Umweltbericht
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    Umweltbericht

    Die Ausbau­maßnahmen aus dem Netz­entwicklungs­plan bringen in der Umsetzung Aus­wirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umwelt­auswirkungen das sein können, hält die Bundes­netz­agentur in einem Umwelt­bericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umwelt­prüfung.

    Teilnehmerin einer Veranstaltung betrachtet Poster zum Umweltbericht

    Zur Vorbe­reitung eines Bundes­bedarfs­plans führt die Bundes­netz­agentur eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) durch. Darin werden die Maß­nahmen des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraus­sichtlichen erheblichen Umwelt­auswir­kungen dieser Maß­nahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

    Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045

    Für die Strategische Umweltprüfung kommt weitestgehend erneut die Methode zum Einsatz, die in den zurückliegenden Durchgängen der Bedarfsermittlung verwendet wurde. Die noch im letzten Durchgang ermittelten Präferenzräume werden von dem neu zu erstellenden Infrastrukturgebieteplan abgelöst. Dadurch entfällt in diesem Durchgang die Ermittlung von Präferenzräumen.

    Ergebnisse im Überblick

    In diesem Jahr wurden insgesamt 130 Maßnahmen geprüft. Davon sind 117 Freileitungen, ein Erdkabel und zwölf Seekabel/Erdkabel. Zu 15 dieser Maßnahmen lagen Angaben für räumliche Alternativen vor. Sie wurden mit den Vorschlagsvarianten der Übertragungsnetzbetreiber verglichen.

    Die SUP kommt zu dem Ergebnis, dass rund 50 Prozent der 130 geprüften Maßnahmen geringe oder sehr geringe Auswirkungen auf die Schutzgüter erwarten lassen. Hierbei handelt es sich überwiegend um Maßnahmen der Netzverstärkung durch Zu- oder Umbeseilungen. Auch kürzere Neubauten in bestehender Trasse von Freileitungen zählen dazu. Bei gut einem Viertel der Maßnahmen werden mit Blick auf die ermittelten Konflikt­risiken hohe oder sehr hohe Umwelt­auswirkungen erwartet. Dies betrifft insbesondere längere Neubau­maßnahmen, fünf der neun betrachteten HGÜ-Vorhaben und die Offshore-Anbindungsleitungen in der Nord- und Ostsee, die die Schutzgebiete entlang der Küsten queren.

    Wegen der geringen Unterschiede zwischen den Netzen der Szenarien wurde auf eine detaillierte Darstellung der Szenarien A 2037, B 2037 und C 2037 als alternative Gesamtpläne in diesem Durchgang verzichtet.

    Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 27. November 2026

    Der Entwurf des Umweltberichts liegt zusätzlich zu seiner Veröffentlichung auf dieser Seite bis zum 26. Oktober 2026 auch in der Bundesnetzagentur in Bonn (Tulpenfeld 4) aus, wo er nach vorheriger Anmeldung (per E-Mail an umweltbericht_2025@bnetza.de) eingesehen werden kann.

    Die Bürgerservice-Hotline können Sie unter 0800 638 9 638 oder info@netzausbau.de erreichen.

    Sie können bis zum 27. November 2026 zum Entwurf Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.

    Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an umweltbericht_2025@bnetza.de, sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Umweltbericht 2025-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn.

    Die Bundesnetzagentur wird im Anschluss an die Konsultation die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser*innen im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangsbestätigungen für postalisch übermittelte Stellungnahmen versendet die Bundesnetzagentur nicht.

    Ältere Umwelt­berichte

    Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

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