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Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung.

Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die Natur spielt beim Netzausbau keine Nebenrolle, sondern steht von Anfang an im Fokus. Bereits in den frühesten Phasen der Planungen werden mögliche Umweltauswirkungen untersucht.
Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2023-2037/2045
Für die Strategische Umweltprüfung kommt erneut die Methode zum Einsatz, die bereits für den Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2021-2035 verwendet wurde. Neu ist im aktuellen Durchgang der Bedarfsermittlung allerdings, dass die Übertragungsnetzbetreiber Gleichstrom-Erdkabelvorhaben des Netzentwicklungsplans benennen, für die sogenannte Präferenzräume zu ermitteln sind. Diese Präferenzräume sind in der SUP zum Bundesbedarfsplan anschließend als Untersuchungsraum der jeweiligen Vorhaben zugrunde zu legen. Die SUP-Methode wurde daher insbesondere dort angepasst, wo dies aufgrund der Präferenzräume erforderlich war.
Präferenzraumermittlung
Die Methode zur Ermittlung von Präferenzräumen wurde von der Bundesnetzagentur entwickelt. Sie ist in der Festlegung des Untersuchungsrahmens beschrieben. Die Methode orientiert sich an der Strukturierung des Untersuchungsraums, wie sie bisher in den Bundesfachplanungsverfahren durchgeführt wurde, und basiert auf einer GIS-gestützten Widerstands-Entfernungs-Analyse. Dafür wird eine speziell für die Planung von Stromleitungen entwickelte Software-Anwendung eingesetzt. Zudem wurden die automatisiert ermittelten vorläufigen Präferenzräume fachplanerisch überprüft. Ziel ist es, Bereiche zwischen den Netzverknüpfungspunkten abzugrenzen, die für eine spätere Trassierung in den Planfeststellungsverfahren geeignet und möglichst konfliktarm sind.
Untersuchungsrahmen
Die Bundesnetzagentur hat im Mai 2023 einen Untersuchungsrahmen festgelegt. Dieser beschreibt, welchen Umfang und Detaillierungsgrad die SUP aufweisen muss. An der Festlegung hat die Bundesnetzagentur Behörden beteiligt, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird.
Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (pdf, 6 MB)
Anlagen zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung (pdf, 3 MB)
Ergebnisse im Überblick
In diesem Jahr wurden insgesamt 191 Maßnahmen geprüft. Davon sind 152 Freileitungen, 13 Erdkabel und 26 See- und Erdkabel. Zu 16 dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlagsvarianten der Übertragungsnetzbetreiber verglichen.
Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 53 Prozent der 191 geprüften Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen. Auch kürzere Neubauten in bestehenden Trassen von Freileitungen zählen dazu. Bei gut einem Viertel der Maßnahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konfliktrisiken hohe oder sehr hohe Umweltauswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubaumaßnahmen, fünf der neun betrachteten HGÜ-Vorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutzgebiete entlang der Küsten queren.

Web-GIS Strategische Umweltprüfung
In einer interaktiven Kartenanwendung zur Strategischen Umweltprüfung können Sie sich die geprüften Strecken und deren Alternativen anzeigen lassen.
Die umweltfachlich geprüften Maßnahmen sind in den Szenarien B und C 2037 vorgesehen. Das Szenario A 2037 beinhaltet vier Maßnahmen weniger als die Szenarien B und C 2037. Alle Maßnahmen des Szenarios A sind somit Teil der Szenarien B und C. Wegen der geringen Unterschiede zwischen den Netzen der Szenarien wurde auf eine detaillierte Darstellung der Szenarien A 2037, B 2037 und C 2037 als alternative Gesamtpläne in diesem Durchgang verzichtet.
Öffentlichkeitsbeteiligung bis 29. Januar 2024
Der Entwurf des Umweltberichts liegt zusätzlich zu seiner Veröffentlichung auf dieser Seite bis zum 28. Dezember 2023 auch in der Bibliothek der Bundesnetzagentur in Bonn (Tulpenfeld 4) aus. Die Bürgerservice-Hotline können Sie unter 0800 638 9 638 oder info@netzausbau.de erreichen.
Sie können bis zum 29. Januar 2024 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular. Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an umweltbericht_2023@bnetza.de sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Umweltbericht 2023-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn.
Der Beteiligungsprozess wird aufgrund erweiterter gesetzlicher Vorgaben erstmalig getrennt vom NEP und den vorläufigen Prüfungsergebnissen durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangsbestätigungen für postalisch übermittelte Stellungnahmen versendet die Bundesnetzagentur nicht.
Informationstage
Auch in diesem Jahr führt die Bundesnetzagentur wieder Informationsveranstaltungen zur Bedarfsermittlung durch, um einen möglichst breiten Dialog mit der Öffentlichkeit über die Frage der Notwendigkeit des Stromnetzausbaus zu führen. Die Strategische Umweltprüfung wird in zwei Online-Veranstaltungen am 7. und 19. Dezember 2023 vorgestellt und mit allen Interessierten diskutiert.
Ältere Umweltberichte
Die vorherigen Umweltberichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.