 zum Entwurf Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.
Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an umweltbericht_2025@bnetza.de, sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Umweltbericht 2025-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn.
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser*innen im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangsbestätigungen für postalisch übermittelte Stellungnahmen versendet die Bundesnetzagentur nicht.
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